
Ehrenordnung der Ortsgemeinde Bellingen
Nachfolgende Ehrenordnung wurde von dem Ortsgemeinderat beschlossen, und tritt ab 01.06.2010 in Kraft.
1. Geburtstagsjubiläen
Veröffentlichung von Geburtstagsjubiläen ab dem 70. Geburtstag bei jedem Geburtstag im Wäller-Wochenspiegel.
Gratulation beim 80, 85, 90, und 95 Geburtstag mit einem Geschenk im Wert von ca. 25,00 €
Gratulation beim 100 Geburtstag mit einem Geschenk im Wert von ca. 50,00 €.
Gratulation beim 101,102,103 usw. mit einem Geschenk im Wert von ca. 25,00 €.
2.Ehejubiläen von Angestellten der Gemeinde
Gratulation bei Grünen und Silberhochzeiten von Angestellten der Ortsgemeinde mit einem Geschenk im Wert von ca. 50,00 €.
3. Ehejubiläen bei allen Mitbürgern
Gratulation bei Goldene, Diamantene und weiteren Hochzeitsjubiläen mit einem Geschenk im Wert von ca. 70,00 €.
4. Sterbefälle
Aktive Ratsmitglieder, Beigeordnete, OB und Altbürgermeister.
Angestellte der Gemeinde Jagdpächter und Ehemalige Ratsmitglieder
mit einer Zugehörigkeit von mind. 25 Jahren
Todesanzeige und Kranzniederlegung am Grab.
5. Sterbefälle
Ehemalige Ratsmitglieder mit einer Zugehörigkeit von10 bis 20 Jahren
Gemeindearbeiter mind. 15 Jahre
Kranzniederlegung am Grab
6. Vereinsjubiläen
25,50,75, 100,125 usw. Geschenk in Höhe von 500,- €
7. Firmenjubiläum
Gründung Geschenk in Höhe von ca. 50,- €
25,50,75 Geschenk in Höhe von 100,- €
100,125 usw. Geschenk in Höhe von 150,- €
8. Geburten
Bei jeder Geburt wird ein Baum im nächsten Frühjahr zusammen mit den Eltern gepflanzt.