Ehrenordnung der Ortsgemeinde Bellingen

 

Nachfolgende Ehrenordnung wurde von dem Ortsgemeinderat beschlossen, und tritt ab 01.06.2010 in Kraft.

 

1. Geburtstagsjubiläen

Veröffentlichung von Geburtstagsjubiläen ab dem 70. Geburtstag bei jedem Geburtstag im Wäller-Wochenspiegel.

 

Gratulation beim  80, 85, 90, und 95 Geburtstag mit einem Geschenk im Wert von ca. 25,00 €

 

Gratulation beim 100 Geburtstag mit einem Geschenk im Wert von ca. 50,00 €.

Gratulation beim 101,102,103  usw. mit einem Geschenk im Wert von ca. 25,00 €.

 

2.Ehejubiläen von Angestellten der Gemeinde

Gratulation bei Grünen und Silberhochzeiten von Angestellten der Ortsgemeinde mit einem Geschenk im Wert von ca. 50,00 €.

 

3. Ehejubiläen bei allen Mitbürgern

Gratulation bei Goldene, Diamantene und weiteren Hochzeitsjubiläen  mit einem Geschenk im Wert von ca. 70,00 €.

 

4. Sterbefälle

 

Aktive Ratsmitglieder, Beigeordnete, OB und Altbürgermeister.

Angestellte der Gemeinde Jagdpächter und Ehemalige Ratsmitglieder

mit einer Zugehörigkeit von mind. 25 Jahren

Todesanzeige und Kranzniederlegung am Grab.

 

5. Sterbefälle

Ehemalige Ratsmitglieder mit einer Zugehörigkeit von10 bis 20 Jahren

Gemeindearbeiter mind. 15 Jahre

Kranzniederlegung am Grab

 

6. Vereinsjubiläen

25,50,75, 100,125 usw. Geschenk in Höhe von 500,- €

 

7. Firmenjubiläum

Gründung                      Geschenk in Höhe von ca. 50,- €

25,50,75                        Geschenk in Höhe von 100,- €

100,125 usw.                Geschenk in Höhe von 150,- €

 

8. Geburten

Bei jeder Geburt wird ein Baum im nächsten Frühjahr zusammen mit den Eltern gepflanzt.

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