Bellingen 
            im Westerwald                  

Sie möchten das DGH mieten?

Aufgrund einer Änderung der Gebühren und Benutzungsordnung für das DGH gilt ab sofort folgendes.
§ 5.Anmeldeverfahren
1.) Der Antrag auf Nutzung der Veranstaltungsräume zur Abhaltung von Veranstaltungen ist beim Ortsbürgermeister Michael Wisser zu stellen.
Mieter müssen alle beabsichtigten Veranstaltungen mindestens vier Wochen vorher unter Bellingen@vg-westerburg.de schriftlich anmelden.
2.) Der Mieter hat in seinem Antrag auf Überlassung der Einrichtung einen
Verantwortlichen für die Veranstaltung zu benennen und dessen Einverständnis zu
bestätigen. Die Person muss die Volljährigkeit erreicht haben.
3.) Weiterhin muss der Mieter die Teilnehmerzahl und die Dauer der Nutzung (Uhrzeit von - bis) angeben.
4.) Der Mietgrund ist anzugeben wie z.B. Geburtstag, Hochzeit, Vereinsjubiläum usw.
Die Zulassung der Nutzung kann, auch noch am Tag vor der Veranstaltung seitens der Ortsgemeinde
widerrufen werden, sofern der beabsichtigten Nutzung falsche Angaben seitens des Nutzers zugrunde
liegen.










 
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