Sternsinger Aktion 2025 - Wir suchen dich !
Hallo liebe Kinder aus Bellingen.
Langsam neigt sich das Jahr dem Ende zu und es wird Zeit, die Sternsingeraktion 2025 vorzubereiten.
Da die Resonanz in den letzten 1-2 Jahren nicht so stark war, möchten wir gerne jetzt einen Aufruf starten, damit wir auch in Zukunft den Segen von Haus zu Haus bringen und auch gleichzeitig etwas für die Kinder in aller Welt tun können.
Alle Kinder ab der 1. Klasse sind daher herzlich eingeladen an der Aktion teilzunehmen.
Wenn wir also dein Interesse geweckt haben, melde dich doch gerne bis spätestens 04.12.24 bei Karin Müller oder Kathrin Nilges, um weitere Infos zu erhalten.
Protokoll von der Sitzung des Ortsgemeinderates am 16.11.2024
Öffentlicher Teil:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder, Beigeordneten, den Revierleiter Samuel Weber, sowie die Zuhörer. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest. Ergänzungen zur Tagesordnung ergaben sich nicht. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es keine Einwände.
TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe gemäß § 100 GemO
Das Budget für die Personalkosten der Ortsgemeinde Bellingen ist bereits überschritten, da aufgrund der Umstellung der Trägerschaft des Kindergartens auf die Verbandsgemeinde die nebenberuflichen Mitarbeiter nicht im Haushalt der Ortsgemeinde berücksichtigt wurden.
Die voraussichtlichen Personalkosten belaufen sich auf ca. 20.000 €.
Gemäß § 100 Abs. 1 GemO sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen, und Auszahlungen nur zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet
ist oder wenn sie unabweisbar sind und kein erheblicher Jahresfehlbetrag entsteht oder ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich nur unerheblich erhöht.
Nach § 5 der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bellingen sind Aufwendungen erheblich,
wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 1.500,00 € übersteigen. Die Personalkosten übersteigen diese Wertgrenze, somit ist ein Beschluss des Ortsgemeinderates erforderlich.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 20.000 € zu.
Die überplanmäßigen Ausgaben sind durch die liquiden Mittel der Ortsgemeinde gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:9 Dagegen:0 Enthaltungen:0
TOP 3 Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern und der Festsetzung der Hundesteuer anhand einer Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2025
Satzung
der Ortsgemeinde Bellingen über die Festsetzung der
Hebesätze für die Realsteuern und der Festsetzung der
Hundesteuer ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 15.10.2024
Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167) sowie §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für RheinlandPfalz (KAG), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 16.11.2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Erhebungsgrundsatz
Die Ortsgemeinde Bellingen erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes, eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes und eine Hundesteuer nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes.
§ 2
Realsteuern für 2025
(1) Die Ortsgemeinde Bellingen setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:
1. für die Grundsteuer
a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.
b. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 465 v. H.
2. für die Gewerbesteuer auf 380 v. H.
der Steuermessbeträge.
(2) Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
1. für den ersten Hund 45,00 Euro
2. für den zweiten Hund 80,00 Euro
3. für jeden weiteren Hund 80,00 Euro
4. für den ersten gefährlichen Hund
210,00 Euro
5. für den zweiten gefährlichen Hund
420,00 Euro
6. für jeden weiteren gefährlichen Hund 420,00 Euro
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Hebesatzsatzung mit denen vom Ortsgemeinderat festgelegten Hebesätzen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:9 Dagegen:0 Enthaltungen: 0
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme und Vermittlung von Spenden
Bei der Verbandsgemeindekasse Westerburg wurde am 01.10.2024 ein Geldbetrag in Höhe von 150 Euro von der Fahrschule Lars Alef , Am Sportplatz 5, Bellingen zugunsten des Kindergartens Bellingen eingezahlt.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO hat der Gemeinderat über die Annahme und Vermittlung von Spenden zu entscheiden.
Die Annahme erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Geldspende in Höhe von 150 Euro von der Fahrschule Lars Alef , Am Sportplatz 5, Bellingen zugunsten des Kindergartens Bellingen zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:9 Dagegen:0 Enthaltungen: 0
TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2025
Vorlage: VO/2024/0558
Durch das Forstamt Rennerod wird jedes Jahr der Forstwirtschaftsplan zur Beratung und Beschlussfassung erstellt.
In dem vorgelegten Plan stehen den Aufwendungen in Höhe von 69.560 € Erträge in Höhe von 35,032 € entgegen. Im Ergebnis wird von einem geplanten Fehlbetrag in Höhe von 34.528 € ausgegangen.
Beschluss:
Dem Forstwirtschaftsplan 2025 wird in der vorgelegten Form zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:9 Dagegen:0 Enthaltungen: 0
TOP 6 Verschiedenes
Über nachfolgende Themen wurde der Gemeinderat informiert.
35. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung
Vorstellung von Orts App´s in der Bürgermeisterdienstversammlung am 7. Oktober 2024
Begehung der Ortsdurchfahrt mit der KV und dem LBM am 29.10.2024
Absackungen Straße und Bordsteine Oberstraße 21
Die Aktion Saubere Landschaft findet am Samstag, 12.04.2025 statt.
Sitzungstermine 2025
Dienstag, 18.02.25 19.30 Uhr
Dienstag, 06.05.25 19.30 Uhr
Dienstag, 01.07.25 19.30 Uhr
Dienstag, 09.09.25 19.30 Uhr
Samstag, 22.11.25 18.00 Uhr
Kein Beschluss, lediglich Information.
Ortsgemeinde Bellingen, 16.11.2024
Schriftführer Vorsitzender
Oliver Kornab Michael Wisser
Ortsbürgermeister
Baumpflanzaktion
Unter fachmännischer Anleitung von unserem Revierleiter Samuel
Weber konnten am letzten Samstag 270 Weißtannen gepflanzt werden.
Nach gut 3 Stunden waren alle Bäume gepflanzt.
Der im Anschluss gereichte Imbiss, der von Carmens Imbiss gestiftet wurde, sorgte dafür, dass sich alle wieder stärken konnten.
Vielen Dank an alle Teilnehmer, vor allem aber an Katja und Dieter Henn die insgesamt 1000 Bäume gestiftet haben. An Samuel Weber für die Organisation und an Carmens Imbiss für die Verköstigung.
46. KW 2024
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Bellingen am Samstag, den 16.11.2024 um 18:00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Bellingen, 56459 Bellingen, Schulstraße.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung
2 Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe VO/2024/0479 gemäß § 100 GemO
3 Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern und der Festsetzung der VO/2024/0494 Hundesteuer anhand einer Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2025
4 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme und Vermittlung von VO/2024/0539 Spenden
5 Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2025 VO/2024/0558
6 Verschiedenes VO/2024/0544
Nichtöffentlicher Teil
7 Beratung und Beschlussfassung über die künftige Auszahlung von VO/2024/0428 Sitzungsgeldern
8 Informationen des Ortsbürgermeister VO/2024/0545
9 Verschiedenes
Ortsgemeinde Bellingen, 06.11.2024
Michael Wisser
Ortsbürgermeister
45. KW 2024
St.-Martin
Der Martinszug wird sich am 11.11.2024 um 18:00 Uhr ab Gemeindebüro in Bewegung setzten. Angeführt wird der Zug von St. Martin (Corinna Henrich) hoch zu Ross.
Der Musikverein wird den Zug musikalisch begleiten.
Die Feuerwehr übernimmt das Abbrennen des Feuers, absichern des Zuges und wird die Brezeln Verteilen.
Die Eltern der Kindergartenkinder werden Getränke vor der Garage von Carina und Tim Sturm anbieten.
Carmens Imbiss wird für das leibliche Wohl sorgen
Ich darf allen schon jetzt für Ihre Unterstützung und Mitwirkung herzlich danken!
Einladung zur Baumpflanzaktion!
Zu einer Baumpflanzaktion lädt die Gemeinde Bellingen alle Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich ein.
Die Bäume für diese Aktion wurden von Katja und Dieter Henn gestiftet. Ich darf beiden ganz herzlich im Namen der Gemeinde Bellingen für Ihre Unterstützung danken.
Wir möchten am Samstag, 11.11.2024 diese Aktion durchführen. Beginnen werden wir um 9:00 Uhr.
Treffpunkt ist der Bahnübergang am Ende der Waldstraße.
Bitte bringen Sie, wenn möglich einen Spaten, Schaufel und einen Fäustel mit.
Die Aktion soll gegen Mittag abgeschlossen sein. Im Anschluss wird ein Imbiss gereicht.
Um einen Überblick über die Teilnehmerzahl zu bekommen, füllen Sie bitte das abgedruckte Formular aus, und geben dies bis zum 08.11.2024 im Gemeindebüro oder bei mir zuhause ab. Anmeldung gerne auch per Mail. (gemeinde.bellingen@rz-online.de) Vielen Dank!
Ich nehme an der Baumpflanzaktion am 16.11.24 mit …………… Person/en teil.
Name………………………………………………………………………….
Vorname………………………………………………………………………
Bellingen, den ……………………Unterschrift………………
Seniorenfeier
Am Sonntag, 01.12.24 findet um 11.30 Uhr die Seniorenfeier im DGH statt. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger die in diesem Jahr das 65. Lebensjahr vollenden herzlich eingeladen (Die Einladung gilt auch für Ihre/Ihren jüngere(n) Partner/Partnerin).
Bitte füllen Sie das abgedruckte Formular aus, und geben dies bis zum 22.11.2023 im Gemeindebüro oder bei mir zuhause ab. Anmeldung gerne auch per Mail. (gemeinde.bellingen@rz-online.de) Vielen Dank!
Ich nehme an der Seniorenfeier am 01.12.24 mit …………… Person/en teil.
Name………………………………………………………………………….
Vorname………………………………………………………………………
Bellingen, den …………………….Unterschrift……………………………..
44. KW 2024
Seniorenfeier
Am Sonntag, 01.12.24 findet um 11.30 Uhr die Seniorenfeier im DGH statt. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger die in diesem Jahr das 65. Lebensjahr vollenden herzlich eingeladen (Die Einladung gilt auch für Ihre/Ihren jüngere(n) Partner/Partnerin).
Bitte füllen Sie das abgedruckte Formular aus, und geben dies bis zum 22.11.2023 im Gemeindebüro oder bei mir zuhause ab. Anmeldung gerne auch per Mail. (gemeinde.bellingen@rz-online.de) Vielen Dank!
Ich nehme an der Seniorenfeier am 01.12.24 mit …………… Person/en teil.
Name………………………………………………………………………….
Vorname………………………………………………………………………
Bellingen, den …………………….Unterschrift……………………………..
Brennholzbestellung 2024/25efonnum
Die Brennholzmenge ist auch in dieser Brennholzsaison zunächst auf 5 fm (7 rm) pro Haushalt begrenzt. Je nach Nachfrage kann es sein, dass mehr Brennholz verfügbar ist, deshalb bitte bei der Bestellung die gewünschte Menge angeben. Die Vergabe erfolgt in „Standardpolter“ mit einer Menge von ca. 5 fm, dies ist bei der Angabe der gewünschten Menge zu berücksichtigen (bei Variante 2 Meterholz sind auch kleinere Polter möglich).
Variante 1: Laubbrennholz lang an den Waldweg gerückt*
Preis Hartholz: 60,00 € pro fm (Buche, Esche, Eiche, Ahorn, etc.)
Preis Weichholz: 42,00 € pro fm (Birke, Linde, Erle, etc.)
Die Mischung der Polter (Hartholz-Weichholz) richtet sich nach dem Wald in dem Holz eingeschlagen wird, deshalb können nicht immer reine Hartholzpolter bereitgestellt werden.
* Variante 1 darf nur von Motorsägescheininhabern aufgearbeitet werden, diesen bitte bei der Bestellung nachweisen.
Auf Grund mehrfacher Auffälligkeiten in der letzten Brennholzsaison: Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) kann ihren Zweck nur erfüllen, wenn diese auch getragen wird und nicht zu Hause liegt. Die Verwendung der PSA ist zwingend erforderlich bei der Brennholzaufarbeitung.
Variante 2: Meterholz am Waldweg gesetzt und vorgespalten
Preis: 85,00 € pro Raummeter
1 Raummeter (rm) = 0,7 Festmeter (fm)
Da es in der Vergangenheit beim Meterholz zu Reklamationen kam, folgender Hinweis: Beim angebotenen Holz handelt es sich um vorgespaltetes Meterholz und nicht um ofenfertig gespaltetes Holz, zur Verwendung im Ofen ist zwingend eine weitere Bearbeitung notwendig.
Die Brennholzabgabe erfolgt nur an Haushalte der Ortsgemeinde und richtet sich an private Endkunden. Alle Preise sind incl. Mehrwertsteuer. Bitte die verbindliche Bestellung bis spätestens 29. November 2024 abgeben. Spätere Bestellungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Vergabe wird voraussichtlich von Februar bis Mai 2025 erfolgen (witterungsbedingt kann sich die Bereitstellung verzögern).
Interessenten melden sich bei der Gemeindeverwaltung unter:
E-Mail: gemeinde.bellingen@rz-online.de
Oder mit dem Bestellformular.Dieses Bitte in den Briefkasten am Gemeindebüro einwerfen. Vielen Dank!
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bestellformular Brennholz 2025
Name Vorname Straße Telefonnummer
Variante 1: Laubbrennholz lang an den Waldweg gerückt
Hartholz/Weichholz fm
Variante 2: Meterholz am Waldweg gesetzt und vorgespalten
Meterholz rm
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
43. KW 2024
Einweisung Defibrillator
Nachdem der Defibrillator im DGH installiert wurde, wird eine Einweisung für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger angeboten.
Diese findet am Donnerstag 24.10.2024 um 19.00 Uhr im DGH statt.
Die Einweisung wird von Steven Lindlein durchgeführt, dem ich auf diesem Wege schon herzlich danke.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Sammlung Kriegsgräbervorsorge
Vom 31.10.2024 bis zum 25.11.2024 sammeln ehrenamtliche Helfer im ganzen Land wieder Spenden für die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
In Bellingen haben sich die Ortsvereine und Mitglieder des Gemeinderat erneut bereiterklärt, die Sammlung durchzuführen.
„Mit Ihrer Spende helfen Sie, die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu erhalten und die von ihnen ausgehende Mahnung zum Frieden wachzuhalten“,
Ich danke schon jetzt allen Sammlerinnen und Sammlern, sowie auch allen Spendern für Ihre Unterstützung.
Aufbau Martinsfeuer
Die Feuerwehr wird am 09.11.2024 das Martinsfeuer aufbauen. Hierfür zunächst ein Dankeschön an die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr.
Wer Holz anliefern möchte (nur an dem Samstag von 10. bis 12. Uhr) melde sich bei unserem Wehrführer Nicolai Henn ( 0151 41 95 8448 ). Ohne eine Rücksprache mit Ihm, darf kein Holz angeliefert werden. Außerdem möchte ich schon jetzt darauf hinweisen, dass nur naturbelassenes Holz angeliefert werden darf.
Ich bitte dies unbedingt zu beachten!! Vielen Dank.
St.-Martin
Der Martinszug wird sich am 11.11.2024 um 18:00 Uhr ab Gemeindebüro in Bewegung setzten. Weitere Infos folgen.
Einladung zur Baumpflanzaktion!
Zu einer Baumpflanzaktion lädt die Gemeinde Bellingen alle Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich ein.
Die Bäume für diese Aktion wurden von Katja und Dieter Henn gestiftet. Ich darf beiden ganz herzlich im Namen der Gemeinde Bellingen für Ihre Unterstützung danken.
Wir möchten am Samstag, 11.11.2024 diese Aktion durchführen. Beginnen werden wir um 9:00 Uhr.
Treffpunkt ist der Bahnübergang am Ende der Waldstraße.
Bitte bringen Sie, wenn möglich einen Spaten, Schaufel und einen Fäustel mit.
Die Aktion soll gegen Mittag abgeschlossen sein. Im Anschluss wird ein Imbiss gereicht.
Um einen Überblick über die Teilnehmerzahl zu bekommen, füllen Sie bitte das abgedruckte Formular aus, und geben dies bis zum 08.11.2024 im Gemeindebüro oder bei mir zuhause ab. Anmeldung gerne auch per Mail. (gemeinde.bellingen@rz-online.de) Vielen Dank!
Ich nehme an der Baumpflanzaktion am 16.11.24 mit …………… Person/en teil.
Name………………………………………………………………………….
Vorname………………………………………………………………………
Bellingen, den ……………………Unterschrift………………
Volkstrauertag
Am Sonntag, 17.11.2024 werden wir anlässlich des Volkstrauertages eine Gedenkfeier um 14.00 Uhr am Ehrenmal durchführen. Wir treffen uns um 13.45 Uhr am Gemeindebüro Hierzu darf ich alle Bürgerinnen und Bürger einladen.
Insbesondere die jüngeren Generationen sind aufgerufen mit Ihrer Teilnahme dafür zu sorgen, dass der Volkstrauertag auch in Zukunft nicht in Vergessenheit gerät.
Das sind wir den vielen Opfern von Krieg, Terror und Gewalt schuldig.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
42 KW 2024
Szenario „Stromausfall“ getestet
Im Falle eines Stromausfalls ist es wichtig gut vorbereitet zu sein.
Aus diesem Grund hat die Gemeinde Bellingen im Dorfgemeinschaftshaus einen Notfalltreffpunkt mit Unterstützung des Westerwaldkreises eingerichtet.
Um die Rettungs- und Notrufmöglichkeiten in Bellingen sicherzustellen, wird bei einem Stromausfall der länger wie 30 Minuten andauert, dass Feuerwehrgerätehaus besetzt und eine Notromversorgung für das Dorfgemeinschaftshaus in der Schulstraße 7 als zentralen Notfalltreffpunkt für die Bevölkerung bereitgestellt.
Damit ist auch die Stromversorgung für den Kindergarten, Feuerwehrgerätehaus und der Jugendhütte samt Toilettenanlage gewährleistet.
Das DGH ist Anlaufstelle, und barrierefrei zu erreichen, um
in einem medizinischen Notfall Hilfe anfordern zu können;
Informationen über die aktuelle Lage zu bekommen;
sich im Bedarfsfall etwas aufwärmen zu können.
Am Freitag, 11.10.2024 wurde erstmals das Szenario „Stromausfall“ getestet.
Um 14.00 Uhr wurde die Stromzufuhr für das DGH vom Netz genommen und eine externe Stromzufuhr über den gemeindeeigenen Stromerzeuger hergestellt.
Nachdem die Stromzufuhr mittels Stromerzeuger hergestellt war, wurden alle Stromabnehmenden Geräte im DGH, Kindergarten und Feuerwehr auf Funktionstüchtigkeit geprüft.
Alle Geräte samt Heizung funktionierten ohne Probleme. Damit ist die Gemeinde Bellingen im Falle eines längeren Stromausfalls gut gerüstet.
Die Feuerwehr wird ab 2025 zweimal jährlich das Szenario „Stromausfall“ üben. Schon jetzt darf ich allen Feuerwehrkameradinnen und Kameraden für die Unterstützung im Namen der Gemeinde Bellingen herzlich danken.
Einweisung Defibrillator
Nachdem der Defibrillator im DGH installiert wurde, werden Einweisungen für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger angeboten.
Zwei Termine stehen vorerst zur Auswahl.
Donnerstag 17.10.2024 und Donnerstag 24.10.2024 jeweils um 19.00 Uhr im DGH
Die Einweisung wird von Steven Lindlein durchgeführt, dem ich auf diesem Wege schon herzlich danke.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Nachfolgend einige Termine zur Vorabinfo. Weitere Infos folgen.
11.11.2024 Martinszug 18.00 Uhr
16.11.2024 Baumpflanzaktion 9.00 Uhr
17.11.2024 Volkstrauertag 14.00 Uhr
01.12.2024 Seniorenfeier 11.30 Uhr
05.12.2024 Nikolausfeier 17.30 Uhr
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
41. KW 2024
Schöne Herbstferien wünscht die Ortsgemeinde Bellingen allen Schülerinnen und Schülern, sowie allen Lehrkräften.
Einweisung Defibrillator
Nachdem der Defibrillator im DGH installiert wurde, werden Einweisungen für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger angeboten.
Zwei Termine stehen vorerst zur Auswahl.
Donnerstag 17.10.2024 und Donnerstag 24.10.2024 jeweils um 19.00 Uhr im DGH
Die Einweisung wird von Steven Lindlein durchgeführt, dem ich auf diesem Wege schon herzlich danke.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
40. KW 2024
Sachbeschädigung
Am Mittwoch, 25.09.2024, ist es im Kreuzungsbereich Brunnenstraße/Schulstraße/Oberstraße zu einer Sachbeschädigung gekommen. Hier wurde ein Gartenzaun beschädigt. Der Verursacher hat den Unfallort verlassen, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Aus diesem Grund bitten wir Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, sich beim Ortsbürgermeister zu melden.
Digital Botschafter Workshop
in Bellingen
am 07.10.2024 von 19 Uhr bis 20 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Thema: Handyfotos - mach mehr draus (Bilder bearbeiten, löschen, beschneiden, drucken usw.)
Ihr Digital-Botschafter Hartmut Wagner
Mail: di.bo.wagner.bellingen@gmail.com
Mobil: 0171 / 3 89 05 99
Grünabfälle
Ich möchte auf die Abholung der Grünabfälle am 14.10.2024 durch den WAB hinweisen.
Insbesondere Heckenschnitt der jetzt anfällt, sollte gelagert und bei der Abfuhr entsorgt werden.
Der Grünabfallcontainer wird Ende dieser Woche letztmals für diese Jahr entleert.
Aus diesem Grund Bitte alle dann noch anfallenden Grünabfälle bei der Abfuhr am 14.10.2024 entsorgen
Vielen Dank!
Oktoberfest am 5. Oktober
Unser Musikverein „Harmonie“ veranstaltet am Samstag, 5. Oktober, ein Oktoberfest im DGH. Einlass ist ab 18 Uhr. Der Musikverein beginnt ab 18.30 Uhr mit Stimmungsmusik. Um 19 Uhr erfolgt der Fassanstich. Ab 21 Uhr Musikalische Unterhaltung durch den Musikverein Weidenhahn.
Der Eintritt ist frei.
Ich wünsche der Veranstaltung viele Gäste und Erfolg. Allen Gästen gute Unterhaltung.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
39. KW 2024
Oktoberfest am 5. Oktober
Unser Musikverein „Harmonie“ veranstaltet am Samstag, 5. Oktober, ein Oktoberfest im DGH. Einlass ist ab 18 Uhr. Der Musikverein beginnt ab 18.30 Uhr mit Stimmungsmusik. Um 19 Uhr erfolgt der Fassanstich. Ab 21 Uhr Musikalische Unterhaltung durch den Musikverein Weidenhahn.
Der Eintritt ist frei.
Ich wünsche der Veranstaltung viele Gäste und Erfolg. Allen Gästen gute Unterhaltung.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
Protokoll von der Sitzung des Ortsgemeinderates am 17.09.2024
Öffentlicher Teil:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder, Beigeordneten und die Zuhörer. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest. Ergänzungen zur Tagesordnung ergaben sich nicht. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es keine Einwände
TOP 2 Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Bei der konstituierenden Sitzung am 5. Juli 2024 konnte das Ratsmitglied Johannes Henn nicht anwesend sein.
Der Ortsbürgermeister Michael Wisser verpflichtete das Ratsmitglied Johannes Henn namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (§ 30 Abs. 2 Satz 1GemO).
TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von Sitzbänken für den Kindergarten.
Für das Außengelände am Kindegarten sollen neue Sitzbänke beschafft werden.
Die Sitzbänke sollen aus Rubinie hell gefertigt werden, aus diesem Material besteht auch
der Kletterparcours, der 2022 beschafft wurde. Es wurden vier Angebote angefordert.
1 Fa. SIK Holzgestaltung in Langenlipsdorf
2 Fa. HABAS in Bad- Rodach
3 Fa. espas in Kassel
4 Fa. Ziegler in Bennewitz
Es wurden zwei Angebote abgegeben
Beschluss:
Die Fa. SIK Holzgestaltung wird zur Lieferung von 10 Sitzbänken zum Preis von
3.326,05 € Brutto beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 4 Vorberatung Haushaltsplan 2025
Nachfolgendes soll in den Haushaltspan 2025 aufgenommen werden.
Kostenträger: 1110 - Verwaltungssteuerung (Bürgermeister und Gremien)
Beschreibung Kosten
Garagentor 1.500,00 €
Fenster, Tür und Heizung 15.000,00 € (KIPKI) Gemeindebüro
Kostenträger: 1143 – Bauhof
Beschreibung Kosten
Mulcher für Kubota 3.500,00 €
Kostenträger: 2813 - Städtepartnerschaften
Beschreibung Kosten
Partnerschaftsbesuch
Antweiler 2000,00 €
Kostenträger: 2811 – Heimat- und Kulturpflege
Beschreibung Kosten
Allgemeines 1.500,00 €
Kostenträger: 36610201 – Kinderspielplatz Bellingen
Beschreibung Kosten
Beschaffung Bänke 1.500,00 €
Kostenträger: 36500201 – Kindertagesstätte „Ratz-Fatz“ Bellingen
Beschreibung Kosten
Unterhaltung Gebäude 10.000,00 €
Mähroboter 4.000,00 €
Planung Anbau 7.500,00 €
Kostenträger: 36610202 - Jugendraum Bellingen
Beschreibung Kosten
Unterhaltung Toilettencontainer 3.500,00 €
Kostenträger: 5510 - Öffentliches Grün, Landschaftsbau
Beschreibung Kosten
Beschaffung Bänke 5.000,00 €
Unterhaltung Dorfplatz Hauptstraße 1.500,00 €
Sanierung Dorfbrunnen am DGH 2.000,00 €
Kostenträger: 57310201 – Mehrzweckhaus Bellingen
Beschreibung Kosten
Unterhaltung 10.000,00 €
Ersatzbeschaffung Einrichtungsgegenstände 2.000,00 €
Unterhaltung Zelt 1.500,00 €
Unterhaltung Stromerzeuger 1.500,00 €
Kostenträger: 5110 - Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen Bebauungsplan
Beschreibung Kosten
Bebauungsplan 3.000,00 €
Kostenträger: 54110001 - Gemeindestraßen
Beschreibung Kosten
Sanierung Risse; Bordsteine usw. 12.500,00 €
Schilder 1.000,00 €
Kostenträger: 54110002 - Straßenbeleuchtung
Beschreibung Kosten
Ersatz- Straßenlampen 10.000,00 €
Kostenträger: 55300701 - Friedhof Rotenhain
Beschreibung Kosten
Gebäudeunterhaltung 2.500,00 €
TOP 5 Information über die Berechnung der Schlüsselzuweisung und die Höhe der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage 2024
Die Berechnung der Schlüsselzuweisung A ( 244.057€) und B ( 25.101€) beträgt 269.158 €. Haushaltsansatz 268.210 €
Laut Kreisumlagebescheid 2024 der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur beträgt die Kreisumlage 42 v.H.
Demnach wurde die Kreisumlage auf
285.151 € festgesetzt. Haushaltsansatz 285.190 €.
Die Verbandsgemeindeumlage beträgt 38,00 % demnach ergibt sich ein Umlagebetrag in Höhe von 257.994 €. Haushaltsansatz 258.030 €.
TOP 6 Verschiedenes
Über nachfolgendes wurde der Rat informiert.
Überprüfung der Mastleuchten auf Standsicherheit
Wahlen 2025
Landrat am 4 Mai
Bundestag am 28. September
Verkauf Stühle
Info Notausgänge Kiga
Sachstand Windpark Bellingen
Info Überprüfung Spielgeräte Wiesenstraße und Kindergarten
TOP 7 Einwohnerfragestunde
Fehlanzeige
Ortsgemeinden Bellingen, 17.09.2024
Schriftführer Vorsitzender
Oliver Kornab Michael Wisser, Ortsbürgermeister
38. KW 2024
Ein Lebensretter im DGH
Ein Stechen in der Brust. Bewusstlosigkeit. Ein Herz-Kreislauf-Stillstand! Nun heißt es zügig und besonnen zu handeln. Ein Defibrillator kann das Leben des Betroffenen retten, jedoch nur, wenn er schnell und zügig zum Einsatz kommt. Die Ortsgemeinde Bellingen hat nun einen AED (Automatisierter Externer Defibrillator) im Eingangsbereich des DGH installiert.
Die Bedienung ist kinderleicht — und wird unterstützend mit Bildern erläutert. Wird das Gerät eingeschaltet, beginnt es zu reden, erklärt jeden Schritt.
In einem Roten Schlüsselkasten im unteren Eingangsbereich des DGH´s befindet sich ein Schlüssel zum Öffnen der Eingangstür. Damit ist das Gerät jederzeit erreichbar. Der Defibrillator befindet sich unten im Flur links neben der Treppe.
Am DGH wurden Schilder angebracht, die auf den Standort des AED hinweisen.
Wichtig ist aber, die Geräte nicht nur öffentlich zugänglich zu positionieren – man muss sie natürlich auch bedienen können. Aus diesem Grund wird die Gemeinde Bellingen Einweisungen an dem Defibrillator anbieten.
Diese werden von Steven Lindlein durchgeführt, dem ich auf diesem Wege schon herzlich danke.
Die Termine werden an gleicher Stelle veröffentlicht.
37. KW 2024
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Bellingen am Dienstag, den 17.09.2024 um 19:30 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Bellingen, 56459 Bellingen, Schulstraße.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung
2 Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
3 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von Sitzbänken für den Kindergarten
4 Vorberatung Haushaltsplan 2025
5 Information über die Berechnung der Schlüsselzuweisung und die Höhe der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage 2024
6 Verschiedenes
7 Einwohnerfragestunde
Nichtöffentlicher Teil
8 Beratung und Beschlussfassung über eine Jahressonderzahlung für nebenberufliche Arbeitskräfte der Gemeinde
9 Personalangelegenheiten
10 Informationen des Ortsbürgermeisters
11 Herstellen des Einvernehmens nach § 36 des Baugesetzbuches
12 Verschiedenes
Ortsgemeinde Bellingen, 07.09.2024
Michael Wisser
Ortsbürgermeister
Nachwuchskonzert unseres Jugendmusikvereins
Bei uns in Bellingen gibt es erfreulicherweise eine Vielzahl attraktiver Freizeitangebote, welche
die Ortsvereine für Kinder aus Bellingen und den Nachbargemeinden bereithalten. Allen voran der Jugendmusikverein mit seinen Ausbildungsgruppen hat ein großes Interesse daran, die Kinder des Ortes auch weiterhin für sich zu gewinnen.
Darum richtet der Jugendmusikverein am Sonntag, 15. September ab 15:00 Uhr im DGH
ein Nachwuchskonzert unter dem Motto
„1000 LICHTER HAT DIE WELT“ aus.
Ich wünsche der Veranstaltung viele Gäste und Erfolg. Allen Gästen gute Unterhaltung.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
36. KW 2024
Aktuelle Infos der Gemeinde Bellingen
Ab sofort sind Neuigkeiten aus der Gemeinde auch über WhatsApp zugänglich. Möglich macht das der Kanal „Gemeinde Bellingen“. Kanäle sind ein relativ neuer Bestandteil von WhatsApp. Anders als in WhatsApp Gruppen bleiben die Abonnenten eines WhatsApp Kanals anonym. Schreiben kann in einem Kanal nur dessen Inhaber, in diesem Fall also die Gemeinde Bellingen. Abonnenten können selbst nicht im Kanal schreiben oder auf Beiträge der Gemeinde antworten, es sind lediglich Reaktionen in Form von ausgewählten Emojis möglich. Auch bei der Verwendung von Emojis bleiben die Abonnenten jederzeit anonym, das heißt, weder andere Abonnenten noch die Gemeinde Bellingen können Namen und Telefonnummer sehen.
Bei Interesse, bitte den QR-Code scannen.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
35. KW 2024
Neues Schul- und Kindergartenjahr haben begonnen
Dass neue Schul- und Kindergartenjahr haben begonnen und damit für viele eine ereignisreiche Zeit!
Ganz besonders spannend und aufregend sind die ersten Tage für die Schul- und Kindergartenanfänger und diejenigen, die auf eine weiterführende Schule gewechselt sind: Für sie heißt es, sich einer neuen Umgebung und einem noch ungewohnten Tagesablauf anzupassen, neue Freunde zu finden und Toleranz und Rücksicht zu üben.
Ich wünsche allen Kindern, ihren Eltern den Lehrkräften und allen Erzieherinnen und Erziehern einen erfolgreichen Start ins neue Schul- und Kindergartenjahr, viel Freude beim Lernen und Lehren, und ein gutes Miteinander bei allen Aktivitäten.
Liebe Autofahrer, bitte verhalten Sie sich in der kommenden Zeit besonders sorgfältig im Straßenverkehr, fahren Sie rund um Schulen- und Kindergärten besonders vorsichtig!
Vielen Dank!
Neue Mail Adresse
Die Ortsgemeinde Bellingen hat eine neue Mail Adresse diese lautet:
Bellingen@vg-westerburg.de
Alle Mails, die auf die bisherige Adresse gemeinde.bellingen@rz-online. de
gesendet werden, werden auf die neue Adresse umgeleitet.
Dies zur Info!
Befahren von landwirtschaftlichen Flächen
Das Betreten und befahren von landwirtschaftlichen Flächen sollte vermieten werden. Aus gegebenem Anlass und Beschwerden aus der Landwirtschaft, möchte ich nochmals darauf hinweisen. Zum einen, um die landwirtschaftliche Produktion nicht zu beschädigen, zum anderen, um Wildtiere wie Rehe mit ihren Kitzen oder Vögel, die in der Wiese brüten während der Aufzuchtzeit nicht zu stören. Das gilt sowohl für gemähte, als auch für ungemähte Wiesen.
• Also, bleib auf den Wegen, wenn du dich in der Natur aufhältst! Und über eine Wiese zu radeln, oder gar zu Fahren, dass geht gar nicht!
• Und noch eine spezielle Bitte an alle Hundehalter: Bitte leint euren Hund an und sorgt dafür, dass er sein Geschäft nicht in der Wiese erledigt.
Hundekot auf der Wiese ist nicht nur unappetitlich, sondern auch ungesund für Weidetiere. Weidetiere können durch Hundekot im Futter Infektionen bekommen. Bitte entsorgt die Hundekotbeutel fachgerecht und lasst sie nicht in der Landschaft liegen. Zum respektvollen und umweltbewussten Verhalten gehört es, keine Abfälle in Feld und Flur zu hinterlassen. Abfälle wie beispielsweise Dosen oder Flaschen können dazu führen, dass Nutz- und Wildtiere verletzt oder vergiftet werden. Zudem kann solcher Müll auch teure Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen verursachen.
Vielen Dank!
Michael Wisser. Ortsbürgermeister
Einladung zur Sprechstunde mit
Eurem Digital Botschafter
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich lade Euch herzlich zur ersten Sprechstunde
nach unserer Sommerpause ins
Dorfgemeinschaftshaus ein. Wir werden die
Gelegenheit nutzen unsere bisherigen
Veranstaltungen zu reflektieren. Dabei
Interessiert mich besonders: Welche
Themen sind Euch wichtig? Wo drückt der
Schuh in Sachen Digitalisierung?
Kommt vorbei, bringt Fragen und Anregungen
mit, und lasst uns gemeinsam Lösungen finden!
Wann. 02.09.2024 von 19 bis 20 Uhr
Wo: Dorfgemeinschaftshaus Bellingen
Ich freue mich auf Eure Teilnahme!
Euer Di Bo Hartmut Wagner
Mail: di.bo.wagner.bellingen@gmail.com
Mobil: 0171 / 3 89 05 99
33. KW 2024
Verkauf Stühle
Für das DGH hat die Gemeinde neue Stühle beschafft.
Aus diesem Grund bietet die Gemeinde Bellingen ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die noch gut erhaltenen aber nicht mehr benötigten Stühle zum Preis von 15,00 € p. Stück zum Kauf an.
Sollten Sie Interesse haben, füllen Sie bitte das Bestellformular aus und werfen dies bei mir zuhause, Hauptstraße 4 a in den Briefkasten. Bestellungen gerne auch per Mail an gemeinde.bellingen@rz-online.de
Die Bestellungen (es stehen ca. 110 Stühle zur Verfügung) werden nach Eingang berücksichtigt. Der Termin für die Abholung der Stühle wird hier an gleicher Stelle bekannt gegeben. Die Bezahlung erfolgt in Bar bei Abholung.
Bestellungen bitte bis zum 30.08.2024 durchgeben. Vielen Dank.
Bestellung Stühle
Name Vorname Straße Datum Unterschrift Anzahl Stühle
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
32. KW 2024
Neue Sirene Installiert
Der Westerwaldkreis und seine zehn Verbandsgemeinden haben beschlossen, in interkommunaler Zusammenarbeit ein zukunftsfähiges Sirenenwarnsystem zu errichten. Auch in Bellingen konnten die neue Sirene bereits montiert werden. Der Standort der Sirene ist, wie bisher das DGH. Ein entscheidender Unterschied zu den früheren Sirenen ist, dass die neuen Sirenen auch bei einem Stromausfall über lange Zeit weiter funktionsfähig sind. Wichtig zu beachten ist, dass die neuen Sirenen nicht manuell vor Ort ausgelöst werden können. Die Notrufnummern 112 für die Feuerwehr und den Rettungsdienst, sowie 110 für die Polizei sind kostenfrei. Sie können diese Nummern auch mit einem Handy kostenfrei erreichen.
So wird im Westerwaldkreis im Schadensfall gewarnt
Ergänzend zu den stationären Sirenen hat der Westerwaldkreis 20 mobile Hochleistungslautsprecher im Wert von rund 105.000 Euro beschafft und den Verbandsgemeinden übergeben. Diese können mit Feuerwehrfahrzeugen mobil eingesetzt werden. Dafür wurde das Kreisgebiet in knapp 450 Warnbezirke unterteilt, damit im Schadensfall schnell Lautsprecherdurchsagen durchgeführt werden können.
Im Notfall erhalten Bürger Warnungen unter anderem über die kostenlosen Warn-Apps NINA und KATWARN, die beispielsweise bei Großbränden, Gefahrstoffausbreitungen und Hochwasser Verhaltenstipps geben. Seit dem vergangenen Jahr besteht zusätzlich die Möglichkeit, über Cell Broadcast Warnnachrichten direkt auf Mobiltelefone zu senden. Daneben warnen Kreis und Verbandsgemeinden im Bedarfsfall unter anderem über Pressemitteilungen, die Internetseiten, Social-Media-Kanäle und den Rundfunk.
Hinweis zur Verunreinigung durch Hundekot
In den letzten Wochen gehen bei der Gemeinde wieder verstärkt Beschwerden über Verunreinigungen öffentlicher Flächen durch Hundekot ein. Teilweise wird auch berichtet, dass Hunde ihre Notdurft in den Vorgärten von Privatgrundstücken verrichtet haben, ohne dass sich der Hundehalter/die Hundehalterin um die Beseitigung des Hundekots gekümmert hat.
Besonders beliebte „Hunde-Örtchen“ für Gassi-Geher/-innen ist offenbar der Bolzplatz und der Spielplatz in der Wiesenstraße, beide Anlagen werden von Kindern und Jugendlichen intensiv genutzt. Aber auch unbebaute Privatgrundstücke in den Ortslagen werden gerne und ungeniert als Hundeklo „missbraucht“.
Verschmutzungen durch Hundekot sind unschön, ärgerlich und belästigen die Bevölkerung.
Jeder, der anderen aufbürdet, die Hinterlassenschaften eines fremden Hundes entfernen zu müssen, sollte sich die Frage stellen, wie man selbst reagieren würde, wenn dies immer wieder vorkommt. Dies gilt insbesondere, weil es überall bei Hundebesitzern besonders beliebte Strecken gibt, die gleich mehrmals am Tag begangen werden.
Insbesondere dort, wo Kinder spielen, sind Verunreinigungen durch Hundekot aber nicht nur ärgerlich, sondern möglicherweise sogar gesundheitsschädlich. Der Hundekot stellt nach Expertenmeinung eine nicht zu unterschätzende Infektionsquelle dar.
Leider haben wir in jüngster Zeit auch die Erfahrung machen müssen, dass die Hundekotbeutel nicht in der Restmülltonne, sondern in Straßeneinlaufkästen entsorgt werden.
Daher die eindringliche Bitte:
Nehmen Sie bitte beim Gassi-Gehen eine Tüte mit, um damit die Hinterlassenschaft Ihres Hundes einzusammeln und ordnungsgemäß zuhause in Ihre Restmülltonne zu entsorgen.
Mit dieser Bereitschaft tragen Sie dazu bei, unser Gemeindegebiet sauber zu halten und erfreuen zudem auch Ihre Mitmenschen.
Allen Hundehalterinnen und Hundehaltern die sich an die Regeln halten und das ist die Mehrheit, danke ich herzlich.
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter die sich nicht an die Regeln halten, werden gebeten, Ihr zukünftiges Verhalten beim Ausführen von Hunden in der Öffentlichkeit entsprechend zu überdenken.
Durch die Missachtung der Regeln, bringen Sie alle Hundehalter in Misskredit.
Vertretung des Ortsbürgermeisters
Vom 03.08.2024 bis zum 19.08.2024
werde ich vom Beigeordneten Udo Zimmermann vertreten.
Herr Zimmermann ist unter der Telefonnummer
0172 56 31 914 oder 02663/915685 erreichbar.
Aktuelle Infos der Gemeinde Bellingen
Ab sofort sind Neuigkeiten aus der Gemeinde auch über WhatsApp zugänglich. Möglich macht das der Kanal „Gemeinde Bellingen“. Kanäle sind ein relativ neuer Bestandteil von WhatsApp. Anders als in WhatsApp Gruppen bleiben die Abonnenten eines WhatsApp Kanals anonym. Schreiben kann in einem Kanal nur dessen Inhaber, in diesem Fall also die Gemeinde Bellingen. Abonnenten können selbst nicht im Kanal schreiben oder auf Beiträge der Gemeinde antworten, es sind lediglich Reaktionen in Form von ausgewählten Emojis möglich. Auch bei der Verwendung von Emojis bleiben die Abonnenten jederzeit anonym, das heißt, weder andere Abonnenten noch die Gemeinde Bellingen können Namen und Telefonnummer sehen.
Der Kanal bietet eine Alternative für Menschen, die keine Social Media Konten haben.
Den Kanal können Sie unter folgendem Link abonnieren:
https://whatsapp.com/channel/0029Vaffmud84Om2cRTrZ72m
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
29. KW 2024
Protokoll von der Sitzung am 5. Juli 2024
Öffentlicher Teil:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder, Beigeordneten und die Zuhörer. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest. Ergänzungen zur Tagesordnung ergaben sich nicht. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es keine Einwände.
TOP 2 Verpflichtung der Ratsmitglieder gemäß §30 Abs. 2 GemO
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Michael Wisser verpflichtet die Ratsmitglieder na-mens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Abs. 2 Satz 1 GemO).
Top 3 Ernennung des Ortsbürgermeisters
Der geschäftsführende Beigeordnete Thorsten Aust ernennt den wiedergewählten Ortsbür-germeister Michael Wisser unter Verlesung und Aushändigung der Ernennungsurkunde.
Vereidigung und Amtseinführung entfallen im Fall der Wiederwahl.
TOP 4 Verpflichtung einer Ersatzperson
Der Ortsbürgermeister erläutert die gesetzlichen Regelungen zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
des Ortsbürgermeisters und des gewählten Ratsmitglieds. Er stellt fest, dass er mit seiner Ernennung zum
Ortsbürgermeister als gewähltes Ratsmitglied ausscheidet und somit eine Ersatzperson zu berufen ist.
Gemäß § 45 Abs.1 KWG wird Matthias Schumann als Ersatzperson für Michael Wisser zum Ratsmitglied per
Handschlag verpflichtet und auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben hingewiesen.
Herr Schumann nimmt ab TOP 4 an der Sitzung teil.
TOP 5 Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Für die Wahl der Beigeordneten ist die Bildung eines Wahlvorstandes erforderlich. Der Ge-meinderat beschließt nach § 40 Abs.5 Halbsatz 2 GemO offene Abstimmung.
Auf Vorschlag werden in den Wahlvorstand Doris Haarbach, Matthias Schumann und Christi-an Nilges gewählt.
Für die geheime Wahl der Beigeordneten ist festzuhalten, dass Stimmenthaltungen und ungül-tige Stimmen nicht mitzählen. Gem. § 40 Abs.3 S.1 GemO ist gewählt, wer mehr als die Hälf-te der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes
Ratsmitglied ist, ruht (GemO § 37) bei der Wahl der Beigeordneten.
Der bisherige 1. Beigeordnete Herr Thorsten Aust wird erneut für die Wahl zum 1. Beigeord-neten vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11 Dagegen:0 Enthaltung:0
Der Ortsbürgermeister ernennt Thorsten Aust unter Verlesung und Aushändigung der Ernen-nungsurkunde. Vereidigung und Amtseinführung entfallen im Fall der Wiederwahl.
Der bisherige Beigeordnete Herr Udo Zimmermann wird erneut für die Wahl zum Beigeordne-ten vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11 Dagegen:0 Enthaltung:0
Der Ortsbürgermeister vereidigt Herrn Zimmermann händigt die Ernennungsurkunde aus und führt Ihn in das Amt ein.
TOP 6 Bestellung eines Schriftführers
Gemäß § 41 Abs.1 GemO. sind vom Ortsbürgermeister ein Schriftführer und Stellvertreter
zu benennen. Es wird Herr Oliver Kornab zum Schriftführer und Herr Oliver Zimmermann zum Stellvertreter bestellt.
TOP 7 Bildung der Ausschüsse
7.1 Beratung und Beschlussfassung über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der
Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger
7.2 Wahl der Ausschussmitglieder
a) Rechnungsprüfungsausschuss
b) Bauausschuss
7.1 Der Gemeinderat berät über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl er sonstigen wählbaren Bürger
7.2 Der Gemeinderat beschließt gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 der GemO offene Abstim-mung
Beschluss:
Für die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse der Ortsgemeinde Bellingen werden vorgeschlagen.
a.Rechnungsprüfungsausschuss:
Mitglieder Stellvertreter
Christian Nilges Andre` Benner
Oliver Zimmermann Sebastian Groß
Oliver Kornab Marco Wittwer
Doris Haarbach Matthias Schumann
Kevin Kefferpütz Johannes Henn
b. Bauausschuss:
Mitglieder Stellvertreter
Andre`Benner Christian Nilges
Sebastian Groß Oliver Zimmermann
Marco Wittwer Oliver Kornab
Matthias Schumann Doris Haarbach
Johannes Henn Kevin Kefferpütz
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 8 Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO
In der Hauptstraße 3 ist die Seilleuchten defekt und muss erneuert werden. Eine Reparatur der 50 Jahren alten Lampe ist unwirtschaftlich. Aus diesem Grund soll eine neue Lampe in-stalliert werden.
Vor dem Hintergrund, dass die nächste Sitzung am 05.07.2024 stattfindet, muss die Beschaf-fung im Rahmen einer Eilentscheidung erfolgen.
Die Fa. Zoth hat ein Angebot in Höhe von 3.213,25 € Brutto vorgelegt.
Im Preis ist der Rückbau der alten, Lieferung und Einbau der neuen Lampe enthalten.
Die Auftragsvergabe per Eilentscheidung ermöglicht die notwendige zeitnahe Ausführung der Arbeiten.
Der Gemeinderat wurde am 08.06.2024 über die Eilentscheidung informiert.
Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang und Bedeutung erheblich sind, der vorherigen Zustim-mung des Gemeinderats.
Nach § 5 der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bellingen sind Aufwendungen und Auszah-lungen erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 1.500,00 € übersteigen.
Das Angebot der Fa. Zoth in Höhe von 3.213,25 € Brutto übersteigt die Wertgrenze und somit ist ein Beschluss des Ortsgemeinderates erforderlich. Aus diesem Grund wird der Auftrag im Rahmen einer Eilentscheidung i. S. v. § 48 GemO erteilt.
Haushaltsmittel stehen unter (5411000202.78533000; I02-0011) zur Verfügung. Damit ist die Finanzierung gesichert.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Eilentscheidung gem. § 48 Gemeindeordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 9 Wahl eines Vertreters/ einer Vertreterin für die Mitgliederversammlung der FBG Bellingen
In Bezug auf die Auflösung der Forstbetriebsgemeinschaften soll die Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Bellingen insbesondere die Selbstauflösung der FBG Bellingen beschließen.
Dazu wäre es sinnvoll, weiterhin einen Vertreter aus dem neu gewählten Ortsgemeinderat zu wählen, der an der letzten Mitgliederversammlung der FBG Bellingen teilnehmen und be-schließen wird.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt Herrn Thorsten Aust, der die Ortsgemeinde in der letzten Mitgliederversammlung der FBG Bellingen vertritt, zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11 Dagegen:0 Enthaltung:1
TOP 10 Ausschreibung der Strom- und Gaslieferverträge ab 2026
Die aktuellen Strom- und Gaslieferverträge haben eine Laufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2025. Auf der Bürgermeisterdienstbesprechung am 25.03.2024 informierte Bürgermeis-ter Markus Hof, dass eine gemeinsame Ausschreibung der Strom- und Gaslieferverträge für die Zeit ab 2026 erfolgen soll. Die Ausschreibung soll zusammen mit weiteren Verbandsge-meinden, zentral koordiniert durch die Verbandsgemeinde Montabaur, durchgeführt werden.
Die Ausschreibung wird bereits im Spätsommer / Herbst 2024 erfolgen, da bereits im Januar 2025 die Energie für Januar 2026 eingekauft werden soll (… und im Februar 2025 für Februar 2026, etc. => Einkauf im sogenannten Tranchen Modell).
Der Abschluss von Strom- und Gaslieferverträgen gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer jeden Ortsgemeinde. Einzelne Ortsgemeinden können der Verbandsgemeinde mit de-ren Zustimmung weitere Selbstverwaltungsaufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrneh-mung übertragen (§ 67 Abs. 5 GemO).
Für eine gemeinsame Ausschreibung ist deshalb eine Übertragung der vorgenannten Selbst-verwaltungsaufgabe von der Ortsgemeinde auf die Verbandsgemeinde erforderlich.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde übertragt der Verbandsgemeinde Westerburg gemäß § 67 Abs. 5 GemO als weitere Selbstverwaltungsaufgabe die Berechtigung zum Abschluss von Strom- und Gas-lieferverträgen für die Zeit ab 01.01.2026. Dies schließt die Teilnahme an Ausschreibungen von Strom- und Gaslieferverträgen ein.
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde wird ermächtigt, die Strom- und Gaslieferverträge mit dem jeweils wirtschaftlichsten Anbieter / Ausschreibungsgewinner zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 11 Verschiedenes
Über nachfolgende Themen wurden die Ratsmitglieder informiert:
Förderung der Einrichtung von Notfalltreffpunkten.
Standort der neuen Sirene.
Sitzungstermine 2024
Dienstag, 17.09.2024, 19.30 Uhr
Samstag, 16.11.2024, 18.00 Uhr
Seniorenfeier am 01.12.2024 ab 11.30 Uhr
Ortsgemeinde Bellingen, 05.07.2024
Schriftführer Vorsitzender
Oliver Kornab Michael Wisser
28. KW 2024
Michael Wisser ist weitere fünf Jahre Bürgermeister
Thorsten Aust und Udo Zimmermann zu Beigeordneten gewählt.
Zur konstituierenden Sitzung fand sich kürzlich der neu gewählte Gemeinderat im Dorfgemeinschaftshaus in Bellingen ein. Ortsbürgermeister Michael Wisser, der das Amt fünf weitere Jahre fortführt, hieß zunächst die Ratsmitglieder und teilnehmenden Bürger herzlich willkommen.
Zu Beginn der Sitzung verpflichtete Wisser als noch geschäftsführender Bürgermeister die Räte per Handschlag auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Nun hatte der geschäftsführende Beigeordnete Thorsten Aust die ehrenvolle Aufgabe, den wiedergewählten Ortsbürgermeister Michael Wisser unter Verlesung und Aushändigung der Ernennungsurkunde in sein Amt einzuführen. Wisser legte nun sein Mandat als Ratsmitglied nieder, da er kraft Gesetzes Vorsitzender des Gemeinderates ist. Daher wurde Matthias Schumann in den Gemeinderat als neues, zusätzliches Ratsmitglied eingeführt und per Handschlag vereidigt.
Auf Vorschläge aus dem Rat wählte das Gremium in geheimer Abstimmung die Beigeordneten. So wurde Thorsten Aust zum Ersten Beigeordneten und Udo Zimmermann zum Zweiten Beigeordneten gewählt. Beide nahmen die Wahl an und bedankten sich für das ihnen entgegengebrachte Vertrauen. Wisser überreichte die jeweiligen Ernennungsurkunden verbunden mit dem Wunsch auf eine gute Zusammenarbeit.
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurden Oliver Kornab zum Schriftführer und Oliver Zimmermann zum Stellvertreter bestellt.
Im Anschluss wählte der Gemeinderat die neuen Mitglieder für die verschiedenen Ausschüsse.
Zum Rechnungsprüfungsausschuss gehören fortan Christian Nilges, Oliver Zimmermann, Oliver Kornab, Doris Haarbach und Kevin Kefferpütz. Als Stellvertreter fungieren Andre’ Benner, Sebastian Groß, Marco Wittwer, Matthias Schumann und Johannes Henn. Dem Kindergartenbeirat gehören kraft Amtes der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten an. In den Bauausschuss gewählt wurden Andre’ Benner, Sebastian Groß, Marco Wittwer, Matthias Schumann und Johannes Henn. Als Stellvertreter fungieren hier Christian Nilges, Oliver Zimmermann, Oliver Kornab, Doris Haarbach und Kevin Kefferpütz.
Zum Abschluss überreichte der erste Beigeordnete Thorsten Aust, Erwin Henrich und Michael Wisser eine Ehrenurkunde vom Gemeinde - und Städtebund für 30.-jährige kommunalpolitische ehrenamtliche Tätigkeit. Udo Zimmerman erhielt eine Urkunde für 20.-jährige kommunalpolitische ehrenamtliche Tätigkeit. Im gemütlichen Beisammensein klang der erste Sitzungsabend aus.
Der neue Gemeinderat
Von links: Michael Wisser, Thorsten Aust, Oliver Zimmermann, Christian Nilges, Sebastian Groß, Oliver Kornab, Doris Haarbach, Marco Wittwer, Matthias Schumann, Andre’ Benner, Kevin Kefferpütz und Udo Zimmermann. Auf dem Bild fehlt Johannes Henn.
Ratsmitglieder wurden verabschiedet
Im Rahmen der feierlichen Ratssitzung fand die Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder statt.
Verabschiedet wurden aus dem Rat Erwin Henrich nach 30 Jahren davon 10 Jahre als Schriftführer, Volker Wörsdörfer nach 15 Jahren davon 5 Jahre als 2. Beigeordneter, Ralf Groß nach 15 Jahren, Mike Ickenroth nach 15 Jahren.
Von links. : Th. Aust, M. Wisser, A.Wörsdörfer, V. Wörsdörfer, A. Ickenroth , M. Ickenroth, E. Henrich, R. Groß, E. Henrich, B. Groß und U. Zimmermann.
27. KW 2024
Öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Bellingen
Sitzungstermin: Freitag, 05.07.2024
Sitzungsbeginn: 20:00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Bellingen, 56459 Bellingen, Schulstraße 7
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Verpflichtung der Ratsmitglieder gemäß §30 Abs. 2 GemO
Vorlage: VO/2024/0279
3. Ernennung des Ortsbürgermeisters
Vorlage: VO/2024/0280
4. Verpflichtung einer Ersatzperson
Vorlage: VO/2024/0281
5. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Vorlage: VO/2024/0282
6. Bestellung eines Schriftführers
Vorlage: VO/2024/0283
7. Bildung der Ausschüsse
7.1 Beratung und Beschlussfassung über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeich-nung der
Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger
7.2 Wahl der Ausschussmitglieder
a ) Rechnungsprüfungsausschuss
b) Bauausschuss
Vorlage: VO/2024/0284
8. Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO
Vorlage: VO/2024/0285
9. Wahl eines Vertreters/ einer Vertreterin für die Mitgliederversammlung der FBG Bellingen
Vorlage: VO/2024/0299
10. Ausschreibung der Strom- und Gaslieferverträge ab 2026
Vorlage: VO/2024/0277
11. Verschiedenes
Vorlage: VO/2024/0286
26. KW 2024
Herzliche Einladung zur Bellinger Zeltkirmes am 29. und 30. Juni 2024 am Sportplatz.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, verehrte Gäste.
Bellingen ist ein traditionsbewusstes Dorf.
Teil unserer Tradition ist die alljährliche Kirmes, die immer am letzten Wochenende im Juni stattfindet. Sie bildet die Möglichkeit, die untereinander bestehenden Kontakte zu vertiefen. Neubürger können sich integrieren. Man trifft auf diejenigen, die aus unserem Ort weggezogen sind, sich aber nach wie vor mit Bellingen verbunden fühlen.
Am Samstagabend wird um 18:00 Uhr der Kirmesbaum gestellt. Um 19:00 Uhr öffnet die Cocktailbar. Von 20:00 Uhr bis in den frühen Morgen sorgt „PLM-Event“ für Spaß und Gaudi.
21:00 Uhr EM Public Viewing, Achtelfinale Deutschland gegen den zweiten der Gruppe C
Den Kirmessonntag beginnen wir um 11:00 Uhr mit einem Frühschoppenkonzert unseres Musikvereins „Harmonie“. Die Chorgemeinschaft Bellingen/Hölzenhausen wird mit einigen Liedvorträgen den Frühschoppen bereichern. Ab 14:30 Uhr wird Kaffee und Kuchen im DGH angeboten. Anschließend Verlosung durch die Kirmesjugend & Musik vom Plattenteller.
Eine Hüpfburg, Süßwaren -und Eisstand stehen am Festplatz zur Verfügung. Den Hunger wird Carmens Imbiss stillen.
Ich danke der Chorgemeinschaft Bellingen/Hölzenhausen, der Feuerwehr, dem Musikverein, dem VFB Rotenhain/Bellingen und der Kirmesjugend für die Mitwirkung und Ausrichtung der Kirmes.
Die Anlieger des Kirmesplatzes bitte ich um Verständnis das es Samstag und Sonntag etwas lauter zugeht.
Es wäre schön, wenn Sie liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger mit den Ortsfahnen Ihre Häuser schmücken und so unsere Gäste begrüßen würden.
Unterstützen Sie durch Ihren Besuch diese gute alte Tradition.
Ich wünsche allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie allen Gästen aus nah und fern harmonische, unbeschwerte und fröhliche Kirmestage.
Konstituierende Sitzung am 5. Juli 2024
Am Freitag, 05.07.2024 findet um 20.00 Uhr die Konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates statt. Im Anschluss möchten wir die ausgeschiedenen Ratsmitglieder verbabschieden. Hierzu darf ich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich einladen. Die Tagesordnung zur Sitzung wird in der nächsten Woche veröffentlicht.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
25. KW 2024
Herzliche Einladung zur Bellinger Zeltkirmes am 29. und 30. Juni 2024 am Sportplatz.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, verehrte Gäste.
Bellingen ist ein traditionsbewusstes Dorf.
Teil unserer Tradition ist die alljährliche Kirmes, die immer am letzten Wochenende im Juni stattfindet. Sie bildet die Möglichkeit, die untereinander bestehenden Kontakte zu vertiefen. Neubürger können sich integrieren. Man trifft auf diejenigen, die aus unserem Ort weggezogen sind, sich aber nach wie vor mit Bellingen verbunden fühlen.
Am Samstagabend wird um 18:00 Uhr der Kirmesbaum gestellt. Um 19:00 Uhr öffnet die Cocktailbar. Von 20:00 Uhr bis in den frühen Morgen sorgt „PLM-Event“ für Spaß und Gaudi.
EM Public Viewing, falls die DFB-Elf das Achtelfinale erreicht.
Den Kirmessonntag beginnen wir um 11:00 Uhr mit einem Frühschoppenkonzert unseres Musikvereins „Harmonie“. Die Chorgemeinschaft Bellingen/Hölzenhausen wird mit einigen Liedvorträgen den Frühschoppen bereichern. Ab 14:30 Uhr wird Kaffee und Kuchen im DGH angeboten. Anschließend Verlosung durch die Kirmesjugend & Musik vom Plattenteller.
Eine Hüpfburg, Süßwaren -und Eisstand stehen am Festplatz zur Verfügung. Den Hunger wird Carmens Imbiss stillen.
Ich danke der Chorgemeinschaft Bellingen/Hölzenhausen, der Feuerwehr, dem Musikverein, dem VFB Rotenhain/Bellingen und der Kirmesjugend für die Mitwirkung und Ausrichtung der Kirmes.
Die Anlieger des Kirmesplatzes bitte ich um Verständnis das es Samstag und Sonntag etwas lauter zugeht.
Es wäre schön, wenn Sie liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger mit den Ortsfahnen Ihre Häuser schmücken und so unsere Gäste begrüßen würden.
Unterstützen Sie durch Ihren Besuch diese gute alte Tradition.
Ich wünsche allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie allen Gästen aus nah und fern harmonische, unbeschwerte und fröhliche Kirmestage.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
24. KW 2024
Nachlese Kommunalwahl
Nachdem die Kommunalwahl abgeschlossen werden konnte,
möchte ich dies zum Anlass nehmen, um allen Wählerinnen und Wählern die mir Ihr Vertrauen geschenkt haben zu danken. Der große Vertrauensbeweis, ist für mich Verpflichtung und Ansporn zugleich. Vielen Dank!
Des Weiteren, darf ich auch im Namen aller gewählten Ratsmitglieder für das entgegengebrachte Vertrauen danken. Wir werden versuchen, dass in uns gesetzte Vertrauen zum Wohle unserer Ortsgemeinde zu rechtfertigen.
Danken möchte ich auch dem Wahlvorstand und allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für Ihre Unterstützung.
Ein weiterer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung für die fachliche Unterstützung.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
Noch Schnelleres Internet in Bellingen.
Ein Highspeed Abend mit der KEVAG Telekom GmbH (KTK)
Bereits seit vielen Jahren befindet sich das Breitbandkabel (Kabel-TV) der KTK unter der Erde und über den Dächern von Bellingen.
Über dieses Leistungsfähige Netz wird den Einwohnern eine moderne Internetanbindung zur Verfügung gestellt.
Nun kommt die Glasfaser noch näher zu Ihnen. Die hohen Bandbreiten (Gigabit) werden dadurch allen Einwohnern von Bellingen zur Verfügung stehen.
Über die Möglichkeiten, die diese Hochgeschwindigkeits-Datenleitung für die Anwohner mit sich bringt und wie man an einen Anschluss kommt, informieren Vertreter der KTK am Montag, 17. Juni um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Bellingen.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
21. KW 2024
Niederschrift von der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 8. Mai 2024
Öffentlicher Teil:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder und Beigeordne-ten. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest. Ergänzungen zur Tages-ordnung ergaben sich nicht. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es keine Ein-wände.
TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines Defibrillators
Der plötzliche Herztod ist die häufigste Todesursache außerhalb von Kliniken. Unabhängig von
Alter oder Lebensweise ereignet er sich am Arbeitsplatz, beim Sport,
auf der Straße, bei Veranstaltungen. Allein in Deutschland erleiden jedes
Jahr mehr als 130.000 Menschen einen solchen plötzlichen Herztod.
Der Automatische externe Defibrillator „Zoll AED 3 Vollautomat“ ist ein medizinisches Gerät, das in
Bau- und Funktionsweise speziell für Laien-Ersthelfer konzipiert ist.
Dieses Gerät ist für Erwachsene und Kinder geeignet.
Vor dem Hintergrund, dass der Kindergarten, die Proberäume vom Musikverein und Gesang-verein, sowie das Feuerwehrgerätehaus im Dorfgemeinschaftshaus unter einem Dach unter-gebracht sind, bietet sich das DGH als Standort für dieses Gerät an.
Es liegen drei Angebote vor.
Angebot 1 Fa. Löwenstein. Bruttopreis 2.979,64 €
Angebot 2 Fa. 1 A Medizintechnik. Bruttopreis 2.383,01 €
Angebot 3 Fa. Herzkönig. Bruttopreis 2.666.98 €
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt den Defibrillator „Zoll AED 3 Vollautomat“ inklusive Box für Wandbefestigung und Tragetasche zum Angebotspreis in Höhe von 2.383,01 € von der Fa. 1 A Medizintechnik zu beschaffen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthaltung: 0
TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über die Installation einer Beschattungsanlage für die Küche im DGH
Seit dem 1. August 2023 wird im Kindergarten das Essen selbst zubereitet. Nunmehr hat sich herausgestellt, dass sich die Küche bei Sonneneinstrahlung enorm aufheizt.
Dem Küchenpersonal ist es nicht zuzumuten, auch vor dem Hintergrund des Arbeitsschutzes unter diesen Voraussetzungen Ihre Arbeit zu verrichten.
Aus diesem Grund soll eine Beschattungsanlage, wie Sie schon im DGH und in den restlichen Räumen des Kindergartens verbaut ist installiert werden.
Die Tischlerei M. Schremb aus Bellingen hat ein Angebot für die Fenster und die Außentür in Höhe von 4.569,59 € abgegeben. Der dafür erforderliche elektrische Anschluss ist in diesem Preis nicht enthalten und soll durch die Fa. Krämer aus Ailertchen ausgeführt werden.
Die Kosten werden nach Aufwand berechnet und betragen ca. 400,00 €.
Beschluss:
Der Auftrag für die Lieferung und Montage von Raffstore-Verbau Elementen zum Angebots-preis in Höhe von
4.569,59 € wird an die Tischlerei M. Schremb vergeben. Der Auftrag für den elektrischen Anschluss wird an die Fa. Krämer vergeben. Diese Arbeiten werden nach Aufwand vergütet.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltung: 1
TOP 4 Information über die Anpassung des Pachtzinses gem. Wertsicherung btgl. Pachtvertrag mit der BAG
Der Pachtvertrag mit der BAG für das Grundstück Gemarkung Bellingen, Flur 24, Flurstück Nr. 12, wurde am 5. April 2012 geschlossen.
Die Entschädigung für die Pachtfläche und für Bodenzerstörung wurde an die Geldentwick-lung gemessen an den Preisindex des Statistischen Bundesamtes für die Lebenshaltung aller Privathaushalte und den Preisindex der Erzeugerpreise für Natursteine im Tiefbau angepasst.
Somit erhöht sich die Pachtzahlung für die Pachtfläche von bisher 1.164,06 €/ 2,08 ha
auf nunmehr 1.238,45 € / 2,08 ha
Die Entschädigung für Bodenzerstörung beträgt 5.337,66 €/ha
Die Pacht für 1,00 ha der noch zu errichtenden PV-Anlage erhöht sich von 5.842,40 € auf 6.215,73 €
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.
TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von Stühlen für das DGH
Die Stühle im DGH sind mittlerweile 32 Jahre alt und müssen ausgetauscht werden. Es sollen 162 Stühle beschafft werden, die Qualitätsmäßig mit den jetzigen Stühlen vergleichbar sind.
Es liegen drei Angebote vor.
Angebot 1 Objekt DMD GmbH, Stuhl Eruno-220-20 zum Angebotspreis in Höhe von 18.191,84 €
Angebot 2 tisch-König, Stuhl Domo zum Angebotspreis in Höhe von 15.229,62 €
Angebot 3 tisch-König, Stuhl Tonic 3, Schale A zum Angebotspreis in Höhe von 13.980,41 €
Ein Musterstuhl zum Angebot 3 wird in der 23.KW geliefert.
Beschluss:
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag (Angebot 3) an die Fa. tisch-König zum Angebotspreis in Höhe von 13.980,41€ zu vergeben.
Voraussetzung für die Beauftragung durch den Ortsbürgermeister ist die Begutachtung des Musterstuhls durch den Gemeinderat.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthaltung: 0
TOP 6 Information über das Schreiben der Kreisverwaltung zum Haushaltsplan 2024
Mit Schreiben vom 06.03.2024 teilt die Kreisverwaltung mit, dass der Haushaltsplan 2024 ohne Beanstandung genehmigt wird. Nachfolgend ein Auszug.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gebot der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung des S 93 Absatz 1 GemO — die wichtigste Bestimmung des kommunalen Haushaltsrechts — verpflichtet die Ortsgemeinde Bellingen zu einer dauerhaften Gewährleistung und zur Nachhaltigkeit der kommunalen Auf-gabenwahrnehmung. Stetige Aufgabenerfüllung bedeutet, dass die Ortsgemeinde nur in ei-nem solchen Umfang Aufgaben übernehmen darf, wie sie die finanziellen Folgen dauerhaft verkraften kann. Grundvoraussetzung hierfür ist die Beachtung des Gebots des Haushalts-ausgleichs (S 93 Abs. 4 GemO). Die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich besteht sowohl für den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt als auch für die Ergebnisrechnung, die Fi-nanzrechnung und die Bilanz.
Dies vorangestellt stellen wir fest:
l. Haushaltsausgleich 1. Ergebnishaushalt
1.1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 weist im Ergebnishaushalt in Erträgen 1.164.660 € in Aufwendungen 1.163.280 €
aus. Es errechnet sich ein Jahresüberschuss von 1.380 €. Der Ergebnishaushalt des Jahres 2024 ist in der Planung ausgeglichen (S 93 Abs. 4 GemO i.V.m. S 18 Abs. Nr. 1 GemHVO).
2. Finanzhaushalt
2.1 Der Finanzhaushalt ist ausgeglichen, wenn der Saldo der ordentlichen und außerordentli-chen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten und den Mindest-Rückführungsbetrag nach S 105 Abs. 4 S. 2 GemO zu decken, soweit die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung nicht anderweitig gedeckt sind. Als ordentliche und außerordentliche Ein- und Auszahlungen werden alle Zahlungen der laufen-den Verwaltungstätigkeit bezeichnet, also Zahlungen, die nicht dem investiven Bereich zuzu-ordnen sind. Der Mindest-Rückführungsbetrag ist zur Rückführung einer zum 31.12.2023 bestehenden Verschuldung mit Krediten zur Liquiditätssicherung anzusetzen.
Im Haushaltsjahr 2024 errechnet sich ein Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein und Auszahlungen von 8.630 €. Die ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen reichen aus, um alle ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen und die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten (-4.700 €) zu decken. Es errechnet sich eine Überdeckung von 3.930 €. Ein Mindest-Rückführungsbetrag ist nicht zu berücksichtigen. Der Finanzhaushalt 2024 ist in der Planung ausgeglichen (S 93 Abs. 4 GemO i. V. m. S 18 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO).
Gemeinderat beschließt die Beschaffung eines Defibrillators.
In Deutschland sterben über 100.000 Menschen jährlich an plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand, dem sogenannten Herztod. Im Fall eines plötzlichen Herzstillstandes hilft nur eine schnelle Defibrillation. Deshalb wurden speziell für die Anwendung durch Laien Defibrillatoren entwickelt, die für den Notfall im öffentlichen Raum installiert werden können. Mit den Geräten können Ersthelfer in kürzester Zeit lebensrettende Maßnahmen einleiten. Alle notwendigen Schritte werden durch das Gerät angesagt, so dass Fehler durch den Anwender ausgeschlossen sind.
Im DGH sind der Kindergarten, die Feuerwehr und die Proberäume der Gymnastikgruppe, des Musikvereins, und der Chorgemeinschaft Bellingen/Hölzenhausen unter einem Dach vereint. Dadurch ist der Publikumsverkehr im DGH sehr hoch.
Aus diesem Grund, erscheint das DGH als guter Standort für den Defibrillator.
Deutlich erkennbar ist das Gerät durch die große Aufschrift „Defibrillator.“
Eine umfassende Einweisung für das Gerät wird zunächst für das Kita Personal und alle Vereine angeboten.
Die Einweisung wird Steven Lindlein durchführen, dem ich im Namen der Gemeinde hierfür herzlich danke.
Steven Lindlein wird im Rahmen einer weiteren Informationsveranstaltung nochmals den Defibrillator öffentlich vorstellen, um alle Ängste vor der Handhabung abzubauen.
Noch Schnelleres Internet in Bellingen.
Ein Highspeed Abend mit der KEVAG Telekom GmbH (KTK)
Bereits seit vielen Jahren befindet sich das Breitbandkabel (Kabel-TV) der KTK unter der Erde und über den Dächern von Bellingen.
Über dieses Leistungsfähige Netz wird den Einwohnern eine moderne Internetanbindung zur Verfügung gestellt.
Nun kommt die Glasfaser noch näher zu Ihnen. Die hohen Bandbreiten (Gigabit) werden dadurch allen Einwohnern von Bellingen zur Verfügung stehen.
Über die Möglichkeiten, die diese Hochgeschwindigkeits-Datenleitung für die Anwohner mit sich bringt und wie man an einen Anschluss kommt, informieren Vertreter der KTK am Montag, 17. Juni um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Bellingen.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.
Glascontainer in der Waldstraße.
Scherben und Glasflaschen liegen am Glascontainer herum, sehr zum Ärger der Betreiber und der Gemeinde. Denn Glasflaschen werden dort einfach neben dem Container abgeladen, das ist illegal und könnte teuer werden.
Wenn die Container voll sind, stellen Sie bitte Glasflaschen nicht neben die Container, sondern nehmen Sie sie wieder mit nach Hause und versuchen es an einem anderen Tag erneut.
Aber in diesem Fall war noch genügend Platz im Container, dass macht das Ganze noch unbegreiflicher. Das ist einfach unverschämt.
Sollte es Hinweise aus der Bevölkerung hierzu geben, nimmt die Gemeinde Bellingen diese gerne unter der Telefonnummer 0179 68 07 983, E-Mail: gemeinde.bellingen@rz-online.de entgegen.
Das Bild zeigt den Glascontainer am Ende der Waldstraße.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
19. KW 2024
Bellingen richtet Notfalltreffpunkt ein.
Das Förderprogramm des Westerwaldkreises ist vom Kreistag am 30.06.23 beschlossen worden. Zur Einrichtung von Notfalltreffpunkten kann jede Gemeinde auf Antrag bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erhalten, maximal jedoch 7.500, - €.
Die Gemeinde Bellingen hat im Dorfgemeinschaftshaus einen Notfalltreffpunkt eingerichtet.
Um die Rettungs- und Notrufmöglichkeiten in Bellingen sicherzustellen, wird nach einem Stromausfall der länger wie 20 Minuten andauert, dass Feuerwehrgerätehaus besetzt und eine Notromversorgung für das Dorfgemeinschaftshaus in der Schulstraße 7 als zentralen Notfalltreffpunkt für die Bevölkerung bereitgestellt.
Damit ist auch die Stromversorgung für den Kindergarten, Feuerwehrgerätehaus und der Jugendhütte samt Toilettenanlage gewährleistet.
Das DGH ist Anlaufstelle, und barrierefrei zu erreichen, um
in einem medizinischen Notfall Hilfe anfordern zu können;
Informationen über die aktuelle Lage zu bekommen;
sich im Bedarfsfall etwas aufwärmen zu können.
Zweimal im Jahr wird der Ernstfall durch die Feuerwehr geprobt, aus diesem Grund gilt ein besonderer Dank den Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehr für Ihre Unterstützung.
Frühjahrsputz
Am vorletzten Wochenende wurde die Grünanlage am Gemeindebüro einem Frühjahrputz unterzogen. Die Owerecker Nadine, Elke, Daniela, Petra, Ilse, Heiko, Erwin, Christoph, Norbert, Erhard und Dalibor waren hier tätig. Durch euren Ehrenamtlichen Einsatz erstrahlt die Grünanlage und der Brunnen in neuem Glanz. Vielen Dank dafür.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
17. KW 2024
Bürgermeister Hof und Dr. Sibylle Dünnes-Zimmermann besuchen Bellingen.
Am Montag, 06.05.2024 besucht die CDU Fraktionsvorsitzende Dr. Sibylle Dünnes-Zimmermann und unser VG-Bürgermeister Markus Hof die Gemeinde Bellingen.
Zunächst findet um 19.00 Uhr ein Dorfrundgang statt, dem schließt sich ein Bürgergespräch um 20.00 Uhr im DGH an. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger von Bellingen herzlich eingeladen.
Um 19.00 Uhr treffen sich alle die mitgehen möchten am DGH, oder anschließend zum Gespräch um 20.00 Uhr auch im DGH.
Kommen Sie mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat ins Gespräch.
Wir freuen uns auf recht viele Teilnehmer.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
16. KW 2024
Aktion „Saubere Landschaft“
Am Samstag, 13.04.2024 starteten wir mit insgesamt 31 Personen um 9:00 Uhr zu der Aktion „Saubere Landschaft“
Einige Kinder unseres Kindergartens waren mit Ihren Eltern gekommen um zusammen mit den Erzieherinnen und Erzieher an der Aktion teilzunehmen.
Nach gut eineinhalb Stunde war einiges an Müll eingesammelt worden und die Aktion konnte beendet werden.
Im Anschluss wurden die Helfer zu einem Imbiss eingeladen.
Ein Dank an alle Helfer, insbesondere an die jüngsten, die mit viel Eifer bei der Sache waren.
Allen die ein Fahrzeug zu Verfügung stellten, gilt ebenfalls ein Wort des Dankes.
Hundekot
Nachdem am letzten Wochenende Mäharbeiten am Spotplatz durchgeführt wurden, durften wir feststellen, dass der Platz als Hundetoilette benutzt wird. Sehr unangenehm für den, der den Platz pflegt und sicherlich noch unangenehmer für die vielen Kinder die auf dem Platz Fußball spielen.
Vielleicht sollten diejenigen, die für die Hinterlassenschaften verantwortlich sind, mal überlegen, was Sie da anrichten.
Ich möchte aber auch erwähnen, dass sehr sehr viele Hundeführer mit Kotbeutel unterwegs sind und den nachfolgenden Hinweis ernst nehmen.
Vielen Dank dafür!
Verschmutzungen mit Hundekot sind nicht nur unangenehm, sondern können auch für Tiere und Menschen gesundheitsgefährdend sein.
Wer seinen Hund ausführt, muss dessen Hinterlassenschaften unverzüglich entfernen.
Beim Liegenlassen von Hundekot kann das Ordnungsamt ein Bußgeld verhängen.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
15. KW 2024 Abholung von Grünabfällen
Ich möchte auf die Abholung der Grünabfälle am 21.05.2024 durch den WAB hinweisen.
Hierzu zählen Baum- und Strauchschnitt, Gras- und Rasenschnitt, Laub u.ä. Wichtig:
Sperrige Teile wie Äste etc. dürfen wegen der Schüttöffnung der Fahrzeuge nicht länger als 1,70 m sein. Außerdem dürfen sie nicht dicker als 12 cm sein, da die Grünabfälle nur bis zu dieser Stärke geschreddert werden können. Die Abfälle müssen gebündelt oder in Säcken bzw. Kartons zur Abfuhr bereitgestellt werden. Zum Bündeln bitte keinen Draht oder Kunststoffkordel verwenden. Am besten eignen sich Bindegarn oder Jutekordel. Säcke mit Grünschnitt sollten aus ladetechnischen Gründen nicht zugebunden werden. Die geleerten Säcke und Kartons müssen am Grundstück zurückgelassen werden. Leider ist es häufig notwendig, die Säcke zu zerschneiden, da sonst eine vollständige Entleerung kaum möglich ist.
Pro Grundstück werden bei der Regelabfuhr 2 cbm Grünabfälle kostenlos entsorgt.
Zudem können Grünabfälle auch gebührenpflichtig auf den Hausmülldeponien Meudt und Rennerod angeliefert werden. Pro bewohntes Grundstück ist einmal im Jahr eine Anlieferung bis 200 kg frei, allerdings nur gegen Vorlage des Grünabfall-Gutscheins, der jedes Jahr mit den Gebührenbescheiden verschickt wird.
Der Grünabfallcontainer wird nächste Woche aufgestellt und darf nur mit Rasenschnitt befüllt werden. Bitte alle Baum - und Strauchschnitte nicht in den Container füllen, sondern bei der Abfuhr durch den WAB am 21. Mai 2024 entsorgen. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Kosten, ist es wichtig, dass dies beachtet wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Arbeitseinsatz am Kindergarten
Am Samstag, den 06.04.2024 trafen sich Eltern unserer Kita, Mitglieder des Gemeinderates und weitere Helfer zum Arbeitseinsatz. Das Spielhaus und die Holzhütte wurden repariert. Neue Pfosten für das Sonnensegel versetzt, sowie das Trampolin aufgebaut.
Nach getaner Arbeit, gab es ein deftiges Frühstück, welches vom Personal des Kindergartens zubereitet wurde.
Ich danke allen Helfern!
„ Aktion Saubere Landschaft „
Am Samstag, 13.04.2024, findet die kreisweite Aktion „Saubere
Landschaft“ statt. Alle Vereine, Bürgerinnen und Bürger, die sich an
dieser freiwilligen Sache zum Schutz der Umwelt beteiligen möchten,
werden gebeten sich um 9.00 Uhr beim DGH einzufinden.
Wer die Möglichkeit hat, bringt bitte ein Fahrzeug mit Anhänger mit.
Im Anschluss wird ein kleiner Imbiss gereicht. Es würde mich freuen,
wenn wir wie in den vergangenen Jahren wieder recht zahlreich
an der Aktion teilnehmen würden. Schon jetzt, danke ich allen, die sich an der Aktion beteiligen werden.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
14. KW 2024
Erste heilige Kommunion
Die erste heilige Kommunion ist ein großer Tag für jedes christliche Kind. Zum ersten Mal darf es an der Feier des Abendmahls teilnehmen. Aus unserer Gemeinde empfangen.Hannah Schneider und Novalee Kern zum ersten Mal die heilige Kommunion. Ich wünsche Euch viel Freude, und möge dieser Tag bei Euch in guter Erinnerung bleiben.
„ Aktion Saubere Landschaft „
Am Samstag, 13.04.2024, findet die kreisweite Aktion „Saubere
Landschaft“ statt. Alle Vereine, Bürgerinnen und Bürger, die sich an
dieser freiwilligen Sache zum Schutz der Umwelt beteiligen möchten,
werden gebeten sich um 9.00 Uhr beim DGH einzufinden.
Wer die Möglichkeit hat, bringt bitte ein Fahrzeug mit Anhänger mit.
Im Anschluss wird ein kleiner Imbiss gereicht. Es würde mich freuen,
wenn wir wie in den vergangenen Jahren wieder recht zahlreich
an der Aktion teilnehmen würden.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
13. KW 2024
Digital Botschafter Infoveranstaltung
in Bellingen
am 08.04.2024 von 19 Uhr bis 20 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Thema: Digitaler Nachlass/Digitales Erbe
Ihr Digital-Botschafter Hartmut Wagner
Mail: di.bo.wagner.bellingen@gmail.com
Mobil: 0171 / 3 89 05 99
11. KW 2024
Digital Botschafter RLP
Am Montag den 4. März fand im Dorfgemeinschaftshaus Bellingen eine weitere informative Veranstaltung der Digital Botschafter Rheinland-Pfalz statt. Diesmal wurde zum Thema "Sichere Passwörter und Betrugsmaschen" informiert, die von einer Vielzahl interessierter Senior*innen besucht wurde. Die Anwesenden erfuhren, wie leicht Kriminelle an persönliche Informationen gelangen können. Die Erkenntnis, dass die Erstellung sicherer Passwörter gar nicht so kompliziert ist, erstaunte viele. Zudem wurde deutlich, wie schnell und raffiniert Betrugsmaschen funktionieren können. Dank der Veranstaltung wissen nun alle, wie sie sich besser schützen können.
Die Digital Botschafter der Verbandsgemeinde Westerburg
Michael Roth, Gershasen
Hartmut Wagner, Bellingen
8. KW 2024
Digital Botschafter Infoveranstaltung
in Bellingen
am 04.03.2024 von 19 Uhr bis 20 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Themen: Sichere Passwörter und
Betrugsmaschen
Referent: Digital Botschafter Michael Roth
Ihr Digital-Botschafter Hartmut Wagner
Mail: di.bo.wagner.bellingen@gmail.com
Mobil: 0171 / 3 89 05 99
7. KW 2024
Protokoll von der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 6. Februar 2024
Öffentlicher Teil:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder, Beigeordneten und die Zuhörer. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest. Ergänzungen zur Tagesordnung ergaben sich nicht. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es kei-ne Einwände.
TOP 2 Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung
(KWO) hat, dass das Mitglied des Ortsgemeinderates, Herr Jörg Schneider, sein Ratsmandat kraft Gesetzes (wegen Wegzug)
verloren. Die Verabschiedung erfolgt am 5. Juli 2024 im Rahmen der konstituierenden Sit-zung des Ortsgemeinderates.
Der entsprechend dem Ergebnis der Ortsgemeinderatswahl am 26.05.2019 nächste Bewerber
mit den meisten Stimmen, Herr Marco
Wittwer ist als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bellingen zu berufen.
Der Bürgermeister der Ortsgemeinde Bellingen, Herr Michael Wisser, verpflichtet das neue
Ratsmitglied namens der Ortsgemeinde Bellingen auf die gewissenhafte Erfüllung seiner
Pflichten.
Beschluss:
Kein Beschluss, da Wahl gemäß KWG/KWO
TOP 3 1.Änderung des Bebauungsplanes „ Unter der Bahn“, Beratung und Be-schlussfassung über den Satzungsbeschluss ( § 10 BauGB)
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Unter der Bahn“ als Satzung (§ 10 Baugesetzbuch).
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, die Ausfertigung der Satzung vorzubereiten und anschließend die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:10 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des Haushaltsplanes Bellingen 2024 gemäß § 97 Abs. 1 GemO
Beschluss:
Alternative 1: Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs.1 GemO innerhalb der Frist ein-gereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfällt daher.
TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haus-haltsplan der Ortsgemeinde Bellingen für das Jahr 2024
Beschluss:
Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bellingen für das Jahr 2024 wird wie folgt beschlos-sen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.164.660,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.163.280,00 €
Der Jahresüberschuss auf 1.380,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 8.630,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 195.900,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 28.500,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätig-
keit auf 167.400,00 €
der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätig-
keit auf
-176.030,00 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 €
verzinste Kredite auf 0,00 €
zusammen auf 0,00 €
§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Kredite zur Liquiditätssicherung aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf 400 v.H.
Grundsteuer B auf 465 v.H.
Gewerbesteuer auf 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 45,00 €
für den zweiten Hund 80,00 €
für jeden weiteren Hund 120,00 €
für den ersten gefährlichen Hund 210,00 €
für den zweiten gefährlichen Hund 420,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 420,00 €
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 2.632.257,92 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt
2.571.787,92 €
und zum 31.12.2024 2.573.167,92 €
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100
Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500,00 € überschritten sind.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:10 Dagegen:0 Enthaltung:0
Top 6 Beratung und Beschlussfassung über den Kauf eines Festzeltes
Die Gemeinde Bellingen möchte ein Festzelt erwerben. Das Zelt kann dann in Verbindung mit dem Dorfgemeinschaftshaus (DGH) als Notfalltreffpunkt dienen. Das DGH wurde im letzten Jahr mit einem externen Stromanschluss ausgestattet.
Einen Stromerzeuger hat die Gemeinde ebenfalls erworben, sodass hier die Stromversorgung im Notfall gesichert ist.
Das Zelt soll allen Ortsvereinen kostenfrei für Ihre Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug übernehmen die Ortsvereine
die Wartung des Zeltes. Die Einzelheiten werden in einer gesonderten Vereinbarung, die noch zu erstellen ist geregelt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass Festzelt zum Preis von 3000,00 € zu erwerben. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, nach Genehmigung des Haushaltsplanes den Kauf zu tätigen
Abstimmungsergebnis:
Dafür:10 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Aktion „ Saubere Landschaft“ 2024
Die Kreisweite Aktion „Saubere Landschaft“ findet in diesem Jahr am Samstag, 13.04.24 statt. Ziel der Aktion ist es, die Landschaft von Unrat zu befreien und so die Schönheit der Natur zu erhalten. Hierzu sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, sowie Vereine und Gruppen zur Mithilfe herzlich eingeladen.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Bellingen nimmt an der Aktion „Saubere Landschaft“ 2024 teil.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:10 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 8 Einführung einer neuen Kita-Verwaltungssoftware „kitaplua“
Die Kosten für die Grundsoftware „kitaplus Verwaltung“ sowie die aus Sicht der Kita-Leitungen und der Verwaltung notwendigen Zusatzmodule „Eltern-App“ und „Gruppen-App“ liegen bei
monatlich 99,97 € (54,99 € + 26,99 € + 17,99 €) pro Einrichtung zzgl. Mehrwertsteuer. Hinzu kommen im ersten Jahr zweimal je 139,00 € (zzgl. MwSt.) für eine Basis- sowie eine Vertie-fungsschulung.
Somit belaufen sich die Kosten auf insgesamt 1.475,24 € zzgl. MwSt. im ersten Jahr und 1.199,64 € zzgl. MwSt. in den Folgejahren (bei 12 Monaten Nutzungszeit) und liegen damit
unterhalb der Kosten für die bisherige Software (1.560,00 € Grundgebühr + 156,00 € anteilige Grundgebühr VG + MwSt.). Die Einführung der Software soll schrittweise erfolgen, sodass zunächst die Grundsoftware „Verwaltung“ implementiert wird und dann zeitversetzt die Zu-satzmodule eingebunden werden, um eine bestmögliche Einarbeitung der Nutzer sicherzustel-len.
Um eine genaue Abrechnung der tatsächlich genutzten Produkte zu gewährleisten, soll zu-nächst ein Vertrag über die Grundsoftware geschlossen werden, der durch Zusatzvereinba-rungen ergänzt wird.
Der Vertragsschluss soll so gestaltet werden, dass ein möglichst nahtloser Übergang von der bisherigen zur neuen Software erfolgen kann.
Beschluss:
Die Verbandsgemeinde wird beauftragt, einen Vertag zur Nutzung der Software „kitaplus“ mit der Firma BMS Consulting GmbH für die kommunalen Kindertagesstätten in der Verbands-gemeinde Westerburg zu den vorgenannten Konditionen zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:10 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 9 Information gemäß § 33 GemO über Vertragsverhältnisse der Ortsgemeinde mit Ratsmitgliedern
Der Ortsgemeinderat muss alljährlich über die Vertragsverhältnisse zwischen der Ortsge-meinde Bellingen und Ratsmitgliedern informiert werden.
Aktuell bestehen keine Vertragsverhältnisse.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information
TOP 10 Information über die Besetzung vom Wahlvorstand und Wahlausschuss
Besetzung des Wahlvorstandes 09.06.2024
Funktion Name Vorname
Wahlvorsteher Aust Thorsten
stellv. Wahlvorsteher Zimmermann Udo
Schriftführer Henrich Erwin
Stellv. Schriftführer & Beisitzer Zimmermann Oliver
Beisitzer Groß Ralf
Beisitzer Groß Sebastian
Beisitzer Kornab Oliver
Beisitzer Nilges Christian
Beisitzer Wisser Michael
Beisitzer Benner Andre ‘Dieter
Beisitzer Wörsdörfer Volker
Wahlhelfer
Aust Petra, Haarbach Doris, Wagner Hartmut, Wittwer Marco, Schumann Matthias, Henn Johannes, Kefferpütz Kevin
Wahlausschuss der Ortsgemeinde Bellingen
zur Wahl des Ortsgemeinderates
Vorsitzender. Michael Wisser
1.Beisitzer: Ralf Groß Stellv. Volker Wörsdörfer
2.Beisitzer: Oliver Kornab Stellv. Udo Zimmermann
3.Beisitzer: Christian Nilges Stellv. Sebastian Groß
4.Beisitzer und Schriftführer Erwin Henrich Stellv. Oliver Zimmermann
Wahlausschuss der Ortsgemeinde Bellingen
zur Wahl des Ortsbürgermeister
Vorsitzender: Thorsten Aust
1. Beisitzer: Ralf Groß Stellv. Volker Wörsdörfer
2. Beisitzer: Oliver Kornab Stellv. Udo Zimmermann
3. Beisitzer: Christian Nilges Stellv. Sebastian Groß
4. Beisitzer und Schriftführer Erwin Henrich Stellv. Oliver Zimmermann
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.
TOP 11 Verschiedenes
Es wurde die Beschaffung von neuen Stühlen für das DH besprochen.
Die Beschaffung wird in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung gesetzt.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.
Ortsgemeinde Bellingen, 06.02.2024
Stellv. Schriftführer Vorsitzender
Oliver Zimmermann Michael Wisser
Ortsbürgermeister
4. KW 2024
Digital Botschafter Infoveranstaltung
in Bellingen
am 05.02.2024 von 19 Uhr bis 20 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Thema: Sicheres Online Banking
Referent: Digital Botschafter Michael Roth
Ihr Digital-Botschafter Hartmut Wagner
Mail: di.bo.wagner.bellingen@gmail.com
Mobil: 0171 / 3 89 05 99
Schlachtfest des VFB Rotenhain/Bellingen
Unser Sportverein veranstaltet am Samstag, 27.01.2024 sein traditionelles Blockhüttenschlachtfest
ab 15.00 Uhr in der Blockhütte in Rotenhain. Durch einen Besuch des Schlachtfestes können Sie
die Vereinsarbeit des Sportvereins unterstützen.
Dem VFB wünsche ich viel Erfolg, allen Gästen gute Unterhaltung und ein paar schöne Stunden.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
3.KW 2024
Einsammeln der Weihnachtsbäume
Am Samstag, 20.01.2024 werden die Weihnachtsbäume von der
Jugendfeuerwehr und den aktiven Kameraden eingesammelt. Eine Straßensammlung durch den WAB erfolgt dadurch nicht mehr. Bitte legen Sie die Bäume
befreit vom Weihnachtsschmuck am Straßenrand ab. Die Jugendfeuerwehr, würde sich über eine kleine Spende sehr freuen. Vielen Dank!
Schlachtfest des VFB Rotenhain/Bellingen
Unser Sportverein veranstaltet am Samstag, 27.01.2024 sein traditionelles Blockhüttenschlachtfest
ab 15.00 Uhr in der Blockhütte in Rotenhain. Durch einen Besuch des Schlachtfestes können Sie
die Vereinsarbeit des Sportvereins unterstützen.
Dem VFB wünsche ich viel Erfolg, allen Gästen gute Unterhaltung und ein paar schöne Stunden.
Verteilung der gelben Wertstoffsäcke
Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass die gelben Wertstoffsäcke nicht mehr von der Feuerwehr verteilt werden. Die Verteilung erfolgt künftig nur noch über die Müllfahrzeuge sowie die Standorte in Moschheim, Meudt und Rennerod.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
1. KW 2024
Neujahrsgrüße
Liebe Bellinger Bürgerinnen und Bürger,
ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute für das neue Jahr mit viel
Gesundheit und Glück für die Zukunft.
Vertretung des Ortsbürgermeisters
Vom 04.01.2024 bis zum 10.01.2024 werde ich vom Beigeordneten Udo Zimmermann vertreten.
Herr Zimmermann ist unter der Telefonnummer 0172 56 31 914 oder 02663/915685 erreichbar.
Vom 11.01.2024 bis 17.01.2024 werde ich von dem 1. Beigeordneten Thorsten Aust vertreten.
Herr Aust ist unter der Telefonnummer 0162 25 10 355 oder 02663/915912 erreichbar
Schlachtfest der FF Bellingen
Die Freiwillige Feuerwehr Bellingen führt am Samstag, 06.01.2024 ihr schon traditionelles Schlachtfest im DGH durch. Beginn der Veranstaltung ist um 15.00 Uhr.
Es werden „Hausmacher Spezialitäten“ in vielen Variationen angeboten. Unterstützen Sie durch einen Besuch des Schlachtfestes die gute Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr.
Allen Gästen wünsche ich schöne unterhaltsame Stunden, den Kameradinnen und Kameraden der FF Bellingen ein gutes Gelingen.
Einsammeln der Weihnachtsbäume
Am Samstag, 20.01.2024 werden die Weihnachtsbäume von der
Jugendfeuerwehr und den aktiven Kameraden eingesammelt. Eine Straßensammlung durch den WAB erfolgt dadurch nicht mehr. Bitte legen Sie die Bäume
befreit vom Weihnachtsschmuck am Straßenrand ab. Die Jugendfeuerwehr, würde sich über eine kleine Spende sehr freuen.Vielen Dank!
51.KW 2023
Weihnachtsgrüße 2023
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!
Weihnachten ist für viele Menschen eines der schönsten Feste des Jahres. Ein Fest der Besinnlichkeit, das Gelegenheit bietet, auf wirklich Wichtiges zu blicken.
Gesundheit und Glück lassen sich nicht in Geschenkpapier wickeln und unter den Weihnachtsbaum legen. Dabei sind sie so wichtig wie ein Leben in Frieden.
In dieser schwierigen Zeit bedanke ich mich bei allen örtlichen Vereinen und ehrenamtlichen Helfern/Helferinnen sowie bei den Gemeinderatsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit und vielfältige Unterstützung im abgelaufenen Jahr.!
Ich wünsche im Namen des Gemeinderates allen Bürgerinnen und Bürgern von Herzen erholsame und besinnliche Weihnachten, einen guten Jahreswechsel ein friedliches, erfolgreiches neues Jahr, vor allem Gesundheit und Gottes Segen.
Schlachtfest der FF Bellingen
Die Freiwillige Feuerwehr Bellingen führt am Samstag, 06.01.2024 ihr schon traditionelles Schlachtfest im DGH durch. Beginn der Veranstaltung ist um 15.00 Uhr.
Es werden „Hausmacher Spezialitäten“ in vielen Variationen angeboten. Unterstützen Sie durch einen Besuch des Schlachtfestes die gute Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr.
Allen Gästen wünsche ich schöne unterhaltsame Stunden, den Kameradinnen und Kameraden der FF Bellingen ein gutes Gelingen.
Vertretung des Ortsbürgermeisters
Vom 04.01.2024 bis zum 10.01.2024 werde ich vom Beigeordneten Udo Zimmermann vertreten.
Herr Zimmermann ist unter der Telefonnummer 0172 56 31 914 oder 02663/915685 erreichbar.
Vom 11.01.2024 bis 17.01.2024 werde ich von dem 1. Beigeordneten Thorsten Aust vertreten.
Herr Aust ist unter der Telefonnummer 0162 25 10 355 oder 02663/915912 erreichbar
.
50. KW 2023
Rückblick Nikolausfeier am 6. Dezember 2023 in Bellingen
Am Dienstag den 6. Dezember 2023 trafen sich zur Nikolausfeier der Gemeinde Bellingen 45 Kinder mit ihren Eltern und Großeltern im Dorfgemeinschaftshaus. Nach der Begrüßung durch den Ersten Beigeordneten Thorsten Aust stimmten uns der Jugendmusikverein unter der Leitung von Lars Hastrich mit weihnachtlichen Klängen sowie eine Nikolausgeschichte, die Manuela Zimmermann vorlas, auf die Veranstaltung ein. Danach besuchte uns der Nikolaus, der für jedes Kind eine Überraschungstüte dabei hatte. Nachdem der Jugendmusikverein uns weitere Weihnachtslieder vorspielten und der Nikolaus alle Geschenke verteilt hatte, verabschiedete er sich bis zum nächsten Jahr.
Für die gelungene und schöne Veranstaltung bedankt sich die Gemeinde Bellingen bei allen Mitwirkenden, den Helfern, allen anwesenden Kindern und Erwachsenen, dem Jungendmusikverein Bellingen sowie dem Nikolaus.
Sammlung Kriegsgräberfürsorge
Im November wurde in Bellingen für die Kriegsgräberfürsorge gesammelt.
Die Ortsvereine und Mitglieder des Gemeinderates haben die Sammlung durchgeführt.
Insgesamt konnten so 1.300,35 € dem Volksbund zur Verfügung gestellt werden.
Den Sammlern Lars Alef, Jens Schnee, Thorsten Aust, Oliver Zimmermann, Thomas Baldus, Oliver Kornab, Berthold Kaiser und Marco Wittwer, sowie allen Spenderinnen und Spendern, gilt mein Dank für die großzügigen Spenden und Unterstützung.
Protokoll von der Sitzung des Ortsgemeinderates am 05.12.2023
Öffentlicher Teil:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder, Beigeordneten und die Zuhörer. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es keine Einwände.
TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Bellingen gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO), Entlastung des Ortsbürgermeisters und den ihn vertretenden Ortsbeigeordneten sowie Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und den ihn vertretenden Beigeordneten
Sachverhalt:
Gemäß § 22 GemO haben wegen Sonderinteresse der Ortsbürgermeister sowie die damaligen Ortsbeigeordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen und den Sitzungstisch verlassen.
Nach § 112 GemO hat der Rechnungsprüfungsausschuss insbesondere die Aufgabe, die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss der Gemeinde durchzuführen.
Dieser Jahresabschluss ist nach § 113 GemO dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Bellingen hat sich während seiner Sitzung am 29.11.2023 mit dem Jahresabschluss befasst und empfohlen, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 114 Abs.1 GemO festzustellen sowie dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Westerburg Entlastung zu erteilen.
Beschluss:
I. Beschluss
Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss 2021 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 135.350,42 € fest. Das Eigenkapital erhöht sich hierdurch auf 2.618.405,87 €.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
II. Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten
Dem Ortsbürgermeister und den ihn vertretenden Ortsbeigeordneten wird gem. § 114 Abs. 1 GemO für die Amtstätigkeit im Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
III. Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und den ihn vertretenden Beigeordneten
Gemäß Ziff. 2 VV zu § 114 GemO wird dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Westerburg
sowie den ihn vertretenden Beigeordneten für die Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen des § 68 GemO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung des wiederkehrenden Ausbaubeitrags
Sachlage:
Satzung gem. § 10a Abs. 1 Kommunales Abgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG-RLP) zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen; Hier: Sat-zungsbeschluss nach § 10a Abs. 1 KAG-RLP i. V. m. § 24 Abs.1 der Gemeindeordnung RLP.
Beschlussfassung:
Das gemeindliche Ermessen bei der Festlegung der Abrechnungseinheiten und Maßstäbe wird wie folgt ausgeübt:
a) Festsetzung der Gemeindeanteile in der Abrechnungseinheit:
- Abrechnungseinheit: 30 Prozent,
Begründung:
Bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages bleibt ein dem Vorteil der Allgemeinheit entsprechender Anteil (Gemeindeanteil), wie beim einmaligen Beitrag außer Ansatz. Er muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist und beträgt mindestens 20 v. H.(§ 10 a Abs. 3 KAG). Das OVG Rheinland-Pfalz räumt der Gemeinde ein Ermessensspielraum von 5 v. H. ein. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz geht da-von aus, dass regelmäßig ein Anteil von mehr als 30 v. H. nicht gerechtfertigt sind. Die Höhe ist nach den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten zu bestimmen, wobei insbesondere der Durchgangs- und Anliegerverkehr zu berücksichtigen ist. Je weniger Durchgangsverkehr, desto höher der Anliegeranteil. Auch hier ist maßgebend die Abrechnungseinheit, nicht die einzelne Straße.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12 Dagegen:0 Enthaltung: 0
b) Festlegung des Abrechnungsgebietes (Begründung siehe Anlage 1)
- Abrechnungseinheit: Bellingen
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11 Dagegen:0 Enthaltung: 1
c) Festlegung des Verteilungsmaßstabes
- Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 10 v. H. je Vollgeschoss.
- Der Zuschlag für gemischt genutzte Grundstücke beträgt 10 v. H. und für ausschließlich gewerblich genutzte Grundstücke 20 v. H..
- Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
(§ 34 BauGB), sind bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m zu berücksichtigen (Tiefenbegrenzung).
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12 Dagegen:0 Enthaltung: 0
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bellingen beschließt gem. § 10a Abs. 1 KAG-RLP i. V. m. § 24 Abs.1 der Gemeindeordnung-RLP, den vorgelegten, beigefügten Satzungstext zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen anzunehmen (Satzungsbeschluss)
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12 Dagegen:0 Enthaltung: 0
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Verschonungssatzung für
den wiederkehrenden Ausbaubeitrag
Sachverhalt :
Verschonungssatzung gem. § 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen; Hier: Satzungsbeschluss nach § 24 Abs.1 der Gemeindeordnung RLP.
Allgemein:
Gem. § 10a Abs. 6 Kommunales Abgabengesetz – RLP können die Gemeinden durch Satzung Überleitungsregelungen für die Fälle, in denen Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Kosten der erstmaligen Herstellung aufgrund von Verträgen zu leisten sind, treffen.
Entsprechendes gilt, wenn von einmaligen Beiträgen nach § 10 auf wiederkehrende Beiträge oder von wiederkehrenden auf einmalige Beiträge umgestellt wird. Die Überleitungsregelungen sollen vorsehen, dass die betroffenen Grundstücke für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren seit der Entstehung des Beitragsanspruchs bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags nicht berücksichtigt und auch nicht beitragspflichtig werden. Bei der Bestimmung des Zeitraums sollen die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden.
Nach Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 10.06.2008, 6 C 10255/08.OVG) sollen bei der Bestimmung des Verschonungszeitraums die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden. Dies ist vorliegend durch die Festlegung der Verschonungsdauer in Abhängigkeit des Beitragsaufwandes pro Quadratmeter beachtet worden. Der vom Gesetzgeber den Gemeinden insoweit eingeräumte Spielraum und das Gebot der Abgabengleichheit erfordern keine weitere Differenzierung.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bellingen beschließt daher gem. § 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen i. V. m. § 24 Abs.1 der Gemeindeordnung-RLP, den vorgelegten Satzungstext zur Verschonung der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen anzunehmen. (Satzungsbeschluss).
Der Ortsbürgermeister wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12 Dagegen: 0 Enthaltung:0
TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlagen
Beschluss:
Die Straßen, die alle sämtlich in der Straßenbaulast und im Eigentum der Ortsgemeinde Bellingen stehen, werden zusammen mit den jeweiligen auf die Straßenbezeichnung bezogenen Lageplänen, die als Anlage Bestandteil dieser straßenrechtlichen Widmung sind, gemäß § 36 LStrG Rheinland-Pfalz i.V.m. § 3 Nr. 3a) LStrG Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. Seite 273) in der derzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Widmung erstreckt sich auf alle Ortstsraßen:
Die Beschlüsse erfolgende alle einstimmung, wobei die Ratsmiglier bei der Beschlussfassung bei den Straßen ausgeschlossen wurden, an denen Sie Grundstücke besitzen.
TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die KIPKI-Gelder
(8.967,86 €) für folgende Maßnahmen zu verwenden:
Austausch Elektroheizung, Fenster und Eingangstür im Gemeindebüro.
Durch den Austausch der Heizung, werden die Energiekosten um 50 bis 60 % reduziert.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12 Dagegen: 0 Enthaltung:0
TOP 7 Information über die Berechnung der Schlüsselzuweisung und die Höhe der Kreis-und Verbandsgemeindeumlage 2023
Sachverhalt:
Die Berechnung der Schlüsselzuweisung 2023 beträgt 260.245 € .
Haushaltsansatz 259.170 €
Laut Kreisumlagebescheid 2023 der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur beträgt die Kreisumlage 40 v.H.
Demnach wurde die Kreisumlage auf
261.950 € festgesetzt. Haushaltsansatz 261.530 €.
Die Verbandsgemeindeumlage beträgt 38,00 % demnach ergibt sich ein Umlagebetrag in Höhe von 248.852 €. Haushaltsansatz 248.420 €.
Beschluss: Kein Beschluss, lediglich Information.
TOP 8 Verschiedenes
Über nachfolgende Themen wurde der Rat informiert
Ablauf der Baumpflanzaktion am 9. Dezember
Sachstand Windpark Bellingen
Information über die Versendung der Gebührenbescheide (WKB) für den 1. BA Waldstraße.
Die Bescheide sollen nach Mitteilung der VGV Anfang nächsten Jahres versendet werden.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.
TOP 9 Einwohnerfragestunde
Fehlanzeige
Ortsgemeinde Bellingen, 05.12.2023
Schriftführer Vorsitzender
Erwin Henrich Michael Wisser
Ortsbürgermeister
49. KW 2023
Winterdienst.
Im Zufahrtsbereich (von der Hauptstraße in die Brunnenstraße) zum Kindergarten/Bushaltestelle wird so geparkt, dass es für den Winterdienst und den Schulbus fast unmöglich ist, diese Stelle gefahrlos zu passieren. Dieser Bereich Stellt eine besondere Gefahr für die Kinder dar, die zur Bushaltestelle müssen. Das hier ein Unfallschwerpunk geschaffen wird, scheint wohl nicht zu interessieren.
Für das DGH stehen genügend Parkplätze am Sportplatz zur Verfügung. Diese werden extra vom Winterdienst
geräumt. Es kann nicht sein, dass hier Hofeinfahrten einfach zugeparkt werden. Dies gilt übrigens für die gesamte Ortslage, darum unsere bitte, die Hofeinfahrten nicht zuparken und die Straßen für den Winterdienst freihalten.
Ist das Zuviel verlangt?
Wird unsere Bitte nicht befolgt, kann es dazu kommen, dass gewisse Bereiche nicht mehr geräumt werden können.
Melodienglanz „Das faszinierende Kirchenkonzert“
Unser Musikverein „Harmonie“ veranstaltet am Samstag, 16.12.2023 um 19.30 Uhr und am Sonntag, 17.12.2023 um 17:00 Uhr ein Kirchenkonzert in der Pfarrkirche „ St.Martin“ zu Rotenhain.
In der illuminierten Kirche erwartet Sie ein musikalischer Leckerbissen.
Lassen Sie sich vom Musikverein „Harmonie“ Bellingen musikalisch auf die Weihnachtstage einstimmen. Allen Zuhörern wünsche ich gute Unterhaltung, dem Musikverein ein gutes Gelingen und viele Gäste.
Veröffentlichung von Jubiläen im Wochenspiegel
Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union dürfen Geburtstags -und Hochzeitsjubiläen nur mit schriftlicher Einwilligung der betroffenen Personen im Wäller-Wochenspiegel veröffentlich werden.
Ab 01.01.2024 ist auch der Jahrgang 1954 davon betroffen.
Wer also eine Veröffentlichung wünscht, den bitte ich um schriftliche Mitteilung. Die Mitteilung kann auch gerne per Mail gesendet werden. Alle die eine Einwilligung schon schriftlich abgegeben haben, brauchen nichts zu Unternehmen. Bei Fragen können Sie mich gerne ansprechen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------
Zustimmung zu Veröffentlichung von Jubiläen im
Wäller – Wochenspiegel
Ich/wir sind mit der Veröffentlichung meiner/unserer Jubiläen i.S.d. Meldegesetzes einverstanden. Die Zustimmung gilt für:
Alle Geburtstage ab dem 70. Geburtstag
Alle Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag
Name:___________________________________________________________
Vorname:________________________________________________________
Unterschrift/en:___________________________________________________
Datum________________
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
48. KW 2023
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Bellingen am Dienstag, den 05.12.2023 um 19:30 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Bellingen, 56459 Bellingen, Schulstraße.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung
2 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Bellingen gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO), Entlastung des Ortsbürgermeisters und den ihn vertretenden Ortsbeigeordneten sowie Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und den ihn vertretenden Beigeordneten
VO/2023/0625
3 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung des wiederkehrenden Ausbaubeitrags
VO/2023/0563
4 Beratung und Beschlussfassung über die Verschonungssatzung für
den wiederkehrenden Ausbaubeitrag
VO/2023/0564
5 Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlagen
VO/2023/0633
6 Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
VO/2023/0624
7 Information über die Berechnung der Schlüsselzuweisung und die Höhe der Kreis-und Verbandsgemeindeumlage 2023
VO/2023/0621
8 Verschiedenes
VO/2023/0634
9 Einwohnerfragestunde
Nichtöffentlicher Teil
10 Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag zur Errichtung einer Holzhütte
VO/2023/0620
Ortsgemeinde Bellingen, 24.11.2023
Michael Wisser
Ortsbürgermeister
2. Digitale Sprechstunde in Bellingen
am 04.12.2023 von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Thema:
Cyperangriffe – Gefahren der digitalen Welt
Ihr Digital-Botschafter Hartmut Wagner
Mail: di.bo.wagner.bellingen@gmail.com
Mobil: 0171 / 3 89 05 99
Wahlen am 09.06.2024
Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Bei den Kommunalwahlen werden die Gemeinderäte die Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen, der VG-Rat und der Kreistag gewählt.
Am Donnerstag, 18.01.2024 findet um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus eine öffentliche Wahlversammlung der nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe Michael Wisser zur Aufstellung der Bewerber für die Wahl zum Ortsgemeinderat statt.
Hierzu sind alle Wahlberechtigten der Ortsgemeine Bellingen herzlich eingeladen.
Ich bitte Sie alle zu überlegen, ob eine Kandidatur für den Ortsgemeinderat von Bellingen Interessant für Sie wäre.
Ich würde mich über viele Rückmeldungen sehr freuen. Diese können Sie schon jetzt gerne per Mail an gemeinde.bellingen@rz-online.de senden.
Für weiterer Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
47.KW 2023
Einladung zum Konzertnachmittag „EINE WINTERLICHE MUSIKREISE“
Bei uns in Bellingen gibt es erfreulicherweise eine Vielzahl attraktiver Freizeitangebote, welche
die Ortsvereine für die Kinder in Bellingen und den Nachbargemeinden bereithalten. Allen voran der Jugendmusikverein mit seinen Ausbildungsgruppen für Kinder ab 3 Jahren hat ein großes Interesse daran, die Kinder des Ortes auch weiterhin für sich zu gewinnen.
Darum richtet der Jugendmusikverein am Sonntag, 26. November ab 16:30 Uhr im DGH
„ EINE WINTERLICHE MUSIKREISE“ aus.
Ich wünsche der Veranstaltung viele Gäste und Erfolg. Allen Gästen gute Unterhaltung.
2. Digitale Sprechstunde in Bellingen
am 04.12.2023 von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Thema:
Cyperangriffe – Gefahren der digitalen Welt
Ihr Digital-Botschafter Hartmut Wagner
Mail: di.bo.wagner.bellingen@gmail.com
Mobil: 0171 / 3 89 05 99
Protokoll von der Sitzung des Ortsgemeinderates am 18.11.2023
Öffentlicher Teil:
TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder, Beigeordneten, den Revierleiter Herrn Samuel Weber und die Zuhörer. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest. Ergänzungen zur Tagesordnung ergaben sich nicht. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es keine Einwände.
TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2024
Sachverhalt:
Durch das Forstamt Rennerod wird jedes Jahr der Forstwirtschaftsplan zur Beratung und Beschlussfassung erstellt.
In dem vorgelegten Plan stehen den Aufwendungen in Höhe von 81.175,00 € Erträge in Höhe von 53.554,00 € entgegen. Im Ergebnis wird von einem geplanten Fehlbetrag in Höhe von 27.621,00 € ausgegangen.
Beschluss:
Dem Forstwirtschaftsplan 2024 wird in der vorgelegten Form zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 8 Dagegen:0 Enthaltung :0
TOP 3 Information über die Abrechnung der Wiederherstellung der Waldstraße 2. BA
Sachverhalt:
Die Schlussrechnung der Fa. G. Koch von der Wiederherstellung vom 2. BA Waldstraße liegt vor. Die Schlussrechnungssumme beträgt 111.055,37 €. Die Restzahlung an die Fa. Koch beträgt 31.055,37 €. Die Schlussrechnungssumme für Ausschreibung und Bauleitung durch die Fa. Siekmann + Partner beträgt 8.070,31 €. Die Restzahlung beträgt 3.070.31 €.
Somit sind im laufenden Haushaltsjahr noch Zahlungen von insgesamt 34.125,68 € zu verbuchen.
Im Haushalt 2023 stehen 37.500,00 € hierfür zur Verfügung.
(19.000,00 € Übertragung aus 2021, 18.500,00 € Übertragung aus 2022)
Beschluss: Kein Beschluss, lediglich Information.
TOP 4 Information über die Abrechnung vom Endausbau Waldstraße Stichweg
Sachverhalt:
Die Schlussrechnung der Fa. G. Koch vom Endausbau vom Stichweg Waldstraße liegt vor. Die Schlussrechnungssumme beträgt 65.667,45 €. Die Schlussrechnungssumme für Ausschreibung und Bauleitung durch die VG-Werke beträgt 2.629,84 €.
Somit sind im laufenden Haushaltsjahr Zahlungen von insgesamt 68.297,29 € zu verbuchen.
Im Haushalt 2023 stehen 95.783,83 € hierfür zur Verfügung.
(65.783,83 € Übertragung aus 2022 und 30.000,00 € Ansatz 2023)
Die Baustraße mit Straßenbeleuchtung wurde 2016/17 fertiggestellt. Die Kosten der Baustraße und die Kosten vom Endausbau ergeben die Gesamtkosten für die Herstellung von dem Stichweg.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.
TOP 5 Information über die Sitzungstermine 2024
Dienstag, 06.02.2024 19:30 Uhr
Dienstag, 07.05.2024 19:30 Uhr
Freitag, 05.07.2024 19:00 Uhr Konstituierende Sitzung
Weitere Termine werden nach der Konstituierenden Sitzung festgelegt.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.
TOP 6 Verschiedenes
Über nachfolgendes wurde der Gemeinderat informiert.
Die Herstellungskosten für den Externer Stromzugang betragen 6.292,58 €.
Die Gespräche für die Bedarfsplanung des Kindergartens für das Kindergartenjahr 2024/2025 fanden am 30. Oktober 2023 mit Vertretern vom Kreis und der VG in Westerburg statt.
Nach der Prognose steigt die Kinderzahl ab dem 01.08.2024 auf 30 Kinder.
Der Ablauf von den Senioren – und Nikolausfeier wurden besprochen.
Der Satzungsbeschluss, sowie die Verschonungssatzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen wurde besprochen. Diese werden in der nächsten Sitzung des Gemeinderates auf der Tagesordnung stehen.
Termin Aktion Saubere Landschaft am 13.04.2024
Die Wahlberechtigtenversammlung für die Kommunalwahl 2024 findet am Donnerstag, 18.01.2024 um 19:00 Uhr im DGH statt.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.
Ortsgemeinde Bellingen, 18.11.2023
Schriftführer Vorsitzender
Erwin Henrich Michael Wisser
Ortsbürgermeister
Einladung zur Baumpflanzaktion!
Zu einer Baumpflanzaktion lädt die Gemeinde Bellingen alle Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich ein.
Wir möchten am Samstag, 09.12.2023 diese Aktion durchführen. Beginnen werden wir um 9:00 Uhr.
Treffpunkt ist der Bahnübergang am Ende der Waldstraße.
Bitte bringen Sie, wenn möglich einen Spaten, Schaufel und einen Fäustel mit.
Die Aktion soll gegen Mittag abgeschlossen sein. Im Anschluss wird ein Imbiss gereicht.
Um einen Überblick über die Teilnehmerzahl zu bekommen, füllen Sie bitte das abgedruckte Formular aus, und geben dies bis zum 30.11.2023 im Gemeindebüro oder bei mir zuhause ab. Anmeldung gerne auch per Mail. (gemeinde.bellingen@rz-online.de) Vielen Dank!
Ich nehme an der Baumpflanzaktion am 09.12.23 mit …………… Person/en teil.
Name………………………………………………………………………….
Vorname………………………………………………………………………
Bellingen, den ……………………Unterschrift………………
Einladung zur Nikolausfeier
Der Nikolaus kommt am Mittwoch, den 6. Dezember 2023 ins Dorfgemeinschaftshaus nach Bellingen. Er wird für jedes Bellinger Kind (bis einschließlich Grundschulalter) eine Überraschung dabeihaben!
Ab ca. 17:30 Uhr werden die Pforten geöffnet und ab ca. 17:45 Uhr stimmen uns eine Weihnachtsgeschichte sowie der Jugendmusikverein auf den Nikolaus ein, der uns gegen 18:00 Uhr besuchen wird.
Zur besseren Planung bitten wir den untenstehenden Abschnitt ausgefüllt bis spätestens 1. Dezember 2023 im Briefkasten am Gemeindebüro in der Brunnenstraße 16 einzuwerfen.
Eine formlose Anmeldung über E-Mail (gemeinde.bellingen@rz-online.de) ist auch möglich.
Das Nikolaus-Orga-Team
Hiermit melde ich/melden wir unser Kind/unsere Kinder für die Nikolausfeier in Bellingen an:
Name Vorname Straße, Hausnummer Geburtsdatum
46. KW 2023
Fundsachen
Auf dem Gehweg gegenüber von Brunnenstraße 1 wurde ein schwarzer (Samya) Anhänger mit Schlüssel
(HÄFELE) gefunden. Der Schlüssel kann bei mir zuhause abgeholt werden.
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Bellingen am Samstag, den 18.11.2023 um 18:00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus
Bellingen, 56459 Bellingen, Schulstraße 7
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung
2 Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan
3 Information über die Abrechnung der Wiederherstellung der Waldstraße 2. BA
4 Information über die Abrechnung vom Endausbau Waldstraße Stichweg
5 Information über die Sitzungstermine 2024
6 Verschiedenes
Ortsgemeinde Bellingen, 09.11.2023
Michael Wisser
Ortsbürgermeister
Volkstrauertag
Am Sonntag, 19.11.2023 werden wir anlässlich des Volkstrauertages eine Gedenkfeier um 14.00 Uhr am Ehrenmal durchführen. Wir treffen uns um 13.45 Uhr am Gemeindebüro Hierzu darf ich alle Bürgerinnen und Bürger einladen.
Insbesondere die jüngeren Generationen sind aufgerufen mit Ihrer Teilnahme dafür zu sorgen, dass der Volkstrauertag auch in Zukunft nicht in Vergessenheit gerät.
Das sind wir den vielen Opfern von Krieg, Terror und Gewalt schuldig.
Adventsbasar
Am Samstag, 25.11.23 findet ab 11:00 Uhr ein Adventsbasar im DGH statt. Veranstalter ist u.a. unser Kindergarten „Ratz-Fatz“.
Hierzu darf ich alle Bürgerrinnen und Bürger, sowie auch Interessierte aus den Nachbargemeinden herzlich einladen. Den Veranstaltern wünsche ich viel Erfolg.
Seniorenfeier
Am Sonntag, 03.12.23 findet um 11.30 Uhr die Seniorenfeier im DGH statt. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger die in diesem Jahr das 65. Lebensjahr vollenden herzlich eingeladen (Die Einladung gilt auch für Ihre/Ihren jüngere(n) Partner/Partnerin).
Bitte füllen Sie das abgedruckte Formular aus, und geben dies bis zum 22.11.2023 im Gemeindebüro oder bei mir zuhause ab. Anmeldung gerne auch per Mail. (gemeinde.bellingen@rz-online.de) Vielen Dank!
Ich nehme an der Seniorenfeier am 03.12.23 mit …………… Person/en teil.
Name………………………………………………………………………….
Vorname………………………………………………………………………
Bellingen, den …………………….Unterschrift……………………………..
Einladung zur Baumpflanzaktion!
Zu einer Baumpflanzaktion lädt die Gemeinde Bellingen alle Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich ein.
Wir möchten am Samstag, 09.12.2023 diese Aktion durchführen. Beginnen werden wir um 9:00 Uhr.
Treffpunkt ist der Bahnübergang am Ende der Waldstraße.
Bitte bringen Sie, wenn möglich einen Spaten, Schaufel und einen Fäustel mit.
Die Aktion soll gegen Mittag abgeschlossen sein. Im Anschluss wird ein Imbiss gereicht.
Um einen Überblick über die Teilnehmerzahl zu bekommen, füllen Sie bitte das abgedruckte Formular aus, und geben dies bis zum 30.11.2023 im Gemeindebüro oder bei mir zuhause ab. Anmeldung gerne auch per Mail. (gemeinde.bellingen@rz-online.de) Vielen Dank!
Ich nehme an der Baumpflanzaktion am 09.12.23 mit …………… Person/en teil.
Name………………………………………………………………………….
Vorname………………………………………………………………………
Bellingen, den ……………………Unterschrift………………
45.KW 2023
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Bellingen am Samstag, 18.11.2023 um 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Bellingen, 56459 Bellingen, Schulstraße 7
Tagesordnung folgt in der nächsten Ausgabe.
Bellingen, 06.11.2023 Michael Wisser, Ortsbürgermeister
St.-Martin
Der Martinszug wird sich am 11.11.2023 um 18:00 Uhr ab Gemeindebüro in Bewegung setzten. Angeführt wird der Zug von St. Martin (Corinna Henrich) hoch zu Ross.
Der Musikverein wird den Zug musikalisch begleiten.
Die Feuerwehr übernimmt das Abbrennen des Feuers, absichern des Zuges und wird die Brezeln Verteilen.
Die Eltern der Kindergartenkinder werden Getränke vor der Garage von Carina und Tim Sturm anbieten.
Carmens Imbiss wird für das leibliche Wohl sorgen
Ich darf allen schon jetzt für Ihre Unterstützung und Mitwirkung herzlich danken
Brennholzbestellung 2023/24
Die Brennholzmenge ist auch in dieser Brennholzsaison zunächst auf 5 fm (7 rm) pro Haushalt begrenzt.Je nach Nachfrage kann es sein, dass mehr Brennholz verfügbar ist, deshalb bitte bei der Bestellung die gewünschte Menge angeben. Die Vergabe erfolgt in „Standardpolter“ mit einer Menge von ca. 5 fm, dies ist bei der Angabe der gewünschten Menge zu berücksichtigen (bei Variante 2 Meterholz sind auch kleiner Polter möglich).
Variante 1 : Laubbrennholz lang an den Waldweg gerückt*
Preis Hartholz: 60,00 € pro fm (Buche, Esche, Eiche, Ahron, etc.)
Preis Weichholz: 42,00 € pro fm (Birke, Linde, Erle, etc.)
Die Mischung der Polter (Hartholz-Weichholz) richtet sich nach dem Wald in dem Holz eingeschlagen wird, deshalb können nicht immer reine Hartholzpolter bereitgestellt werden
* Variante 1 darf nur von Motorsägescheininhabern aufgearbeitet werden, diesen bitte bei der Bestellung nachweisen.
*Für alle, die im letzten Jahr den Nachweis vorgelegt haben, entfällt dies.
Variante 2 : Meterholz am Waldweg gesetzt und vorgespalten
Preis : 95,00 € pro Raummeter
1 Raummeter (rm) = 0,7 Festmeter (fm)
Da es in der Vergangenheit beim Meterholz zu Reklamationen kam, folgender Hinweis: Beim angebotenen Holz handelt es sich um vorgespaltetes Meterholz und nicht um ofenfertig gespaltetes Holz, zur Verwendung im Ofen ist zwingend eine weitere Bearbeitung notwendig.
Die Brennholzabgabe erfolgt nur an Haushalte der Ortsgemeinde. Alle Preise sind incl. Mehrwertsteuer. Bitte die Bestellung bis spätestens 8. Dezember 2023 abgeben. Spätere Bestellungen können nicht berücksichtig werden.
Die Vergabe wird voraussichtlich von Februar bis April 2024 erfolgen.
Interessenten melden sich bei der Gemeindeverwaltung unter:
E-Mail: gemeinde.bellingen@rz-online.de
Oder mit dem Bestellformular. Dieses bitte im Gemeindebüro in den Briefkasten einwerfen.
Vielen Dank!
…………………………………………………………………………………………………………
Bestellformular Brennholz 2024
Name Vorname Straße Telefonnummer
Variante 1: Laubbrennholz lang an den Waldweg gerückt
Hartholz/ Weichholz
fm
Variante 2: Meterholz am Waldweg gesetzt und vorgespalten
Meterholz
rm
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
Einladung zur Nikolausfeier
Der Nikolaus kommt am Mittwoch, den 6. Dezember 2023 ins Dorfgemeinschaftshaus nach Bellingen. Er wird für jedes Bellinger Kind (bis einschließlich Grundschulalter) eine Überraschung dabeihaben!
Ab ca. 17:30 Uhr werden die Pforten geöffnet und ab ca. 17:45 Uhr stimmen uns eine Weihnachtsgeschichte sowie der Jugendmusikverein auf den Nikolaus ein, der uns gegen 18:00 Uhr besuchen wird.
Zur besseren Planung bitten wir den untenstehenden Abschnitt ausgefüllt bis spätestens 1. Dezember 2023 im Briefkasten am Gemeindebüro in der Brunnenstraße 16 einzuwerfen.
Eine formlose Anmeldung über E-Mail (gemeinde.bellingen@rz-online.de) ist auch möglich.
Das Nikolaus-Orga-Team
Hiermit melde ich/melden wir unser Kind/unsere Kinder für die Nikolausfeier in Bellingen an:
Name Vorname Straße, Hausnummer Geburtsdatum
44. KW 2023
Seniorenfeier
Am Sonntag, 03.12.23 findet um 11.30 Uhr die Seniorenfeier im DGH statt. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger die in diesem Jahr das 65. Lebensjahr vollenden herzlich eingeladen (Die Einladung gilt auch für Ihre/Ihren jüngere(n) Partner/Partnerin).
Bitte füllen Sie das abgedruckte Formular aus, und geben dies bis zum 22.11.2023 im Gemeindebüro oder bei mir zuhause ab. Anmeldung gerne auch per Mail. (gemeinde.bellingen@rz-online.de) Vielen Dank!
Ich nehme an der Seniorenfeier am 03.12.23 mit …………… Person/en teil.
Name………………………………………………………………………….
Vorname………………………………………………………………………
Bellingen, den …………………….Unterschrift……………………………..
Einladung zur Baumpflanzaktion!
Zu einer Baumpflanzaktion lädt die Gemeinde Bellingen alle Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich ein.
Wir möchten am Samstag, 09.12.2023 diese Aktion durchführen. Beginnen werden wir um 9:00 Uhr.
Treffpunkt ist der Bahnübergang am Ende der Waldstraße.
Bitte bringen Sie, wenn möglich einen Spaten, Schaufel und einen Fäustel mit.
Die Aktion soll gegen Mittag abgeschlossen sein. Im Anschluss wird ein Imbiss gereicht.
Um einen Überblick über die Teilnehmerzahl zu bekommen, füllen Sie bitte das abgedruckte Formular aus, und geben dies bis zum 30.11.2023 im Gemeindebüro oder bei mir zuhause ab. Anmeldung gerne auch per Mail. (gemeinde.bellingen@rz-online.de) Vielen Dank!
Ich nehme an der Baumpflanzaktion am 09.12.23 mit …………… Person/en teil.
Name………………………………………………………………………….
Vorname………………………………………………………………………
Bellingen, den ……………………Unterschrift………………
Wahlen am 09.06.2024
Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Bei den Kommunalwahlen werden die Gemeinderäte die Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen, der VG-Rat und der Kreistag gewählt.
Ende diesen, oder Anfang des nächsten Jahres wird eine Wahlberechtigten Versammlung stattfinden. Hier sollen die Kandidaten und Kandidatinnen für den Gemeinderat benannt werden.
Von den aktiven Ratsmitgliedern werden vier nicht mehr antreten.
Ich bitte Sie alle zu überlegen, ob eine Kandidatur für den Ortsgemeinderat von Bellingen Interessant für Sie wäre.
Ich würde mich über viele Rückmeldungen sehr freuen. Diese können Sie schon jetzt gerne per Mail an gemeinde.bellingen@rz-online.de senden.
Für weiterer Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung
Brennholzbestellung 2023/24
Die Brennholzmenge ist auch in dieser Brennholzsaison zunächst auf 5 fm (7 rm) pro Haushalt begrenzt.Je nach Nachfrage kann es sein, dass mehr Brennholz verfügbar ist, deshalb bitte bei der Bestellung die gewünschte Menge angeben. Die Vergabe erfolgt in „Standardpolter“ mit einer Menge von ca. 5 fm, dies ist bei der Angabe der gewünschten Menge zu berücksichtigen (bei Variante 2 Meterholz sind auch kleiner Polter möglich).
Variante 1 : Laubbrennholz lang an den Waldweg gerückt*
Preis Hartholz: 60,00 € pro fm (Buche, Esche, Eiche, Ahron, etc.)
Preis Weichholz: 42,00 € pro fm (Birke, Linde, Erle, etc.)
Die Mischung der Polter (Hartholz-Weichholz) richtet sich nach dem Wald in dem Holz eingeschlagen wird, deshalb können nicht immer reine Hartholzpolter bereitgestellt werden
* Variante 1 darf nur von Motorsägescheininhabern aufgearbeitet werden, diesen bitte bei der Bestellung nachweisen.
*Für alle, die im letzten Jahr den Nachweis vorgelegt haben, entfällt dies.
Variante 2 : Meterholz am Waldweg gesetzt und vorgespalten
Preis : 95,00 € pro Raummeter
1 Raummeter (rm) = 0,7 Festmeter (fm)
Da es in der Vergangenheit beim Meterholz zu Reklamationen kam, folgender Hinweis: Beim angebotenen Holz handelt es sich um vorgespaltetes Meterholz und nicht um ofenfertig gespaltetes Holz, zur Verwendung im Ofen ist zwingend eine weitere Bearbeitung notwendig.
Die Brennholzabgabe erfolgt nur an Haushalte der Ortsgemeinde. Alle Preise sind incl. Mehrwertsteuer. Bitte die Bestellung bis spätestens 8. Dezember 2023 abgeben. Spätere Bestellungen können nicht berücksichtig werden.
Die Vergabe wird voraussichtlich von Februar bis April 2024 erfolgen.
Interessenten melden sich bei der Gemeindeverwaltung unter:
E-Mail: gemeinde.bellingen@rz-online.de
Oder mit dem Bestellformular. Dieses bitte im Gemeindebüro in den Briefkasten einwerfen.
Vielen Dank!
…………………………………………………………………………………………………………
Bestellformular Brennholz 2024
Name Vorname Straße Telefonnummer
Variante 1: Laubbrennholz lang an den Waldweg gerückt
Hartholz/ Weichholz fm
Variante 2: Meterholz am Waldweg gesetzt und vorgespalten
Meterholz rm
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
43 KW 2023
Sammlung Kriegsgräbervorsorge
Vom 31.10.2023 bis zum 25.11.2023 sammeln ehrenamtliche Helfer im ganzen Land wieder Spenden für die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
In Bellingen haben sich die Ortsvereine und der Gemeinderat erneut bereiterklärt, die Sammlung durchzuführen.
„Mit Ihrer Spende helfen Sie, die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu erhalten und die von ihnen ausgehende Mahnung zum Frieden wachzuhalten“,
Ich danke schon jetzt allen Sammlerinnen und Sammlern, sowie auch allen Spendern für Ihre Unterstützung.
Aufbau Martinsfeuer
Die Feuerwehr wird am 04.11.2023 das Martinsfeuer aufbauen. Hierfür zunächst ein Dankeschön an die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr.
Wer Holz anliefern möchte (nur an dem Samstag von 10. bis 12. Uhr) melde sich bei unserem Wehrführer Nicolai Henn ( 0151 41 95 8448 ). Ohne eine Rücksprache mit Ihm, darf kein Holz angeliefert werden. Außerdem möchte ich schon jetzt darauf hinweisen, dass nur naturbelassenes Holz angeliefert werden darf.
Ich bitte dies unbedingt zu beachten!! Vielen Dank.
Adventsbasar
Am Samstag, 25.11.23 findet ab 11:00 Uhr ein Adventsbasar im DGH statt. Veranstalter ist u.a. unser Kindergarten „Ratz-Fatz“.Hierzu darf ich alle Bürgerrinnen und Bürger, sowie auch Interessierte aus den Nachbargemeinden herzlich einladen. Den Veranstaltern wünsche ich viel Erfolg.
Einladung zur Baumpflanzaktion!
Zu einer Baumpflanzaktion lädt die Gemeinde Bellingen alle Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich ein.
Wir möchten am Samstag, 09.12.2023 diese Aktion durchführen. Beginnen werden wir um 9:00 Uhr.
Weitere Informationen werden demnächst an gleicher Stelle bekanntgegeben.
St.-Martin
Der Martinszug wird sich am 11.11.2023 um 18:00 Uhr ab Gemeindebüro in Bewegung setzten. Angeführt wird der Zug von St. Martin (Corinna Henrich) hoch zu Ross.
Der Musikverein wird den Zug musikalisch begleiten.
Die Feuerwehr übernimmt das Abbrennen des Feuers, absichern des Zuges und wird die Brezeln Verteilen.
Die Eltern der Kindergartenkinder werden Getränke vor der Garage von Carina und Tim Sturm anbieten.
Carmens Imbiss wird für das leibliche Wohl sorgen
Ich darf allen schon jetzt für Ihre Unterstützung und Mitwirkung herzlich danken!
Volkstrauertag
Am Sonntag, 19.11.2023 werden wir anlässlich des Volkstrauertages eine Gedenkfeier um 14.00 Uhr am Ehrenmal durchführen. Wir treffen uns um 13.45 Uhr am Gemeindebüro Hierzu darf ich alle Bürgerinnen und Bürger einladen.
Insbesondere die jüngeren Generationen sind aufgerufen mit Ihrer Teilnahme dafür zu sorgen, dass der Volkstrauertag auch in Zukunft nicht in Vergessenheit gerät.
Das sind wir den vielen Opfern von Krieg, Terror und Gewalt schuldig.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
1. Digitale Sprechstunde in Bellingen
am 06.11.2023 von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Thema:
Das e-Rezept - eine Kurzinformation und
Organisatorisches für nächste Treffen.
Ihr Digital-Botschafter Hartmut Wagner
Mail: di.bo.wagner.bellingen@gmail.com
Mobil: 0171 / 3 89 05 99
Protokoll von der Sitzung des Ortsgemeinderates am 18.10.2023
Öffentlicher Teil:
TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder, Beigeordneten, sowie die Zuhörer. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest.Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es keine Einwände.
Der Ortsbürgermeister stellte den Antrag den Top 9 Beratung und Beschlussfassung über die Steuersätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2024 von der Tagesordnung zu nehmen. Ausschlaggebend hierfür ist, dass die Höhe der Umlage von Kreis und VG noch nicht feststehen. Top 10 wird dann Top 9, Top 11 wird Top 10 usw.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:13 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 2 Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO
In der Oberstraße 11 und Bergstraße 10 sind die Seilleuchten defekt und müssen erneuert werden. Eine Reparatur der 50 Jahren alten Lampen ist unwirtschaftlich. Aus diesem Grund sollen neue Lampen installiert werden.
Vor dem Hintergrund, dass die nächste Sitzung am 17.10.2023 stattfindet, muss die Beschaffung im Rahmen einer Eilentscheidung erfolgen.
Die Fa. Zoth hat ein Angebot für beide Lampen in Höhe von 5.888,50 € Brutto vorgelegt.
Im Preis ist der Rückbau der alten, Lieferung und Einbau der neuen Lampen enthalten.
Die Auftragsvergabe per Eilentscheidung ermöglicht die notwendige zeitnahe Ausführung der Arbeiten
Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang und Bedeutung erheblich sind, der vorherigen Zustimmung des Gemeinderats.
Nach § 5 der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bellingen sind Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 1.500,00 € übersteigen.
Das Angebot der Fa. Zoth in Höhe von 5.888,50 € Brutto übersteigt die Wertgrenze und somit ist ein Beschluss des Ortsgemeinderates erforderlich. Aus diesem Grund wird der Auftrag im Rahmen einer Eilentscheidung i. S. v. § 48 GemO erteilt.
Der Gemeinderat wurde am 28.08.2023 über die Eilentscheidung informiert.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Eilentscheidung gem. § 48 Gemeindeordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:13 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 3 Information über die Anpassung des Pachtzinses gem. Wertsicherung bezgl. Pachtvertrag mit der BAG
Der Pachtvertrag mit der BAG für das Grundstück Gemarkung Bellingen, Flur 24, Flurstück Nr. 12, wurde am 5. April 2012 geschlossen.
Die Entschädigung für die Pachtfläche und für Bodenzerstörung wurde an die Geldentwicklung gemessen an den Preisindex des Statistischen Bundesamtes für die Lebenshaltung aller Privathaushalte und den Preisindex der Erzeugerpreise für Natursteine im Tiefbau angepasst.
Somit erhöht sich die Pachtzahlung für die Pachtfläche von bisher 1.041,71 €/ 2,08 ha
auf nunmehr 1.164,06 € / 2,08 ha
Die Entschädigung für Bodenzerstörung beträgt 5.337,66 €/ha
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
Bei der Verbandsgemeindekasse Westerburg ist eine Spende über 2.000,00 € von Dieter und Katja Henn, Oberstraße 17, 56459 Bellingen für die Wiederaufforstung des Gemeindewaldes eingegangen.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO hat der Ortsgemeinderat über die Annahme und Vermittlung von Spenden zu entscheiden.
Die Annahme der Spenden erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Der Westerwaldkreis hat bereits mit Schreiben vom 11.09.2023 keine Bedenken erhoben.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bellingen stimmt der Annahme der Geldspenden von Dieter und Katja Henn, über 2.000,00 € zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:13 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 5 Zustimmung zur Aufhebung der Windenergieplanung der VG Westerburg (§ 67 Abs. II Gemeindeordnung
Der Verbandsgemeinderat Westerburg hat in seiner Sitzung am 07. Februar 2023 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Teilflächennutzungsplanes „Standortbereiche für die Windenergie in der Verbandsgemeinde Westerburg“ beschlossen.
Der Teilflächennutzungsplan Wind regelt seit Juni 2012 die Errichtung von Windenergieanlagen durch die Ausweisung von sogenannten Windenergiezonen. Derzeit sind drei Windenergiezonen förmlich ausgewiesen:
WE-Zone 1: Gemarkung Höhn
WE-Zone 2: Gemarkungen Westerburg und Kölbingen
WE-Zone 3: Gemarkungen Girkenroth, Weltersburg und Berzhahn.
Die Ausweisung von Windenergiezonen hat zur Folge, dass die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der Zonen grundsätzlich ausgeschlossen ist. Es handelt sich hierbei um die sog. Ausschlusswirkung (§ 35 Abs. 3 Baugesetzbuch).
In Folge des in diesem Jahr in Kraft getretenen „Wind-an-Land-Gesetzes“ wurden umfangreiche Instrumente in das Baurecht übernommen, die den Ausbau der Windenergie fördern sollen. So entfällt die oben genannte „Ausschlusswirkung“ bestehender Teilflächennutzungspläne Windenergie kraft Gesetzes mit Wirkung zum 31.12.2027. Dieser Rechtsfolge liegt der Gedanke zu Grunde, dass die „Ausschlusswirkung“ als ein Hindernis beim Ausbau der Windenergie angesehen wird; insoweit hat hier der Gesetzgeber eine Kehrtwende vollzogen.
Darüber hinaus wurde den Bundesländern aufgegeben, bestimmte Anteile der Landesfläche für den Windenergieausbau zur Verfügung zu stellen (sog. Flächenbeitragswerte). In Rheinland-Pfalz wurde diese Verpflichtung auf die Träger der Regionalen Raumordnungsplanung übertragen. Mit anderen Worten: Die Flächenpotentiale für die Windenergie werden im nördlichen Rheinland-Pfalz künftig über den Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald dargestellt.
Nach Aufhebung des Teilflächennutzungsplanes werden Windenergieanlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch privilegiert zulässig sein. Diese Regelung würde – ohne Aufhebung der Windenergieplanung – jedoch auch kraft Gesetzes ab dem 01.01.2028 mit dem
Wegfall der „Ausschlusswirkung“ entstehen.
Sobald das Land Rheinland-Pfalz nachweisbar die Flächenbeitragswerte erreicht hat, sind Windenergieanlagen im Außenbereich nur noch als sonstige Bauvorhaben im Außenbereich zulässig.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Aufhebung des Teilflächennutzungsplanes „Standortbereiche für die Windenergie in der Verbandsgemeinde Westerburg“ nach § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:13 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der Küche im Kindergarten
Nachdem ab dem 1 August 2023 das Essen im Kindergarten selbst zubereitet wird, hat sich herausgestellt, dass hier noch einige Ergänzungen und Erweiterungen getätigt werden müssen.
Die Spülmaschine die mittlerweile 15 Jahr alt ist, muss ausgetauscht werden. Die Dunstabzugshaube muss erneuert werden. Schränke und ablagen sollen neu installiert werden.
Die Fa. Becker aus Steinebach a.d.W hat hier ein Angebot in Höhe von 8.311,08 € abgegeben.
In der Summe sind alle Arbeiten und Lieferung von Spülmaschine, Abzugshaube, sowie Schränke und Ablagen enthalten.
Beschluss:
Die Fa. Becker erhält den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten und Lieferung der Geräte für den Kindergarten, zum Angebotspreis in Höhe von 8.311,08 €
Abstimmungsergebnis:
Dafür:13 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 7 Information über den Rahmenvertrag „ Wartung und Instandhaltung“ Straßenbeleuchtung
Der Rahmenvertrag „ Wartung und Instandhaltung“ Straßenbeleuchtung ist ausgelaufen und musste neu Ausgeschrieben werden.
Nach Auswertung aller Angebote hat die Fa. Zoth den Auftrag mit einer Angebotssumme in Höhe von 5677,20 € erhalten, dieser hat eine Laufzeit von 5 Jahren.
Der Rahmenvertrag ist als Anlage angefügt.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information
TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über die Brennholzpreise 2024
.
Die Brennholzpreise für das Jahr 2024 sollen wie folgt festgesetzt werden.
Variante 1 : Laubbrennholz lang an den Waldweg gerückt
Preis Hartholz: 60,00 € pro fm (Buche, Esche, Eiche, Ahorn, etc.)
Preis Weichholz: 42,00 € pro fm (Birke, Linde, Erle, etc.)
Die Mischung der Polter (Hartholz-Weichholz) richtet sich nach dem Wald in dem Holz eingeschlagen wird. Die Bereitstellung erfolgt in „Standardpoltern“ mit einem Volumen von ca. 5 fm, eine abweichende individuelle Poltergröße ist nicht möglich. In der Brennholzsaison 2023/2024 wird das Holz im Wesentlichen aus Eschen-und Buchenbrennholz bereitgestellt
Variante 2 : Meterholz am Waldweg gesetzt und vorgespalten Preis : 95,00 € pro Raummeter
1 Raummeter (rm) = 0,7 Festmeter (fm)
Beschluss:
Die Brennholzpreise werden wie folgt festgelegt.
Variante 1: Hartholz 60,00 € pro fm, Weichholz 42,00 € pro fm
Variante 2: Meterholz am Waldweg gesetzt und vorgespalten 95,00 € pro Raummeter
Pro Haushalt wird die Menge auf insgesamt 5 fm (7 rm) begrenzt.
Die Brennholzabgabe erfolgt nur an Haushalte der Ortsgemeinde. Alle Preise sind incl. Mehrwertsteuer.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über eine Jahressonderzahlung für nebenberufliche Arbeitskräfte der Gemeinde
Der Ortsgemeinderat legt alljährlich fest, ob zum Ende des Jahres eine Sonderzahlung an die nebenberuflichen Arbeitskräfte der Gemeinde gezahlt werden soll. Bisher wurde keine Sonderzahlung geleistet.
Beschluss:
An die nebenberuflichen Arbeitskräfte der Gemeinde Bellingen wird keine Sonderzahlung geleistet. Das Ratsmitglied Udo Zimmermann hat an der Beratung und Beschlussfassung gemäß § 22 GemO nicht teilgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11 Dagegen:0 Enthaltung:0
Top 10 Verschiedenes
Der Gemeinderat wurde über folgende Themen unterrichtet
Baumpflanzaktion am 9. Dezember
Sachstand Windpark Bellingen
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information
TOP 11 Einwohnerfragestunde
Es wurde angeregt, die Friedhofssatzung zu überarbeiten.
Ortsgemeinde Bellingen, 18.10.2023
Schriftführer Vorsitzender
Erwin Henrich Michael Wisser
Ortsbürgermeister
40. KW 2023
Digital-Botschafter
Informationsveranstaltung am Montag, den 9. Oktober 2023 für alle Seniorinnen und Senioren ab 65 von 18:00 bis 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Bellingen.
Um Seniorinnen und Senioren den Weg in die Digitale Welt zu ermöglichen, wurden im letzten Herbst Digital-Botschafterinnen und Botschafter für den Westerwaldkreis ausgebildet.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung möchten wir uns bei Ihnen vorstellen, und unsere ehrenamtliche Arbeit erläutern.
Sie besitzen ein Smartphone, Tablet oder Laptop und wissen nicht genau, was man damit machen kann. Dann sind Sie bei uns, den ,,Digitalbotschaftern" genau richtig.
Tauchen Sie mit uns ein, in die interessante und vielfältige digitale Welt.
Bei uns können Sie sich mit Gleichgesinnten austauschen und Sie werden feststellen, dass Sie mit Ihren offenen Fragen nicht alleine sind.
Der gemeinsame Austausch über Erfahrungen mit den Geräten, steht im Mittelpunkt unserer Arbeit, sowie das Lernen in der Gruppe und die gegenseitige Unterstützung.
Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich. Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Wir freuen uns, auf Ihr Kommen.
Hartmut Wagner
Digital-Botschafter
Bellingen
Mail: di.bo.wagner.bellingen@gmail.com
Mobil.: 0171-3890599
Grünabfälle
Ich möchte auf die Abholung der Grünabfälle am 16.10.2023 durch den WAB hinweisen.
Insbesondere Heckenschnitt der jetzt anfällt, sollte gelagert und bei der Abfuhr entsorgt werden.
Der Grünabfallcontainer wird in dieser Woche letztmals für diese Jahre entleert.
Aus diesem Grund Bitte alle dann noch anfallenden Grünabfälle bei der Abfuhr am 16.10.2023 entsorgen
Vielen Dank!
30er Zone
Im letzten Jahr wurde für alle Gemeindestraßen 30er Zonen eingerichtet.
Nun gibt es erneut Beschwerden, dass insbesondere in der Waldstraße, sowie im Kreuzungsbereich Brunnenstraße/Oberstraße/Schulstraße dies missachtet wird.
Das in diesem Bereich durch die Bushaltestelle ein erhöhtes Aufkommen von Fußgängern, insbesondere von Schulkindern vorhanden ist, sollte jedem bewusst sein. Jeden morgen müssen viele Kleinkinder mit Ihren Eltern diesen Bereich passieren, um in den Kindergarten zu gelangen.
Bitte nehmt Rücksicht! Vielen Dank!
Parksituation in der Gemeinde.
In unserer Gemeinde ist das Thema Parken immer wieder aktuell. Es gibt immer wieder Beschwerden über Falschparker auf Gehwegen, an Grundstückseinfahrten und an Einmündungsbereichen. Das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten. Hier wird teilweise so unvernünftig geparkt, dass Fußgänger auf die Straßen ausweichen müssen.
Dieser Hinweis wurde schon einige male an gleicher Stelle veröffentlicht. Jedoch ohne Erfolg. Aus diesem Grund, muss jetzt gehandelt werden!
Wahlen am 09.06.2024
Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Bei den Kommunalwahlen werden die Gemeinderäte die Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen, der VG-Rat und der Kreistag gewählt.
Ende diesen, oder Anfang des nächsten Jahres wird eine Wahlberechtigten Versammlung stattfinden. Hier sollen die Kandidaten und Kandidatinnen für den Gemeinderat benannt werden.
Ich bitte Sie alle zu überlegen, ob eine Kandidatur für den Ortsgemeinderat von Bellingen Interessant für Sie wäre.
Ich würde mich über viele Rückmeldungen sehr freuen. Diese können Sie schon jetzt gerne per Mail an gemeinde.bellingen@rz-online.de senden.
Für weiterer Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
39. KW 2023
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger !
Wie alljährlich, so wird auch in diesem Jahr im November die Sammlung der Kriegsgräberfürsorge durchgeführt.
Die Sammlung ist wichtig, damit auch in Zukunft die Grabstätten unserer Gefallenen gepflegt werden können.
Mit der Sammlung zeigen wir, dass die Gefallenen der beiden Weltkriege nicht vergessen sind und nicht vergessen werden.
Ich darf Sie alle herzlich Bitten einmal zu überlegen, ob Sie nicht ein paar Stunden Opfern würden, um sich als Sammler/in zur Verfügung zu stellen.
Sie können sich per Mail ( gemeinde.bellingen@rz-online.de) oder per Telefon 0179 68 07 983 anmelden. Schon jetzt, vielen Dank !!
Für weitere Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
38. KW 2023
Digital-Botschafter
Informationsveranstaltung am Montag, den 9. Oktober 2023 für alle Seniorinnen und Senioren ab 65 von 18:00 bis 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Bellingen.
Um Seniorinnen und Senioren den Weg in die Digitale Welt zu ermöglichen, wurden im letzten Herbst Digital-Botschafterinnen und Botschafter für den Westerwaldkreis ausgebildet.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung möchten wir uns bei Ihnen vorstellen, und unsere ehrenamtliche Arbeit erläutern.
Sie besitzen ein Smartphone, Tablet oder Laptop und wissen nicht genau, was man damit machen kann. Dann sind Sie bei uns, den ,,Digitalbotschaftern" genau richtig.
Tauchen Sie mit uns ein, in die interessante und vielfältige digitale Welt.
Bei uns können Sie sich mit Gleichgesinnten austauschen und Sie werden feststellen, dass Sie mit Ihren offenen Fragen nicht alleine sind.
Der gemeinsame Austausch über Erfahrungen mit den Geräten, steht im Mittelpunkt unserer Arbeit, sowie das Lernen in der Gruppe und die gegenseitige Unterstützung.
Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich. Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Wir freuen uns, auf Ihr Kommen.
Hartmut Wagner
Digital-Botschafter
Bellingen
Mail: di.bo.wagner.bellingen@gmail.com
Mobil.: 0171-3890599
Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bellingen
1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Bahn“
Bebauungsplan nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 den Planaufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Bahn“ gefasst. Der erstellte Planentwurf ist in der Zeit vom
25.09.2023 bis 31.10.2023 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/aktuelles/aus-der-verwaltung/ zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einsehbar.
Parallel hierzu findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 110, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten statt:
vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags
montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Die Beteiligung verfolgt das Ziel, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen kann folgende E-Mail-Adresse verwendet werden: trompeter.d@vg-westerburg.de
Stellungnahmen können aber auch auf jede andere Weise abgegeben werden (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift).
Folgende Unterlagen sind einsehbar: Planzeichnung, Begründung und Verträglichkeitsprüfung Artenschutz.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB:
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Der Geltungsbereich der Änderungsplanung erfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Bellingen, Flur 22, Flurstücke 31/16 und 31/15 teilweise.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bellingen, den 18.09.2023
Ortsgemeinde Bellingen
gezeichnet
Michael Wisser
Ortsbürgermeister
Befahren von landwirtschaftlichen Flächen
Das Betreten und befahren von landwirtschaftlichen Flächen sollte vermieden werden. Aus gegebenem Anlass und Beschwerden aus der Landwirtschaft, möchte ich nochmals darauf hinweisen. Zum einen, um die landwirtschaftliche Produktion nicht zu beschädigen, zum anderen, um Wildtiere wie Rehe mit ihren Kitzen oder Vögel, die in der Wiese brüten während der Aufzuchtzeit nicht zu stören. Das gilt sowohl für gemähte, als auch für ungemähte Wiesen.
• Also, bleib auf den Wegen, wenn du dich in der Natur aufhältst! Und über eine Wiese zu radeln, oder gar zu Fahren, dass geht gar nicht!
• Und noch eine spezielle Bitte an alle Hundehalter: Bitte leint euren Hund an und sorgt dafür, dass er sein Geschäft nicht in der Wiese erledigt.
Hundekot auf der Wiese ist nicht nur unappetitlich, sondern auch ungesund für Weidetiere. Weidetiere können durch Hundekot im Futter Infektionen bekommen. Bitte entsorgt die Hundekotbeutel fachgerecht und lasst sie nicht in der Landschaft liegen. Zum respektvollen und umweltbewussten Verhalten gehört es, keine Abfälle in Feld und Flur zu hinterlassen. Abfälle wie beispielsweise Dosen oder Flaschen können dazu führen, dass Nutz- und Wildtiere verletzt oder vergiftet werden. Zudem kann solcher Müll auch teure Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen verursachen.
Vielen Dank!
Michael Wisser. Ortsbürgermeister
37. KW 2023
Kita "Ratz-Fatz"
Vom 04.09. – 08.09.2023 fand unsere alljährliche Waldwoche statt.
Es stand viel auf dem Programm und so hatten Groß und Klein ihren Spaß.
Wir erkundeten die direkten Wälder Bellingens. Dort suchten wir unter anderem Waldschätze, bauten gemeinsam ein Tipi, statteten der alten Burg in Rotenhain einen Besuch ab, tanzten und turnten und verstauten besondere Waldfundstücke in einer Flasche, damit wir uns immer an diese schöne Woche erinnern können. Das Papa-Kind-Grillen am Freitagabend war dann der krönende Abschluss einer gelungen Waldwoche. Bei schönstem Wetter und leckerstem Essen haben wir einen ganz wundervollen Abend mit den Papas und Kindern verbracht. Als Highlight bestaunten wir ein Feuerwerk und leuchteten mit unseren Knicklichtern um die Wette. Was eine aufregende und spannende Woche.
Wölfe gesichtet
In derr Nacht vom 8. auf den 9. September 2023 wurden im Bereich „ Hemmerich “ und „Zattenbacher Feld „ drei Wölfe gesichtet.
Falls Sie einem Wolf begegnen, beachten Sie bitte nachfolgendes:
Halten Sie respektvollen Abstand zu dem Tier.
Falls Sie einen Hund dabeihaben, nehmen Sie ihn an die kurze Leine. Wölfe sind gegenüber Menschen äußerst zurückhaltend, diese Maßnahme hat somit eine unmittelbare Schutzwirkung auf Ihren Hund.
Laufen Sie nicht weg. Wenn Sie mehr Abstand möchten, ziehen Sie sich langsam zurück.
Wenn Ihnen der Wolf zu nahe erscheint, machen Sie auf sich aufmerksam. Sprechen Sie laut, gestikulieren Sie oder machen Sie sich anderweitig deutlich bemerkbar. Der Wolf wird sich daraufhin in der Regel entfernen.
Laufen Sie nicht hinterher, Wölfe sind keine zahmen Haustiere.
Füttern Sie niemals Wölfe, die Tiere lernen sonst sehr schnell, Menschen mit Futter zu verbinden und suchen eventuell aktiv die Nähe des Menschen auf.
Trotz aller Vorsicht: Dass es eine absolute Sicherheit nicht geben kann, muss allen bewusst sein.
Straßenreinigung
Es ist festgestellt worden, dass an einigen Stellen in der Gemeinde die Straßenreinigung nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt wird.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Straßen in Bellingen nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung zu reinigen sind.
Die betroffenen Grundstückseigentümer ( Dort wo die Entwässerungsrinnen mit Gras und Unkraut bedeckt sind) werden gebeten, bis zum 28.09.2023 Ihrer Reinigungspflicht nachzukommen.
Vielen Dank!
Michael Wisser. Ortsbürgermeister
35. KW 2023
Grünabfallcontainer
Nachfolgendes wurde mehrfach an gleicher Stelle veröffentlicht.
Bitte alle Baum - und Strauchschnitte nicht in den Container füllen. Den Container bitte nur mit Rasenschnitt befüllen. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Kosten, ist es wichtig, dass dies beachtet wird. Wie auf dem Bild zu erkennen ist, werden die Hinweise und Bitten nicht beachtet und dies zum wiederholten Male.
Jeder Haushalt erhält einen Gutschein für die Anlieferung von Grünabfall beim WAB. Außerdem wird zweimal jährlich der Grünabfall durch den WAB am Grundstück abgeholt.
Aus diesem Grund, sollte es doch möglich sein, die Regeln zu beachten.
Vielen Dank dafür!
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
31. KW 2023
Vertretung des Ortsbürgermeisters
Vom 12.08.2023 bis zum 27.08.2023 werde ich vom Beigeordneten Udo Zimmermann vertreten.
Herr Zimmermann ist unter der Telefonnummer 0172 56 31 914 oder 02663/915685 erreichbar.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
30. KW 2023
Wahlen am 09.06.2024
Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Bei den Kommunalwahlen werden die Gemeinderäte die Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen, der VG-Rat und der Kreistag gewählt.
Ende diesen, oder Anfang des nächsten Jahres wird eine Wahlberechtigten Versammlung stattfinden. Hier sollen die Kandidaten und Kandidatinnen für den Gemeinderat benannt werden.
Ich bitte Sie alle zu überlegen, ob eine Kandidatur für den Ortsgemeinderat von Bellingen Interessant für Sie wäre.
Ich würde mich über viele Rückmeldungen sehr freuen. Diese können Sie schon jetzt gerne per Mail an gemeinde.bellingen@rz-online.de senden.
Für weiterer Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
Niederschrift von der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 18.07.2023
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder, Beigeordneten, den Forsteinrichter Herrn Rhensius, Herrn Forstamtsleiter Schuhbaeck und Herrn Revierleiter Weber. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest. Ergänzungen zur Tagesordnung ergaben sich nicht. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es keine Einwände.
TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über das Forsteinrichtungswerk 2024 - 2034
Sachverhalt:
Das bestehende Forsteinrichtungswerk ist 2022 ausgelaufen.
Forsteinrichter Herr Fritz Rhensius hat das neue Forsteinrichtungswerk erstellt und dem Gemeinderat vorgestellt.
Beschluss:
Dem Forsteinrichtungswerk 2024-2034 wird in der vorgelegten Form zugestimmt
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 3 Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO
Sachlage:
Die Fa. Guido Jacobs hat die Lieferung von Essen für den Kindergarten zum 01.08.2023 gekündigt. Nunmehr soll ab dem 01.08.2023 das Essen selbst zubereitet werden.
Aus diesem Grund muss ein Kombidämpfer für die Zubereitung des Essens beschafft werden. Auch müssen Umbauarbeiten in der Küche getätigt werden.
Die Fa. Becker aus Steinebach/a.d.W. hat ein Angebot in Höhe von 8.562,05 € Brutto vorgelegt.
In dem Preis ist der Einbau des Kombidämpfers und der Umbau der Küche enthalten.
Damit die Zeitnahe Bestellung erfolgen kann, hat der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten die Zustimmung zur Bestellung und Ausführung der Umbauarbeiten per Eilentscheidung nach § 48 GemO erteilt.
Zuvor wurde der Gemeinderat am 19.06.2023 in einer Besprechung über den Sachverhalt informiert.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Eilentscheidung gem. § 48 Gemeindeordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 4 Information über die Höhe der Verwahrentgelte
Sachlage:
Seit 2019 erheben die Geschäftsbanken der Verbandsgemeinde für Guthaben auf den Girokonten die über einem Sockelbetrag liegen, sogenannte Verwahrentgelte.
Aufgrund von ausgewiesenen liquiden Mittel der Ortsgemeinde Bellingen zum 31.12.2022 fallen Verwahrentgelte in Höhe von 201,14 € an ( 2021 105,69 € )
Ab dem IV Quartal 2022 erheben die Banken keine Verwahrentgelte mehr, sodass für 2023 nicht mehr mit Verwahrentgelten gerechnet werden muss.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.
TOP 5 Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans 'Unter der Bahn' .
Sachlage:
Die Ortsgemeinde Bellingen hat im Jahr 2002 den Bebauungsplan ‚Unter der Bahn‘ zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen beschlossen. Der Geltungsbereich erstreckte sich auf insgesamt ca. 3,0 ha in drei Teilbereichen. Da nun ein Teilbereich mit Wohnbauflächen realisiert werden soll, ist im Zuge der entwässerungstechnischen Voruntersuchung aufgefallen, dass die im ursprünglichen Bebauungsplan festgesetzte Fläche zur Rückhaltung des Regenwassers nicht
ausreichend ist. Die benötigten Volumina und Flächen wurden neu berechnet und mit den zuständigen Behörden abgestimmt.
In der 1. Änderung des Bebauungsplans ‚Unter der Bahn‘ erfolgt die Anpassung und Erweiterung der ‚Fläche zu Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser‘. Die an dieser Stelle ursprünglich festgesetzte ‚Wohnbaufläche‘ entfällt.
Die ehemals dargestellten Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert. Die Grundzüge der ursprünglichen Planung werden nicht verändert. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren
aufgestellt.
Beschluss:
1. Der Ortsgemeinderat Bellingen stimmt dem Aufstellungsbeschluss für
die 1. Änderung des Bebauungsplans ‚Unter der Bahn‘ zu.
2. Die Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg wird gebeten, die erste Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
3. Sofern im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen eingehen, die zu einer Änderung des Planentwurfs führen, kann anschließend die zweite (förmliche) Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ohne weitere Beteiligung des Gemeinderates durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 6 Vorberatung Haushaltsplan 2024
Sachlage:
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 27. März 2023 wurde der Wunsch geäußert, den Haushaltsplan früher im Jahr aufzustellen.
Daraufhin hat die VGV Westerburg einen Erfassungsbogen erstellt, mit der bitte diesen bis 31.07.2023 ausgefüllt zurückzusenden, damit mit der Planung begonnen werden kann. Nachfolgendes soll in den Haushaltspan 2024 aufgenommen werden.
Kostenträger: 1110 - Verwaltungssteuerung (Bürgermeister und Gremien)
Beschreibung Kosten
Garagentor 1500,00 €
Kostenträger: 1143 – Bauhof
Beschreibung Kosten
Mulcher für Kubota 3.500,00 €
Kostenträger: 2813 - Städtepartnerschaften
Beschreibung Kosten
Partnerschaftsbesuch Antweiler 2000,00 €
Kostenträger: 2811 – Heimat- und Kulturpflege
Beschreibung Kosten
Zeltkauf von Vereinen 3000,00 €
Kostenträger: 36610201 – Kinderspielplatz Bellingen
Beschreibung Kosten
Beschaffung Bänke 1.500,00 €
Kostenträger: 36500201 – Kindertagesstätte „Ratz-Fatz“ Bellingen
Beschreibung Kosten
Unterhaltung Gebäude 10.000,00 €
Bauwagen für Waldwoche 9.000,00 € ( Spendenkonto)
Kostenträger: 36610202 – Jugendraum Bellingen
Beschreibung Kosten
Unterhaltung Toilettencontainer 1.500,00 €
Kostenträger: 5510 - Öffentliches Grün, Landschaftsbau
Beschreibung Kosten
Beschaffung Bänke 5.000,00 €
Unterhaltung Dorfplatz Hauptstraße 1.500,00 €
Sanierung Dorfbrunnen am DGH 5.000,00 €
Kostenträger: 57310201 – Mehrzweckhaus Bellingen
Beschreibung Kosten
Defibrillator 3000,00 €
Unterhaltung 10.000,00 €
Kostenträger: 5110 – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen Bebauungsplan
Beschreibung Kosten
Bebauungsplan 6.000,00 €
Kostenträger: 54110001 - Gemeindestraßen
Beschreibung Kosten
Sanierung Risse; Borsteine usw. 7.500,00 €
Schilder 1.000,00 €
Waldstraße 2. BA 37.500,00 € SR
Waldstraße Stich 27.500,00 € SR
Kostenträger: 54110002 - Straßenbeleuchtung
Beschreibung Kosten
Ersatz- Straßenlampen 10.000,00 €
Kostenträger: 55300701 - Friedhof Rotenhain
Beschreibung Kosten
Gebäudeunterhaltung 2.500,00 €
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.
TOP 7 Verschiedenes
Nachfolgende Themen wurden besprochen.
Sanierung Dorfplatz an der Hauptstraße
Sanierung Brunnen am DGH
Sanierung Risse Ortsstraßen
Arbeitseinsatz im Kindergarten
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.
Ortsgemeinde Bellingen, 18.07.2023
Schriftführer Vorsitzender
Erwin Henrich Michael Wisser
Ortsbürgermeister
29. KW 2023
Liebe Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!
Am 24.07.2023 beginnen die Sommerferien. Bis zum 01.09.2023 haben Familien mit schulpflichtigen Kindern dann Gelegenheit, die schulfreien Tage für gemeinsame Sommeraktivitäten zu nutzen.
Ob Sie verreisen oder zuhause den Sommer genießen: Erholen Sie sich gut, freuen sie sich auf lange Sommertage und kommen Sie gesund und erholt wieder zurück!
Ich wünsche Ihnen und Euch allen eine schöne Urlaubs- und Ferienzeit!
Herzliche Einladung zum Dorftunier des VFB Rotenhain/Bellingen
Der VfB Rotenhain/Bellingen lädt am Samstag, 22. Juli 2023 auf die Sportanlage nach Rotenhain zu einem Dorftunier ein.
Nähere Informationen zum Ablauf des Dorftuniers erhalten Sie im nichtamtlichen Teil der Gemeinde Rotenhain.
Unterstützen Sie durch einen Besuch des Turniers die gute Arbeit des Sportvereins.
Ich wünsche dem Veranstalter viele Gäste, interessante Fußballspiele und schönes Wetter.
Allen Gästen ein paar unbeschwerte Stunden beim VFB Rotenhain/Bellingen.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
28. KW 2023
Firmung
Zur Firmung möchte ich im Namen der Gemeinde Bellingen Anna Elisa Aust und Emil Krabbe recht herzlich gratulieren. Glück und Fröhlichkeit sollen Euch ein Leben lang begleiten.
Herzliche Einladung zum Dorftunier des VFB Rotenhain/Bellingen
Der VfB Rotenhain/Bellingen lädt am Samstag, 22. Juli 2023 auf die Sportanlage nach Rotenhain zu einem Dorftunier ein.
Nähere Informationen zum Ablauf des Dorftuniers erhalten Sie im nichtamtlichen Teil der Gemeinde Rotenhain.
Unterstützen Sie durch einen Besuch des Turniers die gute Arbeit des Sportvereins.
Ich wünsche dem Veranstalter viele Gäste, interessante Fußballspiele und schönes Wetter.
Allen Gästen ein paar unbeschwerte Stunden beim VFB Rotenhain/Bellingen.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
27. KW 2023
Herzliche Einladung zum Platzkonzert unseres Musikvereins „Harmonie“ Bellingen
Unser Musikverein „Harmonie“ veranstaltet am Freitag, 7. Juli 2023 ab 19.00 Uhr sein
schon traditionelles Platzkonzert am Sportplatz.
Lassen Sie sich an einem hoffentlich schönen Sommerabend von den Klängen des Musikvereins verwöhnen.
Bei der Großen Liedauswahl die der Musikverein vorhält, wird sicherlich für jeden Geschmack etwas dabei sein. Ich darf alle Bellinger zu diesem Konzert herzlich einladen. Selbstverständlich gilt die Einladung auch für alle Musikinteressierte aus den Nachbargemeinden. Allen Gästen wünsche ich gute Unterhaltung.
Dem Musikverein viele Zuhörer und schönes Wetter.
Herzliche Einladung zum Dorftunier des VFB Rotenhain/Bellingen
Der VfB Rotenhain/Bellingen lädt am Samstag, 22. Juli 2023 auf die Sportanlage nach Rotenhain zu einem Dorftunier ein.
Nähere Informationen zum Ablauf des Dorftuniers erhalten Sie im nichtamtlichen Teil der Gemeinde Rotenhain.
Unterstützen Sie durch einen Besuch des Turniers die gute Arbeit des Sportvereins.
Ich wünsche dem Veranstalter viele Gäste, interessante Fußballspiele und schönes Wetter.
Allen Gästen ein paar unbeschwerte Stunden beim VFB Rotenhain/Bellingen.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
26. KW 2023
Nachlese Kirmes
Die Kirmes 2023 ist vorüber und ich möchte kurz Rückschau halten.
„DJ Patrick“ hat am Samstag bis in die frühen Morgenstunden mächtig Stimmung ins Kirmeszelt gebracht. Vielen Dank dafür.
Der Musikverein Harmonie Bellingen und die Chorgemeinschaft Bellingen/Hölzenhausen haben durch Ihre Auftritte beim Frühschoppen für Kurzweil gesorgt. Vielen Dank an beide Vereine.
Nachmittags sorgte DJ Sebi für gute Stimmung,
Eine weitere Bereicherung der Kirmes war das Fußballspiel Kirmesjugend gegen den VFB Rotenhain/Bellingen.
Ich danke der Chorgemeinschaft Bellingen/Hölzenhausen, der Feuerwehr, dem VFB Rotenhain/Bellingen, dem Kiga-Team, sowie der Kirmesjugend für die Mitwirkung und Ausrichtung der Kirmes.
Den Kuchenbäckerinnen gilt mein Dank für die Kuchenspenden.
Danken darf ich auch Carmens Imbiss der sein Trinkgeld dem Kindergarten gespendet hat.
Abschließend danke ich allen Gästen der Kirmes, den Sie haben letztendlich zum Erfolg der Kirmes beigetragen.
Die Kirmes 2023 hat Spaß gemacht!!
Platzkonzert unseres Musikvereins „Harmonie“ Bellingen
Unser Musikverein „Harmonie“ veranstaltet am Freitag, 7. Juli 2023 ab 19.00 Uhr sein
schon traditionelles Platzkonzert am Sportplatz.
Lassen Sie sich an einem hoffentlich schönen Sommerabend von den Klängen des Musikvereins verwöhnen.
Bei der Großen Liedauswahl die der Musikverein vorhält, wird sicherlich für jeden Geschmack etwas dabei sein. Ich darf alle Bellinger zu diesem Konzert herzlich einladen. Selbstverständlich gilt die Einladung auch für alle Musikinteressierte aus den Nachbargemeinden. Allen Gästen wünsche ich gute Unterhaltung.
Dem Musikverein viele Zuhörer und schönes Wetter.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
25. KW 2023
Herzliche Einladung zur Bellinger Zeltkirmes am 24.und 25. Juni 2023 am Sportplatz.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, verehrte Gäste.
Bellingen ist ein traditionsbewusstes Dorf.
Teil unserer Tradition ist die alljährliche Kirmes, die immer am letzten Wochenende im Juni stattfindet. Sie bildet die Möglichkeit, die untereinander bestehenden Kontakte zu vertiefen. Neubürger können sich integrieren. Man trifft auf diejenigen, die aus unserem Ort weggezogen sind, sich aber nach wie vor mit Bellingen verbunden fühlen.
Am Samstagabend wird um 18:00 Uhr der Kirmesbaum gestellt. Um 19:00 Uhr öffnet die Cocktailbar. Von 20:00 Uhr bis in den frühen Morgen sorgt „DJ Patrick Schmidt“ für Spaß und Gaudi.
Den Kirmessonntag beginnen wir um 11:00 Uhr mit einem Frühschoppenkonzert unseres Musikvereins „Harmonie“. Die Chorgemeinschaft Bellingen/Hölzenhausen wird gegen 12:00 Uhr mit einigen Liedvorträgen den Frühschoppen bereichern. Ab 14:30 Uhr wird Kaffee und Kuchen im DGH angeboten.
Um 15:30 Uhr findet ein Fußballspiel zwischen der Kirmesjugend und dem VFB Rotenhain/Bellingen statt.
Eine Hüpfburg, Kinderkarussell, Süßwaren -und Eisstand stehen an beiden Tagen zur Verfügung. Den Hunger wird Carmens Imbiss stillen.
Ich danke der Chorgemeinschaft Bellingen/Hölzenhausen, der Feuerwehr, dem Musikverein, dem Rotenhain/Bellingen und der Kirmesjugend für die Mitwirkung und Ausrichtung der Kirmes.
Die Anlieger des Kirmesplatzes bitte ich um Verständnis das es Samstag und Sonntag etwas lauter zugeht.
Es wäre schön, wenn Sie liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger mit den Ortsfahnen Ihre Häuser schmücken und so unsere Gäste begrüßen würden.
Unterstützen Sie durch Ihren Besuch diese gute alte Tradition.
Ich wünsche allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie allen Gästen aus nah und fern harmonische, unbeschwerte und fröhliche Kirmestage.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
22. KW 2023
Protokoll von der Sitzung des Ortsgemeinderates am 23. Mai 2023
Öffentlicher Teil:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder, Beigeordneten, Herrn Furch von der evm, sowie die Zuhörer. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest. Ergänzungen zur Tagesordnung ergaben sich nicht. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es keine Einwände.
TOP 2 Information der KEVAG Telekom „Internet-Breitbandnetz in Bellingen"
Herr Furch von der evm berichtete über den geplanten Ausbau des „Internet-Breitbandnetzes in Bellingen“.
Weiter Informationen finden Sie unter www.bellingen.de
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information
TOP 3 Beratung und Beschlussfassung gemäß § 36 GVG ( Gerichtsverfassungsgesetz) über die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Wahlperiode 2024 – 2028
Gemäß § 36 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) haben alle Ortsgemeinden Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 – 2028 aufzustellen.
Für die Gemeinde Bellingen ist eine Person vorzuschlagen.
Herr Mike Frensch
Gartenstraße 15
56459 Bellingen
hat sich schriftlich Beworben. Weitere Bewerbungen haben sich nicht ergeben.
Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne des § 40 GemO.
Hierbei gilt zu beachten, dass bei dieser Entscheidung des Gemeinderats das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs.3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs.3 GemO).
Beschluss 1:
Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:10 Dagegen:0 Enthaltungen:0
Beschluss 2:
Der Ortsgemeinderat schlägt
Herrn
Mike Frensch
Gartenstraße 15
56459 Bellingen
für die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 – 2028 vor.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:10 Dagegen:0 Enthaltungen:0
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme und Vermittlung von Spenden
Bei der Verbandsgemeindekasse Westerburg wurde am 12.09.2022 eine Geldspende in Höhe
von 250 Euro von der Firma Müller Schneidtechnik, Mike Müller, Industriestraße 11, 56459
Langenhahn zugunsten des Kindergartens Bellingen eingezahlt.
Des Weiteren wurde am 27.04.2023 eine Geldspende in Höhe von 150,00 € zugunsten des Kindergartens Ratz-Fatz Bellingen von der Fahrschule Alef, Am Sportplatz 5, 56459 Bellingen eingezahlt
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Geldspende in Höhe von 250 Euro von der Firma
Müller Schneidtechnik, Mike Müller, Industriestraße 11, Langenhahn und der Geldspende in Höhe von 150,00 € von der Fahrschule Alef, Am Sportplatz 5, 56459 Bellingen zugunsten des Kindergartens Ratz-Fatz Bellingen zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11 Dagegen:0 Enthaltungen:0
TOP 5 Übernahme der Trägerschaft von Kindertagesstätten Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 4 GemO
Auf Wunsch einiger Ortsgemeinden sowie Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses
wurde ein Verfahren zur Übertragung der Aufgabe „Trägerschaft Kindertagesstätten“ nach
§ 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung eingeleitet.
Danach kann die Verbandsgemeinde weitere Selbstverwaltungsaufgaben von den Ortsgemeinden übernehmen, soweit deren gemeinsame Erfüllung im dringenden öffentlichen Interesse liegt und der Übernahme mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zustimmen und in den
zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Bellingen stimmt der grundsätzlichen Aufgabenübertragung „Übernahme der Kita-Trägerschaft“ an die Verbandsgemeinde Westerburg nach § 67 Abs. 4 Gemeindeordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:10 Dagegen:1 Enthaltungen:0
TOP 6 Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Betriebsträgerschaft der Kindertagestätte Bellingen von der Ortsgemeinde Bellingen auf die Verbandsgemeinde Westerburg
Die Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg hat ihren Ortsgemeinden die Übernahme der Trägerschaft der jeweiligen Kindertagesstätten angeboten.
Hierzu hat am 07.03.2023 im Rahmen einer Öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates ein Informations- und Erörterungsgespräch mit der Verbandsgemeinde, vertreten durch Herrn Abteilungsleiter Martin Ortseifen, stattgefunden
Am 16.03.2023 hat im Rahmen eines Informationsgespräches mit dem Kita-Team, Elternausschuss, dem Kindergartenausschuss der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde, vertreten durch Herrn Abteilungsleiter Martin Ortseifen, stattgefunden
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Bellingen fasst den Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte Bellingen an die Verbandsgemeinde Westerburg zum 01.08.2023.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit der Verbandsgemeindeverwaltung einen Vertrag auszuarbeiten und diesen abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:10 Dagegen:1 Enthaltungen:0
TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung einer Sitzgruppe für den Dorfplatz in der Brunnenstraße.
Die Sitzgruppe am Dorfplatz in der Brunnenstraße ist Marode und muss ausgetauscht werden.
Es liegen nachfolgende Angebote vor:
Gartengarnitur „Salzburg“ zum Preis von 2.230,00 € Brutto.
Gartengarnitur „Blankenberg“ zum Preis von 2.440,00 € Brutto.
Gartengarnitur „Harzburg“ zum Preis von 2.860,00 € Brutto.
Der Preis bei allen Garnituren beinhaltet einen Tisch und vier Bänke, sowie die Versandkosten.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Gartengarnitur Harzburg zum Preis von 2.860,00 € zu beschaffen
Abstimmungsergebnis:
Dafür:9 Dagegen:2 Enthaltungen:0
TOP 8 Information über die Höhe der Friedhofsumlage für 2022
Die Umlageberechnung im Ergebnis, sowie im Finanzhaushalt wird
den Ortsgemeinden Rotenhain, Stockum/Püschen und Bellingen die zusammen die Friedhofgemeinde Rotenhain bilden alljährlich über die Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg zugestellt.
Somit ergibt sich für Bellingen im Ergebnishaushalt ein Kostenanteil für das Jahr 2022 in Höhe von 3.430,95 €.
Für die Berechnung der Umlage wurden die Einwohnerzahlen der
Gemeinden zum 31.12.2022 zugrunde gelegt.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information
TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum "Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz"
Diese Beschlussvorlage basiert auf einem vom Klimaschutzministerium erstellten Mustertext, der von den beitrittsberechtigten Kommunen aus Gründen der Einheitlichkeit und Vollständigkeit verwendet werden soll.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Bellingen tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:
1. Energetische Sanierung DGH und Kindergarten
2. Energetische Sanierung Gemeindebüro
3. Austausch Heizung DGH und Gemeindebüro
4. Photovoltaikanlage am DGH
5. Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED
Auf dieser Basis wird die VG-Verwaltung beauftragt,
• die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,
• zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie
• entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11 Dagegen:0 Enthaltungen:0
TOP 10 Information über eine erfolgte Vergabeentscheidung nach
Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 07.02.2023 beschlossen, die Baumaßnahme Ausbau „Stichweg Waldstraße“ Flur 22, Parz. 106 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durchzuführen.
Das wirtschaftlichste Angebot soll nach Auswertung des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten.
Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt den Auftrag für die Baumaßnahme zu erteilen.
Der Ortsgemeinderat wird hiermit über das Ergebnis des Vergabeverfahren unterrichtet.
Den Auftrag erhält die Fa. G. Koch Westerburg zum Angebotspreis in Höhe von 77.302,45 €
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information
Top 11 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung einer Straßenlampe
Die Abspannungen der Seilleuchte in der Hauptstraße 4 a, 6 und 7 a, sind defekt und muss erneuert werden. Dies wurde bei Dachdeckerarbeiten an einem Nachbargebäude festgestellt
Die Installation einer neuen Abspannung ist unwirtschaftlich, zumal die Leuchte 50 Jahre alt ist.
Aus diesem Grund solle eine Mastleuchten der Fa. Siteco aufgestellt werden. Dieses Modell wir seit einigen Jahren bei der Erneuerung von Straßenleuchten verwendet.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Lieferung und Einbau der Mastleuchten in der Hauptstraße 7 a an die Fa. Zoth zum Angebotspreis von 2.364,26 € Brutto zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11 Dagegen:0 Enthaltungen:0
TOP 12 Information über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2022
Im Vollzug des § 27 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) vom 30.11.2000 wurde der
Nachweis der Betriebsergebnisse für das Forsthaushaltsjahr 2022 mit der Bitte um
Kenntnisnahme vom Forstamt übermittelt.
Demnach stehen dem Aufwand in Höhe von 69.398,26 € Erträge in Höhe von
76.375,06 € gegenüber. Damit schließt das Ergebnis 2022 mit einem Überschuss von
6.976,80 € ab.
Der Ortsgemeinderat wurde über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltsjahres
2022 unterrichtet, welches zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information
TOP 13 Verschiedenes
Nachfolgende Themen wurden besprochen.
Schreiben KV Haushalt 2023
Kirmes 2023
Zelt Kauf von Vereinen (Haushalt 2024)
Defibrillator (Haushalt 2024)
Blühstreifen
Bambini Feuerzwerge Hornister
Verkehrskontrolle
Gigaspeed 1000
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information
TOP 14 Einwohnerfragestunde
Es wurden allgemeine Angelegenheiten der Gemeinde besprochen.
Ortsgemeinde Bellingen, 23.05.2023
Schriftführer Vorsitzender
Erwin Henrich Michael Wisser, Ortsbürgermeister
20. KW 2023
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Bellingen am Dienstag, den 23.05.2023 um 19:30 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Bellingen, 56459 Bellingen, Schulstraße.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung
2 Information der KEVAG Telekom "Internet-Breitbandnetz in Bellingen"
VO/2023/0171
3 Beratung und Beschlussfassung gemäß § 36 GVG ( Gerichtsverfassungsgesetz) über die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Wahlperiode 2024 - 2028
VO/2023/0172
4 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme und Vermittlung von Spenden
VO/2023/0305
5 Übernahme der Trägerschaft von Kindertagesstätten Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 4 GemO
VO/2023/0285
6 Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Betriebsträgerschaft der Kindertagestätte Bellingen von der Ortsgemeinde Bellingen auf die Verbandsgemeinde Westerburg
VO/2023/0170
7 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung einer Sitzgruppe für den Dorfplatz in der Brunnenstraße.
VO/2023/0256
8 Information über die Höhe der Friedhofsumlage für 2022
VO/2023/0263
9 Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum "Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz"
VO/2023/0264
10 Information über eine erfolgte Vergabeentscheidung nach VOB
VO/2023/0286
11 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung einer Straßenlampe
VO/2023/0288
12 Information über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2022
VO/2023/0317
13 Verschiedenes
VO/2023/0289
14 Einwohnerfragestunde
VO/2023/0290
Nichtöffentlicher Teil
15 Verschiedenes
VO/2023/0291
Ortsgemeinde Bellingen, 12.05.2023
Michael Wisser
Ortsbürgermeister
18. KW 2023
Grünabfallcontainer
Nachfolgendes wurde am 13.04.2023 an gleicher Stelle veröffentlicht.
Der Grünabfallcontainer wird am 20. April 2023 aufgestellt und darf nur mit Rasenschnitt befüllt werden. Bitte alle Baum - und Strauchschnitte nicht in den Container füllen, sondern bei der Abfuhr durch den WAB am 8. Mai 2023 entsorgen. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Kosten, ist es wichtig, dass dies beachtet wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Das Bild werde ich nicht weiter kommentieren, sondern mit dem Gemeinderat das weitere vorgehen besprechen.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
17. KW 2023
Einladung zum Konzertnachmittag „Kinder musizieren für Kinder“
Bei uns in Bellingen gibt es erfreulicherweise eine Vielzahl attraktiver Freizeitangebote, welche
die Ortsvereine für die Kinder in Bellingen und den Nachbargemeinden bereithalten. Allen voran der Jugendmusikverein mit seinen Ausbildungsgruppen für Kinder ab 3 Jahren hat ein großes Interesse daran, die Kinder des Ortes auch weiterhin für sich zu gewinnen.
Darum richtet der Jugendmusikverein am Sonntag, dem 7. Mai ab 15 Uhr im DGH einen kleinen Konzertnachmittag in Zusammenarbeit mit dem Kindergartens Ratz-Fatz aus.
Neben dem musikalischen Programm gibt es Kaffee, Kuchen und kalte Getränke, die Kinder
erwartet ein Mitmachprogramm mit Kinderschminken und Instrumente-Basteln. Alle Einnahmen kommen dem Kindergarten Ratz-Fatz in Bellingen zugute.
Ich wünsche der Veranstaltung viele Gäste und Erfolg. Allen Gästen gute Unterhaltung.
Hinweis zur Verunreinigungen durch Hundekot
In den letzten Wochen gehen bei der Gemeinde wieder verstärkt Beschwerden über Verunreinigungen öffentlicher Flächen durch Hundekot ein. Teilweise wird auch berichtet, dass Hunde ihre Notdurft in den Vorgärten von fremden Privatgrundstücken verrichtet haben, ohne dass sich der Hundehalter/die Hundehalterin um die Beseitigung des Hundekots gekümmert hat.
Besonders beliebte „Hunde-Örtchen“ für Gassi-Geher/-innen ist offenbar der Bolzplatz und der Spielplatz in der Wiesenstraße, beide Anlagen werden von Kindern und Jugendlichen intensiv genutzt. Aber auch unbebaute Privatgrundstücke in den Ortslagen werden gerne und ungeniert als Hundeklo „missbraucht“.
Verschmutzungen durch Hundekot sind unschön, ärgerlich und belästigen die Bevölkerung.
Jeder, der anderen aufbürdet, die Hinterlassenschaften eines fremden Hundes entfernen zu müssen, sollte sich die Frage stellen, wie man selbst reagieren würde, wenn dies immer wieder vorkommt. Dies gilt insbesondere, weil es überall bei Hundebesitzern besonders beliebte Strecken gibt, die gleich mehrmals am Tag begangen werden.
Insbesondere dort, wo Kinder spielen, sind Verunreinigungen durch Hundekot aber nicht nur ärgerlich, sondern möglicherweise sogar gesundheitsschädlich. Der Hundekot stellt nach Expertenmeinung eine nicht zu unterschätzende Infektionsquelle dar.
Leider haben wir in jüngster Zeit auch die Erfahrung machen müssen, dass die Hundekotbeutel nicht in der Restmülltonne, sondern in Straßeneinlaufkästen entsorgt werden.
Daher die eindringliche Bitte:
Nehmen Sie bitte beim Gassi-Gehen eine Tüte mit, um damit die Hinterlassenschaft Ihres Hundes einzusammeln und ordnungsgemäß zuhause in Ihre Restmülltonne zu entsorgen.
Mit dieser Bereitschaft tragen Sie dazu bei, unser Gemeindegebiet sauber zu halten und erfreuen zudem auch Ihre Mitmenschen.
Allen Hundehalterinnen und Hundehaltern die sich an die Regeln halten und das ist die Mehrheit, danke ich herzlich.
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter die sich nicht an die Regeln halten, werden gebeten, Ihr zukünftiges Verhalten beim Ausführen von Hunden in der Öffentlichkeit entsprechend zu überdenken.
Durch die Missachtung der Regeln, bringen Sie alle Hundehalter in Misskredit.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
16. KW 2023
Aktion „Saubere Landschaft“
Am Samstag, 15.04.2023 starteten wir um 9:30 Uhr zu der Aktion „Saubere Landschaft“
Nachdem alle ihre Runden beendet hatte, wurde sich zum gemeinsamen Abschluss im Gerätehaus getroffen.
Für das leibliche Wohl wurde mit Fleischwurst und Brötchen, Süßigkeiten und Kaltgetränken gesorgt.
Allen, die die Aktion unterstützt haben, sage ich ein herzliches Dankeschön!
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
15. KW 2023
Erste heilige Kommunion
Die erste heilige Kommunion ist ein großer Tag für jedes christliche Kind. Zum ersten Mal darf es an der Feier des Abendmahls teilnehmen. Aus unserer Gemeinde empfangen Jasper Krämer, Tom Müller und Leon Nilges zum ersten Mal die heilige Kommunion. Ich wünsche Euch viel Freude, und möge dieser Tag bei Euch in guter Erinnerung bleiben.
„ Aktion Saubere Landschaft „
Am Samstag, 15.04.2023, findet die kreisweite Aktion „Saubere
Landschaft“ statt. Alle Vereine, Bürgerinnen und Bürger, die sich an
dieser freiwilligen Sache zum Schutz der Umwelt beteiligen möchten,
werden gebeten sich um 9.30 Uhr beim DGH einzufinden.
Wer die Möglichkeit besitzt, bringt bitte ein Fahrzeug mit Anhänger mit.
Im Anschluss wird ein kleiner Imbiss gereicht. Es würde mich freuen,
wenn wir wie in den vergangenen Jahren wieder recht zahlreich
an der Aktion teilnehmen würden.
Abholung von Grünabfällen
Ich möchte auf die Abholung der Grünabfälle am 08.05.2023 durch den WAB hinweisen.
Hierzu zählen Baum- und Strauchschnitt, Gras- und Rasenschnitt, Laub u.ä. Wichtig:
Sperrige Teile wie Äste etc. dürfen wegen der Schüttöffnung der Fahrzeuge nicht länger als 1,70 m sein. Außerdem dürfen sie nicht dicker als 12 cm sein, da die Grünabfälle nur bis zu dieser Stärke geschreddert werden können. Die Abfälle müssen gebündelt oder in Säcken bzw. Kartons zur Abfuhr bereitgestellt werden. Zum Bündeln bitte keinen Draht oder Kunststoffkordel verwenden. Am besten eignen sich Bindegarn oder Jutekordel. Säcke mit Grünschnitt sollten aus ladetechnischen Gründen nicht zugebunden werden. Die geleerten Säcke und Kartons müssen am Grundstück zurückgelassen werden. Leider ist es häufig notwendig, die Säcke zu zerschneiden, da sonst eine vollständige Entleerung kaum möglich ist.
Pro Grundstück werden bei der Regelabfuhr 2 cbm Grünabfälle kostenlos entsorgt. Darüberhinausgehende Mengen werden gegen Gebühr nach vorheriger Absprache mitgenommen. Die entsprechenden Gebühren sind vor Ort in bar zu zahlen.
Zudem können Grünabfälle auch gebührenpflichtig auf den Hausmülldeponien Meudt und Rennerod angeliefert werden. Pro bewohntes Grundstück ist einmal im Jahr eine Anlieferung bis 200 kg frei, allerdings nur gegen Vorlage des Grünabfall-Gutscheins, der jedes Jahr mit den Gebührenbescheiden verschickt wird.
Der Grünabfallcontainer wird am 20. April 2023 aufgestellt und darf nur mit Rasenschnitt befüllt werden. Bitte alle Baum - und Strauchschnitte nicht in den Container füllen, sondern bei der Abfuhr durch den WAB am 8. Mai 2023 entsorgen. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Kosten, ist es wichtig, dass dies beachtet wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
14. KW 2023
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
ich wünsche Ihnen allen frohe Ostern, harmonische und erholsame Feiertage im Kreise Ihrer Familien. Den Kindern wünsche ich gut gefüllte Osternester und schöne Ferientage.
13. KW 2023
Aktion "Saubere Landschaft"
Am Samstag, 15.04.2023, findet die kreisweite Aktion „Saubere
Landschaft“ statt. Alle Vereine, Bürgerinnen und Bürger, die sich an
dieser freiwilligen Sache zum Schutz der Umwelt beteiligen möchten,
werden gebeten sich um 9.30 Uhr beim DGH einzufinden.
Wer die Möglichkeit besitzt, bringt bitte ein Fahrzeug mit Anhänger mit.
Im Anschluss wird ein kleiner Imbiss gereicht. Es würde mich freuen,
wenn wir wie in den vergangenen Jahren wieder recht zahlreich
an der Aktion teilnehmen würden.
Wahl der Schöffinnen/Schöffen
Gemäß § 36 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) haben alle Ortsgemeinden Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen aufzustellen. Sollten Sie an einem Schöffenamt interessiert sein, können weitergehende Informationen unter www.schoeffenwahl2023.de eingeholt werden.
Für die Gemeinde Bellingen ist mindestens eine Person vorzuschlagen.
In der Gemeinderatssitzung am 23. Mai 2023 wird über die Vorschlagsliste entschieden.
Wer Interesse hat, sich als Schöffe zur Verfügung zu stellen, teilt mir dies bitte bis
zum 1. Mai 2023 schriftlich mit.
Für weitere Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
10. KW 2023
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bereits seit einiger Zeit sind in den Gemeinden Bellingen, Langenhahn und Rotenhain die Planungen für einen Windpark im Gespräch. Wir, die Ortsbürgermeister und die Gemeinderäte von Bellingen, Langenhahn und Rotenhain möchten Sie in Zusammenarbeit mit dem Projektentwickler über den aktuellen Stand des Projekts informieren. Daher laden wir Sie zu einer Einwohnerversammlung zum Thema „Windkraft in Bellingen, Langenhahn und Rotenhain “ herzlich ein.
Datum: Donnerstag. 23.03.2023
Uhrzeit: 19 Uhr
Ort: Turnhalle in Langenhahn
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1.Begrüßung
2.Vorstellung der aktuellen Planungen durch die Projektentwickler „FUTURA-Gruppe Koblenz / Alterric Deutschland GmbH, Mainz“
3. Fragen und Diskussion
4. Schlusswort
Bellingen Langenhahn Rotenhain
Michael Wisser Frank Weingarten Thomas Ziomek
Neue Handynummer des Ortsbürgermeisters.
Ab sofort bin ich nicht mehr unter meiner alten Handy-Nummer zu erreichen. Meine neue Handy-Nummer lautet 0179 68 07 983.
Ich bitte um Beachtung. Vielen Dank!
Parksituation in der Gemeinde.
In unserer Gemeinde ist das Thema Parken immer wieder aktuell. Es gibt immer wieder Beschwerden über Falschparker auf Gehwegen, an Grundstückseinfahrten und an Einmündungsbereichen. Das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten. Hier wird teilweise so unvernünftig geparkt, dass Fußgänger auf die Straßen ausweichen müssen.
Wir können nur an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer appellieren, sich an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu halten. Diese erfüllen Sinn und Zweck für die Verkehrssicherheit und die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr.
Jugendsammelwoche (jugendsammelwoche.de)
Vom 26.April 2023 bis zum 5. Mai 2023 findet die Jugendsammelwoche statt.
Die gesammelten Spenden werden zu 50 % für die Jugendverbände in Rheinland-Pfalz, und des Landesjugendringes z.B. im Bereich der Behindertenarbeit und Projekte in der Entwicklungshilfe zur Verfügung gestellt.50 % der Summe erhält die sammelnde Jugendgruppe.
Wer darf mitmachen?
An der Sammlung dürfen sich alle Jugendgruppen in Rheinland-Pfalz beteiligen, egal
ob Ihr oder Euer Verband Mitglied im Landesjugendring seid oder nicht.
Für weitere Informationen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
8.KW 2023
Protokoll von der Sitzung des Ortsgemeinderates am 7. Februar 2023
Öffentlicher Teil:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder, Beigeordneten, den Revierleiter Herrn Samuel Weber, Herrn Hartmut Wagner und die Zuhörer. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest. Ergänzungen zur Tagesordnung ergaben sich nicht. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es keine Einwände.
TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2023
Sachverhalt:
Durch das Forstamt Rennerod wird jedes Jahr der Forstwirtschaftsplan zur Beratung und
Beschlussfassung erstellt.
In dem vorgelegten Plan stehen den Aufwendungen in Höhe von 116.740,00 € Erträge in Höhe von 83.042,00 € entgegen. Im Ergebnis wird von einem geplanten Fehlbetrag in
Höhe von 33.698,00 € ausgegangen.
Beschluss:
Dem Forstwirtschaftsplan 2023 wird in der vorgelegten Form zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 3 Information des Digitalen Botschafters zum Thema "Seniorinnen und Senioren in der digitalen Welt"
Sachverhalt:
Herr Hartmut Wagner stellte in seiner Eigenschaft als digitaler Botschafter die
Ziele und Angebote der digitalen Botschafterinnen und Botschafter in Rheinland-Pfalz vor.
Die Präsentation ist unter www.bellingen.de auf der Seite Aktuell abrufbar.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Unter der Bahn" (Planänderungsbeschluss)
Sachverhalt:
Gemäß der Ortsbesichtigung mit Vertretern der SGD Nord und der UWB musste die Bemessung des Regenrückhaltebeckens auf ein maximales Volumen überprüft werden. Man einigte sich darauf, dass man noch zwei weitere Parzellen (31/15 und 31/16) für das Anlegen eines Beckens mitberücksichtigt (Siehe hierzu auch Planentwurf der Ingenieurgesellschaft Siekmann + Partner mbH in der Anlage).
Um dieses Vorhaben verwirklichen zu können, muss der rechtskräftige Bebauungsplan „Unter der Bahn" vom 08.10.2002 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 / § 13 b BauGB geändert werden. Dazu ist im ersten Schritt ein Änderungsbeschluss des Ortsgemeinderates herbeizuführen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Unter der Bahn" vom 08.10.2002 in der Weise zu ändern, dass die Grundstücke Flur 22 Flurstücksnummern 31/10,31/11,31/12,31/13,31/14,31/18 und 31/21 als Baugrundstücke und die
Flurstücksnummer 31/1 als Straße ausgewiesen werden kann.
Die Flurstücke 31/15,16 und 17 stehen als RRB zur Verfügung.
Das Flurstück 31/20 könnte als Spielplatz ausgewiesen werden. Die Flurstücke 31/3,5,6,7,8,9 und 19 sowie die Flurstücke 33/1 und 33/3 werden im B-Plan nicht mehr berücksichtigt.
Mit der Durchführung der Planung wird die
Ingenieurgesellschaft
Dr. Siekmann + Partner mbH
Zum Angebotspreis von 6000,00 € ( Netto ) zzgl. 5 % Nebenkosten beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11 Dagegen: 0 Enthaltung:1
TOP 5 Information gemäß § 33 GemO über Vertragsverhältnisse der Ortsgemeinde mit Ratsmitgliedern
Sachlage:
Der Ortsgemeinderat muss alljährlich über die Vertragsverhältnisse zwischen der Ortsgemeinde Bellingen und Ratsmitgliedern informiert werden.
Aktuell bestehen keine Vertragsverhältnisse.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.
TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau " Stichweg Waldstraße " Flur 22 Parzelle, 106
Sachlage:
Am 31. März 2022 fand ein Termin mit den Anliegern des Stichweges in der Waldstraße, Flur 22, Parz. 106 und des Bauausschusses der Ortsgemeinde statt. Hier wurde die Ausbauweise besprochen und festgelegt.
Die LV-Positionen wurden mit dem Gemeinderat vorab in der Sitzung am 8. März 2022 besprochen.
Nunmehr soll die Baumaßnahme öffentlich Ausgeschrieben werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Baumaßnahme Ausbau „Stichweg Waldstraße“ Flur 22, Parz. 106 im
Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durchzuführen.
Das wirtschaftlichste Angebot erhält nach Auswertung des Vergabeverfahrens den Zuschlag.
Der Gemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister den Auftrag für die Baumaßnahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 7 Beratung und ggf. Beschlussfassung über ein Hygieneangebot der Fa. CWS für den Kindergarten und das DGH
Sachlage:
Das Angebot ist was die Verbrauchsmengen angeht so kalkuliert dass dies lt. der Anzahl Kinder/Mitarbeiter vor Ort monatlich ausreicht.
Alle Spender sind bei der Erstmontage schon mit Verbrauchsmaterial bestückt. Dann muss das Verbrauchsmaterial bei Bedarf selbst bestellt werden.
Die Stoffhandtuchrollen laufen im Fullservice. Das bedeutet die benutzten werden durch CWS abgeholt und frische wieder angeliefert, einmal monatlich.
Das Dorfgemeinschaftshaus ist nicht extra als Lieferstelle aufgeführt. Da würde sonst nochmal extra 18,90 als Servicepauschale anfallen.
Die Montagekosten fallen nur einmalig an.
Nettokosten im Monat für Kindergarten und DGH zusammen 207,75 €
Beschluss:
Das Angebot wird nicht angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 8 Verschiedenes
Über nachfolgende Themen wurde der Rat Unterrichtet
Angebot Dorfautomaten
Sachstand Windkraft
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.
TOP 9 Einwohnerfragestunde
Fehlanzeige
Ortsgemeinde Bellingen, 07.02.2023
Vorsitzender
Oliver Zimmermann Stellv. Schriftführer
Michael Wisser
Ortsbürgermeister
5. KW 2023
Einladung
Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Bellingen ein.
Sitzungstermin:
Dienstag, 07.02.2023, 19:30 Uhr
Ort, Raum:
Dorfgemeinschaftshaus Bellingen, 56459 Bellingen, Schulstraße
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2023
VO/2022/0572
3
Information des Digitalen Botschafters zum Thema "Seniorinnen und Senioren in der digitalen Welt"
VO/2023/0018
4
Beratung und Beschlussfassung über eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Unter der Bahn" (Planänderungsbeschluss)
VO/2023/0019
5
Information gemäß § 33 GemO über Vertragsverhältnisse der Ortsgemeinde mit Ratsmitgliedern
VO/2023/0020
6
Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau " Stichweg Waldstraße " Flur 22 Parzelle, 106
VO/2023/0021
7
Beratung und ggf. Beschlussfassung über ein Hygieneangebot der Fa. CWS für den Kindergarten und das DGH
VO/2023/0022
8
Verschiedenes
VO/2023/0023
9
Einwohnerfragestunde
Nichtöffentlicher Teil
10
Herstellen des Einvernehmens nach § 36 des Baugesetzbuches
VO/2023/0024
11
Verschiedenes
VO/2023/0058
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Michael Wisser
Ortsbürgermeister Bellingen, 27.01.2023
3. KW 2023
Sternsingeraktion 2023
Unter dem Motto “Kinder stärken, Kinder schützen - in Indonesien und weltweit“ brachten die Sternsinger in diesem Jahr den Segen in die Häuser und sammelten Spenden.
In Bellingen wurde ein Betrag von 913,80 EUR gesammelt. Für diese tolle Summe möchten wir uns bei allen Spendern bedanken.
Des Weiteren bedanken wir uns bei Kathrin Nilges für die Organisation, der Begleitperson Karin Müller und den Sternsingern Anna, Helene, Zoe, Jasper, Leon, Nevio und Tom für ihren Einsatz.
Schlachtfest des VFB Rotenhain/Bellingen
Unser Sportverein veranstaltet am Samstag, 21.01.2023 sein traditionelles Blockhüttenschlachtfest
ab 15.00 Uhr in der Blockhütte in Rotenhain. Durch einen Besuch des Schlachtfestes können Sie
die Vereinsarbeit des Sportvereins unterstützen.
Dem VFB wünsche ich viel Erfolg, allen Gästen gute Unterhaltung und ein paar schöne Stunden.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
2. KW 2023
Schlachtfest des VFB Rotenhain/Bellingen
Unser Sportverein veranstaltet am Samstag, 21.01.2023 sein traditionelles Blockhüttenschlachtfest
ab 15.00 Uhr in der Blockhütte in Rotenhain. Durch einen Besuch des Schlachtfestes können Sie
die Vereinsarbeit des Sportvereins, der eine sehr intensive Jugendarbeit betreibt unterstützen.
Dem VFB wünsche ich viel Erfolg, allen Gästen gute Unterhaltung und ein paar schöne Stunden.
Einsammeln der Weihnachtsbäume
Am Samstag, 14.01.2023 werden die Weihnachtsbäume von der
Jugendfeuerwehr und den aktiven Kameraden eingesammelt. Bitte legen Sie die Bäume
befreit vom Weihnachtsschmuck am Straßenrand ab. Die Jugendfeuerwehr, würde sich über eine kleine Spende sehr freuen.
Michael Wisser, Ortsbürgermeiste
1. KW 2023
Schlachtfest der FF Bellingen
Die Freiwillige Feuerwehr Bellingen führt am Samstag, 07.01.2023 ihr schon traditionelles Schlachtfest im DGH durch. Beginn der Veranstaltung ist um 15.00 Uhr.
Es werden „Hausmacher Spezialitäten“ in vielen Variationen angeboten. Unterstützen Sie durch einen Besuch des Schlachtfestes die gute Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr.
Allen Gästen wünsche ich schöne unterhaltsame Stunden, den Kameradinnen und Kameraden der FF Bellingen ein gutes Gelingen.
Einsammeln der Weihnachtsbäume
Am Samstag, 14.01.2023 werden die Weihnachtsbäume von der
Jugendfeuerwehr und den aktiven Kameraden eingesammelt. Bitte legen Sie die Bäume
befreit vom Weihnachtsschmuck am Straßenrand ab. Die Jugendfeuerwehr, würde sich über eine kleine Spende sehr freuen.
30er Zone
Im letzten Jahr wurde für alle Gemeindestraßen 30er Zonen eingerichtet.
Nun gibt es Beschwerden, dass insbesondere im Kreuzungsbereich Brunnenstraße/Oberstraße/Schulstraße diese Regelung von einigen Verkehrsteilnehmern nicht beachtet wird.
Das in diesem Bereich durch die Bushaltestelle und Kindergarten ein erhöhtes Aufkommen von Fußgängern, insbesondere von Kindern vorhanden ist, sollte jedem bewusst sein.
Weitere Erläuterungen erübrigen sich!
Neujahrsgrüße
Liebe Bellinger Bürgerinnen und Bürger,
ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute für das neue Jahr mit viel
Gesundheit und Glück für die Zukunft.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
Top
www.bellingen.de | gemeinde.bellingen@rz-online.de