Dorfgemeinschaftshaus
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Benutzungsordnung
Dorfgemeinschaftshaus Bellingen
1. Die Benutzungsgebühr beträgt
für den ersten Tag 120,-- €
und für jeden weiteren Tag 65,-- €.
Das Nutzungsentgeld für Beerdigungskaffee beträgt 85,-- €
Bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen mit Verkauf sind
140,-- € je Tag zu entrichten.
Für zerbrochene Einrichtungsgegenstände werden die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
Die Gebühren für Strom und Wasser sind in der Benutzungsgebühr enthalten.
2.Die Räumlichkeiten sind am Folgetag bis 10.00 Uhr besenrein zu übergeben. Die Ecke für die Tische und Stühle ist jedoch gründlich zu reinigen, bevor das Inventar in diese Ecke zurückgestellt wird. Hierzu können die Reinigungsmittel im Putzraum verwandt werden. Den anfallenden Müll, bitte ich zu Hause zu entsorgen.
Das Putzwasser sollte in die Toiletten und nicht in die Waschbecken gegossen
werden. Evtl. angebrachte Tesafilm streifen, bitte ich restlos zu entfernen.
Die Stuhlstapel sollten maximal aus 8 Stühlen bestehen und zur Vermeidung von Kratzern nicht zu dicht an die Holzwand gerückt werden.
Die Tische sind auf 3 Stapel zu verteilen und soweit vom Sideboard zu lagern, dass die Türen sich noch öffnen lassen.
3.Für Beschädigungen am Gebäude oder am Inventar haftet der jeweilige Mieter.
4. Auf der Grundlage des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz ist im Dorfgemeinschaftshaus das Rauchen verboten. Das Verbot bezieht sich auf alle Räume innerhalb des Gebäudes.
Bellingen, 12.10.2011 Michael Wisser, Ortsbürgermeister