Sternsinger Aktion 2025 - Wir suchen dich !
Hallo liebe Kinder aus Bellingen.
Langsam neigt sich das Jahr dem Ende zu und es wird Zeit, die Sternsingeraktion 2025 vorzubereiten.
Da die Resonanz in den letzten 1-2 Jahren nicht so stark war, möchten wir gerne jetzt einen Aufruf starten, damit wir auch in Zukunft den Segen von Haus zu Haus bringen und auch gleichzeitig etwas für die Kinder in aller Welt tun können.
Alle Kinder ab der 1. Klasse sind daher herzlich eingeladen an der Aktion teilzunehmen.
Wenn wir also dein Interesse geweckt haben, melde dich doch gerne bis spätestens 04.12.24 bei Karin Müller oder Kathrin Nilges, um weitere Infos zu erhalten.
Bescheide für den wiederkehrenden Ausbaubeitrag in der Ortsgemeinde Bellingen werden noch in diesem Jahr verschickt
Die Verbandsgemeinde Westerburg weist vorsorglich schon jetzt daraufhin, dass noch in diesem Jahr Bescheide über die Festsetzung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge verschickt werden.
Die Abrechnung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge soll grundsätzlich jährlich erfolgen, sofern Baumaßnahmen anstehen. Da die Verbandsgemeinde Westerburg zurzeit mit der Abrechnung der Maßnahmen deutlich im Rückstand ist, werden die Beitragsbescheide aus den Jahren 2020 und 2021 zwar fristgerecht noch in diesem Jahr versendet, allerdings vermutlich erst Mitte/Ende Dezember.
Bei den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen werden die Kosten von Straßenausbaumaßnahmen in einem festgelegten Abrechnungsgebiet anteilig auf die Anlieger umgelegt.
Näheres dazu regelt die Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Bellingen vom 05.12.2023.
Den gesamten Satzungstext sowie weitere Informationen zu den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen finden Sie auf der Homepage der VG Westerburg.
Ausbaubeitragssatzung wkB Bellingen: Unsere Gemeinden -> Bellingen -> Satzungen & Ortsrecht
Erläuterungen: Aktuelles -> Aus der Verwaltung -> Wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag (wkB)
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Limbach, Tel: 02663/291-514 oder per Mail unter beitragswesen@vg-westerburg.de zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen uns Ihr Anliegen per Mail mitzuteilen.
Bestellung Brennholz 2025
Szenario „Stromausfall“ getestet
Im Falle eines Stromausfalls ist es wichtig gut vorbereitet zu sein.
Aus diesem Grund hat die Gemeinde Bellingen im Dorfgemeinschaftshaus einen Notfalltreffpunkt mit Unterstützung des Westerwaldkreises eingerichtet.
Um die Rettungs- und Notrufmöglichkeiten in Bellingen sicherzustellen, wird bei einem Stromausfall der länger wie 30 Minuten andauert, dass Feuerwehrgerätehaus besetzt und eine Notromversorgung für das Dorfgemeinschaftshaus in der Schulstraße 7 als zentralen Notfalltreffpunkt für die Bevölkerung bereitgestellt.
Damit ist auch die Stromversorgung für den Kindergarten, Feuerwehrgerätehaus und der Jugendhütte samt Toilettenanlage gewährleistet.
Das DGH ist Anlaufstelle, und barrierefrei zu erreichen, um
in einem medizinischen Notfall Hilfe anfordern zu können;
Informationen über die aktuelle Lage zu bekommen;
sich im Bedarfsfall etwas aufwärmen zu können.
Am Freitag, 11.10.2024 wurde erstmals das Szenario „Stromausfall“ getestet.
Um 14.00 Uhr wurde die Stromzufuhr für das DGH vom Netz genommen und eine externe Stromzufuhr über den gemeindeeigenen Stromerzeuger hergestellt.
Nachdem die Stromzufuhr mittels Stromerzeuger hergestellt war, wurden alle Stromabnehmenden Geräte im DGH, Kindergarten und Feuerwehr auf Funktionstüchtigkeit geprüft.
Alle Geräte samt Heizung funktionierten ohne Probleme. Damit ist die Gemeinde Bellingen im Falle eines längeren Stromausfalls gut gerüstet.
Die Feuerwehr wird ab 2025 zweimal jährlich das Szenario „Stromausfall“ üben. Schon jetzt darf ich allen Feuerwehrkameradinnen und Kameraden für die Unterstützung im Namen der Gemeinde Bellingen herzlich danken.
Schöne Herbstferien wünscht die Ortsgemeinde Bellingen allen Schülerinnen und Schülern, sowie allen Lehrkräften.
Einweisung Defibrillator
Nachdem der Defibrillator im DGH installiert wurde, werden Einweisungen für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger angeboten.
Zwei Termine stehen vorerst zur Auswahl.
Donnerstag 17.10.2024 und Donnerstag 24.10.2024 jeweils um 19.00 Uhr im DGH
Die Einweisung wird von Steven Lindlein durchgeführt, dem ich auf diesem Wege schon herzlich danke.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
Ein Lebensretter im DGH
Ein Stechen in der Brust. Bewusstlosigkeit. Ein Herz-Kreislauf-Stillstand! Nun heißt es zügig und besonnen zu handeln. Ein Defibrillator kann das Leben des Betroffenen retten, jedoch nur, wenn er schnell und zügig zum Einsatz kommt. Die Ortsgemeinde Bellingen hat nun einen AED (Automatisierter Externer Defibrillator) im Eingangsbereich des DGH installiert.
Die Bedienung ist kinderleicht — und wird unterstützend mit Bildern erläutert. Wird das Gerät eingeschaltet, beginnt es zu reden, erklärt jeden Schritt.
In einem Roten Schlüsselkasten im unteren Eingangsbereich des DGH´s befindet sich ein Schlüssel zum Öffnen der Eingangstür. Damit ist das Gerät jederzeit erreichbar. Der Defibrillator befindet sich unten im Flur links neben der Treppe.
Am DGH wurden Schilder angebracht, die auf den Standort des AED hinweisen.
Wichtig ist aber, die Geräte nicht nur öffentlich zugänglich zu positionieren – man muss sie natürlich auch bedienen können. Aus diesem Grund wird die Gemeinde Bellingen Einweisungen an dem Defibrillator anbieten.
Diese werden von Steven Lindlein durchgeführt, dem ich auf diesem Wege schon herzlich danke.
Die Termine werden an gleicher Stelle veröffentlicht.
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Bellingen am Dienstag, den 17.09.2024 um 19:30 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Bellingen, 56459 Bellingen, Schulstraße.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung
2 Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
3 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von Sitzbänken für den Kindergarten
4 Vorberatung Haushaltsplan 2025
5 Information über die Berechnung der Schlüsselzuweisung und die Höhe der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage 2024
6 Verschiedenes
7 Einwohnerfragestunde
Nichtöffentlicher Teil
8 Beratung und Beschlussfassung über eine Jahressonderzahlung für nebenberufliche Arbeitskräfte der Gemeinde
9 Personalangelegenheiten
10 Informationen des Ortsbürgermeisters
11 Herstellen des Einvernehmens nach § 36 des Baugesetzbuches
12 Verschiedenes
Ortsgemeinde Bellingen, 07.09.2024
Michael Wisser
Ortsbürgermeister
Nachwuchskonzert unseres Jugendmusikvereins
Bei uns in Bellingen gibt es erfreulicherweise eine Vielzahl attraktiver Freizeitangebote, welche
die Ortsvereine für Kinder aus Bellingen und den Nachbargemeinden bereithalten. Allen voran der Jugendmusikverein mit seinen Ausbildungsgruppen hat ein großes Interesse daran, die Kinder des Ortes auch weiterhin für sich zu gewinnen.
Darum richtet der Jugendmusikverein am Sonntag, 15. September ab 15:00 Uhr im DGH
ein Nachwuchskonzert unter dem Motto
„1000 LICHTER HAT DIE WELT“ aus.
Ich wünsche der Veranstaltung viele Gäste und Erfolg. Allen Gästen gute Unterhaltung.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
Aktuelle Infos der Gemeinde Bellingen
Ab sofort sind Neuigkeiten aus der Gemeinde auch über WhatsApp zugänglich. Möglich macht das der Kanal „Gemeinde Bellingen“. Kanäle sind ein relativ neuer Bestandteil von WhatsApp. Anders als in WhatsApp Gruppen bleiben die Abonnenten eines WhatsApp Kanals anonym. Schreiben kann in einem Kanal nur dessen Inhaber, in diesem Fall also die Gemeinde Bellingen. Abonnenten können selbst nicht im Kanal schreiben oder auf Beiträge der Gemeinde antworten, es sind lediglich Reaktionen in Form von ausgewählten Emojis möglich. Auch bei der Verwendung von Emojis bleiben die Abonnenten jederzeit anonym, das heißt, weder andere Abonnenten noch die Gemeinde Bellingen können Namen und Telefonnummer sehen.
Bei Interesse, bitte den QR-Code scannen.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
Neue Sirene Installiert
Der Westerwaldkreis und seine zehn Verbandsgemeinden haben beschlossen, in interkommunaler Zusammenarbeit ein zukunftsfähiges Sirenenwarnsystem zu errichten. Auch in Bellingen konnten die neue Sirene bereits montiert werden. Der Standort der Sirene ist, wie bisher das DGH. Ein entscheidender Unterschied zu den früheren Sirenen ist, dass die neuen Sirenen auch bei einem Stromausfall über lange Zeit weiter funktionsfähig sind. Wichtig zu beachten ist, dass die neuen Sirenen nicht manuell vor Ort ausgelöst werden können. Die Notrufnummern 112 für die Feuerwehr und den Rettungsdienst, sowie 110 für die Polizei sind kostenfrei. Sie können diese Nummern auch mit einem Handy kostenfrei erreichen.
So wird im Westerwaldkreis im Schadensfall gewarnt
Ergänzend zu den stationären Sirenen hat der Westerwaldkreis 20 mobile Hochleistungslautsprecher im Wert von rund 105.000 Euro beschafft und den Verbandsgemeinden übergeben. Diese können mit Feuerwehrfahrzeugen mobil eingesetzt werden. Dafür wurde das Kreisgebiet in knapp 450 Warnbezirke unterteilt, damit im Schadensfall schnell Lautsprecherdurchsagen durchgeführt werden können.
Im Notfall erhalten Bürger Warnungen unter anderem über die kostenlosen Warn-Apps NINA und KATWARN, die beispielsweise bei Großbränden, Gefahrstoffausbreitungen und Hochwasser Verhaltenstipps geben. Seit dem vergangenen Jahr besteht zusätzlich die Möglichkeit, über Cell Broadcast Warnnachrichten direkt auf Mobiltelefone zu senden. Daneben warnen Kreis und Verbandsgemeinden im Bedarfsfall unter anderem über Pressemitteilungen, die Internetseiten, Social-Media-Kanäle und den Rundfunk.
Hinweis zur Verunreinigung durch Hundekot
In den letzten Wochen gehen bei der Gemeinde wieder verstärkt Beschwerden über Verunreinigungen öffentlicher Flächen durch Hundekot ein. Teilweise wird auch berichtet, dass Hunde ihre Notdurft in den Vorgärten von Privatgrundstücken verrichtet haben, ohne dass sich der Hundehalter/die Hundehalterin um die Beseitigung des Hundekots gekümmert hat.
Besonders beliebte „Hunde-Örtchen“ für Gassi-Geher/-innen ist offenbar der Bolzplatz und der Spielplatz in der Wiesenstraße, beide Anlagen werden von Kindern und Jugendlichen intensiv genutzt. Aber auch unbebaute Privatgrundstücke in den Ortslagen werden gerne und ungeniert als Hundeklo „missbraucht“.
Verschmutzungen durch Hundekot sind unschön, ärgerlich und belästigen die Bevölkerung.
Jeder, der anderen aufbürdet, die Hinterlassenschaften eines fremden Hundes entfernen zu müssen, sollte sich die Frage stellen, wie man selbst reagieren würde, wenn dies immer wieder vorkommt. Dies gilt insbesondere, weil es überall bei Hundebesitzern besonders beliebte Strecken gibt, die gleich mehrmals am Tag begangen werden.
Insbesondere dort, wo Kinder spielen, sind Verunreinigungen durch Hundekot aber nicht nur ärgerlich, sondern möglicherweise sogar gesundheitsschädlich. Der Hundekot stellt nach Expertenmeinung eine nicht zu unterschätzende Infektionsquelle dar.
Leider haben wir in jüngster Zeit auch die Erfahrung machen müssen, dass die Hundekotbeutel nicht in der Restmülltonne, sondern in Straßeneinlaufkästen entsorgt werden.
Daher die eindringliche Bitte:
Nehmen Sie bitte beim Gassi-Gehen eine Tüte mit, um damit die Hinterlassenschaft Ihres Hundes einzusammeln und ordnungsgemäß zuhause in Ihre Restmülltonne zu entsorgen.
Mit dieser Bereitschaft tragen Sie dazu bei, unser Gemeindegebiet sauber zu halten und erfreuen zudem auch Ihre Mitmenschen.
Allen Hundehalterinnen und Hundehaltern die sich an die Regeln halten und das ist die Mehrheit, danke ich herzlich.
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter die sich nicht an die Regeln halten, werden gebeten, Ihr zukünftiges Verhalten beim Ausführen von Hunden in der Öffentlichkeit entsprechend zu überdenken.
Durch die Missachtung der Regeln, bringen Sie alle Hundehalter in Misskredit.
Vertretung des Ortsbürgermeisters
Vom 03.08.2024 bis zum 19.08.2024
werde ich vom Beigeordneten Udo Zimmermann vertreten.
Herr Zimmermann ist unter der Telefonnummer
0172 56 31 914 oder 02663/915685 erreichbar.
Aktuelle Infos der Gemeinde Bellingen
Ab sofort sind Neuigkeiten aus der Gemeinde auch über WhatsApp zugänglich. Möglich macht das der Kanal „Gemeinde Bellingen“. Kanäle sind ein relativ neuer Bestandteil von WhatsApp. Anders als in WhatsApp Gruppen bleiben die Abonnenten eines WhatsApp Kanals anonym. Schreiben kann in einem Kanal nur dessen Inhaber, in diesem Fall also die Gemeinde Bellingen. Abonnenten können selbst nicht im Kanal schreiben oder auf Beiträge der Gemeinde antworten, es sind lediglich Reaktionen in Form von ausgewählten Emojis möglich. Auch bei der Verwendung von Emojis bleiben die Abonnenten jederzeit anonym, das heißt, weder andere Abonnenten noch die Gemeinde Bellingen können Namen und Telefonnummer sehen.
Der Kanal bietet eine Alternative für Menschen, die keine Social Media Konten haben.
Den Kanal können Sie unter folgendem Link abonnieren:
https://whatsapp.com/channel/0029Vaffmud84Om2cRTrZ72m
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
Michael Wisser ist weitere fünf Jahre Bürgermeister
Thorsten Aust und Udo Zimmermann zu Beigeordneten gewählt
Zur konstituierenden Sitzung fand sich kürzlich der neu gewählte Gemeinderat im Dorfgemeinschaftshaus in Bellingen ein. Ortsbürgermeister Michael Wisser, der das Amt fünf weitere Jahre fortführt, hieß zunächst die Ratsmitglieder und teilnehmenden Bürger herzlich willkommen.
Zu Beginn der Sitzung verpflichtete Wisser als noch geschäftsführender Bürgermeister die Räte per Handschlag auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Nun hatte der geschäftsführende Beigeordnete Thorsten Aust die ehrenvolle Aufgabe, den wiedergewählten Ortsbürgermeister Michael Wisser unter Verlesung und Aushändigung der Ernennungsurkunde in sein Amt einzuführen. Wisser legte nun sein Mandat als Ratsmitglied nieder, da er kraft Gesetzes Vorsitzender des Gemeinderates ist. Daher wurde Matthias Schumann in den Gemeinderat als neues, zusätzliches Ratsmitglied eingeführt und per Handschlag vereidigt.
Auf Vorschläge aus dem Rat wählte das Gremium in geheimer Abstimmung die Beigeordneten. So wurde Thorsten Aust zum Ersten Beigeordneten und Udo Zimmermann zum Zweiten Beigeordneten gewählt. Beide nahmen die Wahl an und bedankten sich für das ihnen entgegengebrachte Vertrauen. Wisser überreichte die jeweiligen Ernennungsurkunden verbunden mit dem Wunsch auf eine gute Zusammenarbeit.
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurden Oliver Kornab zum Schriftführer und Oliver Zimmermann zum Stellvertreter bestellt.
Im Anschluss wählte der Gemeinderat die neuen Mitglieder für die verschiedenen Ausschüsse.
Zum Rechnungsprüfungsausschuss gehören fortan Christian Nilges, Oliver Zimmermann, Oliver Kornab, Doris Haarbach und Kevin Kefferpütz. Als Stellvertreter fungieren Andre’ Benner, Sebastian Groß, Marco Wittwer, Matthias Schumann und Johannes Henn. Dem Kindergartenbeirat gehören kraft Amtes der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten an. In den Bauausschuss gewählt wurden Andre’ Benner, Sebastian Groß, Marco Wittwer, Matthias Schumann und Johannes Henn. Als Stellvertreter fungieren hier Christian Nilges, Oliver Zimmermann, Oliver Kornab, Doris Haarbach und Kevin Kefferpütz.
Zum Abschluss überreichte der erste Beigeordnete Thorsten Aust, Erwin Henrich und Michael Wisser eine Ehrenurkunde vom Gemeinde - und Städtebund für 30.-jährige kommunalpolitische ehrenamtliche Tätigkeit. Udo Zimmerman erhielt eine Urkunde für 20.-jährige kommunalpolitische ehrenamtliche Tätigkeit. Im gemütlichen Beisammensein klang der erste Sitzungsabend aus.
Der neue Gemeinderat
Von links: Michael Wisser, Thorsten Aust, Oliver Zimmermann, Christian Nilges, Sebastian Groß, Oliver Kornab, Doris Haarbach, Marco Wittwer, Matthias Schumann, Andre’ Benner, Kevin Kefferpütz und Udo Zimmermann. Auf dem Bild fehlt Johannes Henn.
Ratsmitglieder wurden verabschiedet
Im Rahmen der feierlichen Ratssitzung fand die Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder statt.
Verabschiedet wurden aus dem Rat Erwin Henrich nach 30 Jahren davon 10 Jahre als Schriftführer, Volker Wörsdörfer nach 15 Jahren davon 5 Jahre als 2. Beigeordneter, Ralf Groß nach 15 Jahren, Mike Ickenroth nach 15 Jahren.
Von links. : Th. Aust, M. Wisser, A.Wörsdörfer, V. Wörsdörfer, A. Ickenroth , M. Ickenroth, E. Henrich, R. Groß, E. Henrich, B. Groß und U. Zimmermann.
Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bellingen
1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Bahn“
Bebauungsplan nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 den Planaufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Bahn“ gefasst. Der erstellte Planentwurf ist in der Zeit vom
25.09.2023 bis 31.10.2023 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/aktuelles/aus-der-verwaltung/ zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einsehbar.
Parallel hierzu findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 110, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten statt:
vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags
montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Die Beteiligung verfolgt das Ziel, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen kann folgende E-Mail-Adresse verwendet werden: trompeter.d@vg-westerburg.de
Stellungnahmen können aber auch auf jede andere Weise abgegeben werden (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift).
Folgende Unterlagen sind einsehbar: Planzeichnung, Begründung und Verträglichkeitsprüfung Artenschutz.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB:
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Der Geltungsbereich der Änderungsplanung erfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Bellingen, Flur 22, Flurstücke 31/16 und 31/15 teilweise.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bellingen, den 18.09.2023
Ortsgemeinde Bellingen
gezeichnet
Michael Wisser
Ortsbürgermeister
Wölfe gesichtet
In der Nacht vom 8. auf den 9. September 2023 wurden im Bereich „ Hemmerich “ und „Zattenbacher Feld „ drei Wölfe gesichtet.
Falls Sie einem Wolf begegnen, beachten Sie bitte nachfolgendes:
Halten Sie respektvollen Abstand zu dem Tier.
Falls Sie einen Hund dabeihaben, nehmen Sie ihn an die kurze Leine. Wölfe sind gegenüber Menschen äußerst zurückhaltend, diese Maßnahme hat somit eine unmittelbare Schutzwirkung auf Ihren Hund.
Laufen Sie nicht weg. Wenn Sie mehr Abstand möchten, ziehen Sie sich langsam zurück. Wenn Ihnen der Wolf zu nahe erscheint, machen Sie auf sich aufmerksam. Sprechen Sie laut, gestikulieren Sie oder machen Sie sich anderweitig deutlich bemerkbar. Der Wolf wird sich daraufhin in der Regel entfernen.
Laufen Sie nicht hinterher, Wölfe sind keine zahmen Haustiere.
Füttern Sie niemals Wölfe, die Tiere lernen sonst sehr schnell, Menschen mit Futter zu verbinden und suchen eventuell aktiv die Nähe des Menschen auf.
Trotz aller Vorsicht: Dass es eine absolute Sicherheit nicht geben kann, muss allen bewusst sein.