Bellingen 

            im Westerwald                  


Bürgermeister Hof und Dr. Sibylle Dünnes-Zimmermann besuchen Bellingen.
Am Montag, 06.05.2024 besucht die CDU Fraktionsvorsitzende Dr. Sibylle Dünnes-Zimmermann und unser VG-Bürgermeister Markus Hof die Gemeinde Bellingen.
Zunächst findet um 19.00 Uhr ein Dorfrundgang statt, dem schließt sich ein Bürgergespräch um 20.00 Uhr im DGH an. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger von Bellingen herzlich eingeladen.
Um 19.00 Uhr treffen sich alle die mitgehen möchten am DGH, oder anschließend zum Gespräch um 20.00 Uhr auch im DGH.
Kommen Sie mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat ins Gespräch.
Wir freuen uns auf recht viele Teilnehmer.
                                                                                     Michael Wisser, Ortsbürgermeister








  

Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bellingen
1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Bahn“
Bebauungsplan nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 den Planaufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Bahn“ gefasst. Der erstellte Planentwurf ist in der Zeit vom
25.09.2023 bis 31.10.2023 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/aktuelles/aus-der-verwaltung/ zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einsehbar.
Parallel hierzu findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 110, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten statt:
vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags
montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Die Beteiligung verfolgt das Ziel, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen kann folgende E-Mail-Adresse verwendet werden: trompeter.d@vg-westerburg.de
Stellungnahmen können aber auch auf jede andere Weise abgegeben werden (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift).
Folgende Unterlagen sind einsehbar: Planzeichnung, Begründung und Verträglichkeitsprüfung Artenschutz.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB:
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Der Geltungsbereich der Änderungsplanung erfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Bellingen, Flur 22, Flurstücke 31/16 und 31/15 teilweise.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bellingen, den 18.09.2023
Ortsgemeinde Bellingen
gezeichnet
Michael Wisser
Ortsbürgermeister

Wölfe gesichtet
In der Nacht vom 8. auf den 9. September 2023 wurden im Bereich „ Hemmerich “ und „Zattenbacher Feld „ drei Wölfe gesichtet.
Falls Sie einem Wolf begegnen, beachten Sie bitte nachfolgendes:
Halten Sie respektvollen Abstand zu dem Tier.
Falls Sie einen Hund dabeihaben, nehmen Sie ihn an die kurze Leine. Wölfe sind gegenüber Menschen äußerst zurückhaltend, diese Maßnahme hat somit eine unmittelbare Schutzwirkung auf Ihren Hund.
Laufen Sie nicht weg. Wenn Sie mehr Abstand möchten, ziehen Sie sich langsam zurück. Wenn Ihnen der Wolf zu nahe erscheint, machen Sie auf sich aufmerksam. Sprechen Sie laut, gestikulieren Sie oder machen Sie sich anderweitig deutlich bemerkbar. Der Wolf wird sich daraufhin in der Regel entfernen.
Laufen Sie nicht hinterher, Wölfe sind keine zahmen Haustiere.
Füttern Sie niemals Wölfe, die Tiere lernen sonst sehr schnell, Menschen mit Futter zu verbinden und suchen eventuell aktiv die Nähe des Menschen auf.
Trotz aller Vorsicht: Dass es eine absolute Sicherheit nicht geben kann, muss allen bewusst sein.
















 
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