Bellingen 

            im Westerwald                  



13. KW 2024

Digital Botschafter Infoveranstaltung
in Bellingen
am 08.04.2024 von 19 Uhr bis 20 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Thema: Digitaler Nachlass/Digitales Erbe
Ihr Digital-Botschafter Hartmut Wagner
Mail:  di.bo.wagner.bellingen@gmail.com
Mobil:  0171 / 3 89 05 99

11. KW 2024

Digital Botschafter RLP
Am Montag den 4. März fand im Dorfgemeinschaftshaus Bellingen eine weitere informative Veranstaltung der Digital Botschafter Rheinland-Pfalz statt. Diesmal wurde zum Thema "Sichere Passwörter und Betrugsmaschen" informiert, die von einer Vielzahl interessierter Senior*innen besucht wurde. Die Anwesenden erfuhren, wie leicht Kriminelle an persönliche Informationen gelangen können. Die Erkenntnis, dass die Erstellung sicherer Passwörter gar nicht so kompliziert ist, erstaunte viele. Zudem wurde deutlich, wie schnell und raffiniert Betrugsmaschen funktionieren können. Dank der Veranstaltung wissen nun alle, wie sie sich besser schützen können.
Die Digital Botschafter der Verbandsgemeinde Westerburg
Michael Roth, Gershasen
Hartmut Wagner, Bellingen







8. KW 2024

Digital Botschafter Infoveranstaltung
in Bellingen

am 04.03.2024 von 19 Uhr bis 20 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Themen: Sichere Passwörter und
Betrugsmaschen
Referent: Digital Botschafter Michael Roth
Ihr Digital-Botschafter Hartmut Wagner
Mail:  di.bo.wagner.bellingen@gmail.com
Mobil:  0171 / 3 89 05 99

7. KW 2024
Protokoll von der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 6. Februar 2024
Öffentlicher Teil:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder, Beigeordneten und die Zuhörer. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest. Ergänzungen zur Tagesordnung ergaben sich nicht. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es kei-ne Einwände.

TOP 2 Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung
(KWO) hat, dass das Mitglied des Ortsgemeinderates, Herr Jörg Schneider, sein Ratsmandat kraft Gesetzes (wegen Wegzug)
verloren. Die Verabschiedung erfolgt am 5. Juli 2024 im Rahmen der konstituierenden Sit-zung des Ortsgemeinderates.
Der entsprechend dem Ergebnis der Ortsgemeinderatswahl am 26.05.2019 nächste Bewerber
mit den meisten Stimmen, Herr Marco
Wittwer ist als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bellingen zu berufen.
Der Bürgermeister der Ortsgemeinde Bellingen, Herr Michael Wisser, verpflichtet das neue
Ratsmitglied namens der Ortsgemeinde Bellingen auf die gewissenhafte Erfüllung seiner
Pflichten.
Beschluss:
Kein Beschluss, da Wahl gemäß KWG/KWO

TOP 3   1.Änderung des Bebauungsplanes „ Unter der Bahn“, Beratung und Be-schlussfassung über den Satzungsbeschluss ( § 10 BauGB)
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Unter der Bahn“ als Satzung (§ 10 Baugesetzbuch).
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, die Ausfertigung der Satzung vorzubereiten und anschließend die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:10 Dagegen:0 Enthaltung:0

TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des Haushaltsplanes Bellingen 2024 gemäß § 97 Abs. 1 GemO
Beschluss:
Alternative 1: Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs.1 GemO innerhalb der Frist ein-gereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfällt daher.
TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haus-haltsplan der Ortsgemeinde Bellingen für das Jahr 2024
Beschluss:
Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bellingen für das Jahr 2024 wird wie folgt beschlos-sen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.164.660,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.163.280,00 €
Der Jahresüberschuss auf 1.380,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 8.630,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 195.900,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 28.500,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätig-
keit auf 167.400,00 €
der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätig-
keit auf
-176.030,00 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 €
verzinste Kredite auf 0,00 €
zusammen auf 0,00 €
§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Kredite zur Liquiditätssicherung aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf 400 v.H.
Grundsteuer B auf 465 v.H.
Gewerbesteuer auf 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 45,00 €
für den zweiten Hund 80,00 €
für jeden weiteren Hund 120,00 €
für den ersten gefährlichen Hund 210,00 €
für den zweiten gefährlichen Hund 420,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 420,00 €
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 2.632.257,92 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt
2.571.787,92 €
und zum 31.12.2024 2.573.167,92 €
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100
Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500,00 € überschritten sind.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:10 Dagegen:0 Enthaltung:0

Top 6 Beratung und Beschlussfassung über den Kauf eines Festzeltes
Die Gemeinde Bellingen möchte ein Festzelt erwerben. Das Zelt kann dann in Verbindung mit dem Dorfgemeinschaftshaus (DGH) als Notfalltreffpunkt dienen. Das DGH wurde im letzten Jahr mit einem externen Stromanschluss ausgestattet.
Einen Stromerzeuger hat die Gemeinde ebenfalls erworben, sodass hier die Stromversorgung im Notfall gesichert ist.
Das Zelt soll allen Ortsvereinen kostenfrei für Ihre Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug übernehmen die Ortsvereine
die Wartung des Zeltes. Die Einzelheiten werden in einer gesonderten Vereinbarung, die noch zu erstellen ist geregelt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass Festzelt zum Preis von 3000,00 € zu erwerben. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, nach Genehmigung des Haushaltsplanes den Kauf zu tätigen
Abstimmungsergebnis:
Dafür:10 Dagegen:0 Enthaltung:0

TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Aktion „ Saubere Landschaft“ 2024
Die Kreisweite Aktion „Saubere Landschaft“ findet in diesem Jahr am Samstag, 13.04.24 statt. Ziel der Aktion ist es, die Landschaft von Unrat zu befreien und so die Schönheit der Natur zu erhalten. Hierzu sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, sowie Vereine und Gruppen zur Mithilfe herzlich eingeladen.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Bellingen nimmt an der Aktion „Saubere Landschaft“ 2024 teil.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:10 Dagegen:0 Enthaltung:0

TOP 8 Einführung einer neuen Kita-Verwaltungssoftware „kitaplua“
Die Kosten für die Grundsoftware „kitaplus Verwaltung“ sowie die aus Sicht der Kita-Leitungen und der Verwaltung notwendigen Zusatzmodule „Eltern-App“ und „Gruppen-App“ liegen bei
monatlich 99,97 € (54,99 € + 26,99 € + 17,99 €) pro Einrichtung zzgl. Mehrwertsteuer. Hinzu kommen im ersten Jahr zweimal je 139,00 € (zzgl. MwSt.) für eine Basis- sowie eine Vertie-fungsschulung.
Somit belaufen sich die Kosten auf insgesamt 1.475,24 € zzgl. MwSt. im ersten Jahr und 1.199,64 € zzgl. MwSt. in den Folgejahren (bei 12 Monaten Nutzungszeit) und liegen damit
unterhalb der Kosten für die bisherige Software (1.560,00 € Grundgebühr + 156,00 € anteilige Grundgebühr VG + MwSt.). Die Einführung der Software soll schrittweise erfolgen, sodass zunächst die Grundsoftware „Verwaltung“ implementiert wird und dann zeitversetzt die Zu-satzmodule eingebunden werden, um eine bestmögliche Einarbeitung der Nutzer sicherzustel-len.
Um eine genaue Abrechnung der tatsächlich genutzten Produkte zu gewährleisten, soll zu-nächst ein Vertrag über die Grundsoftware geschlossen werden, der durch Zusatzvereinba-rungen ergänzt wird.
Der Vertragsschluss soll so gestaltet werden, dass ein möglichst nahtloser Übergang von der bisherigen zur neuen Software erfolgen kann.
Beschluss:
Die Verbandsgemeinde wird beauftragt, einen Vertag zur Nutzung der Software „kitaplus“ mit der Firma BMS Consulting GmbH für die kommunalen Kindertagesstätten in der Verbands-gemeinde Westerburg zu den vorgenannten Konditionen zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:10 Dagegen:0 Enthaltung:0
TOP 9 Information gemäß § 33 GemO über Vertragsverhältnisse der Ortsgemeinde mit Ratsmitgliedern
Der Ortsgemeinderat muss alljährlich über die Vertragsverhältnisse zwischen der Ortsge-meinde Bellingen und Ratsmitgliedern informiert werden.
Aktuell bestehen keine Vertragsverhältnisse.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information
TOP 10 Information über die Besetzung vom Wahlvorstand und Wahlausschuss
Besetzung des Wahlvorstandes 09.06.2024
Funktion Name Vorname
Wahlvorsteher Aust Thorsten
stellv. Wahlvorsteher Zimmermann Udo
Schriftführer Henrich Erwin
Stellv. Schriftführer & Beisitzer Zimmermann Oliver
Beisitzer Groß Ralf
Beisitzer Groß Sebastian
Beisitzer Kornab Oliver
Beisitzer Nilges Christian
Beisitzer Wisser Michael
Beisitzer Benner Andre ‘Dieter
Beisitzer Wörsdörfer Volker
Wahlhelfer
Aust Petra, Haarbach Doris, Wagner Hartmut, Wittwer Marco, Schumann Matthias, Henn Johannes, Kefferpütz Kevin
Wahlausschuss der Ortsgemeinde Bellingen
zur Wahl des Ortsgemeinderates
Vorsitzender. Michael Wisser
1.Beisitzer: Ralf Groß Stellv. Volker Wörsdörfer
2.Beisitzer: Oliver Kornab Stellv. Udo Zimmermann
3.Beisitzer: Christian Nilges Stellv. Sebastian Groß
4.Beisitzer und Schriftführer Erwin Henrich Stellv. Oliver Zimmermann
Wahlausschuss der Ortsgemeinde Bellingen
zur Wahl des Ortsbürgermeister
Vorsitzender: Thorsten Aust
1. Beisitzer: Ralf Groß Stellv. Volker Wörsdörfer
2. Beisitzer: Oliver Kornab Stellv. Udo Zimmermann
3. Beisitzer: Christian Nilges Stellv. Sebastian Groß
4. Beisitzer und Schriftführer Erwin Henrich Stellv. Oliver Zimmermann
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.

TOP 11 Verschiedenes
Es wurde die Beschaffung von neuen Stühlen für das DH besprochen.
Die Beschaffung wird in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung gesetzt.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.

Ortsgemeinde Bellingen, 06.02.2024
Stellv. Schriftführer                                                                Vorsitzender
Oliver Zimmermann                                                              Michael Wisser
                                                                                                Ortsbürgermeister

4. KW 2024

Digital Botschafter Infoveranstaltung
in Bellingen

am 05.02.2024 von 19 Uhr bis 20 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Thema: Sicheres Online Banking
Referent: Digital Botschafter Michael Roth
Ihr Digital-Botschafter Hartmut Wagner
Mail:  di.bo.wagner.bellingen@gmail.com
Mobil:  0171 / 3 89 05 99

Schlachtfest des VFB Rotenhain/Bellingen
Unser Sportverein veranstaltet am Samstag, 27.01.2024 sein traditionelles Blockhüttenschlachtfest
ab 15.00 Uhr in der Blockhütte in Rotenhain. Durch einen Besuch des Schlachtfestes können Sie
die Vereinsarbeit des Sportvereins unterstützen.
Dem VFB wünsche ich viel Erfolg, allen Gästen gute Unterhaltung und ein paar schöne Stunden.

                                                                                     Michael Wisser, Ortsbürgermeister





3.KW 2024

Einsammeln der Weihnachtsbäume
Am Samstag, 20.01.2024 werden die Weihnachtsbäume von der
Jugendfeuerwehr und den aktiven Kameraden eingesammelt. Eine Straßensammlung durch den WAB erfolgt dadurch nicht mehr. Bitte legen Sie die Bäume
befreit vom Weihnachtsschmuck am Straßenrand ab. Die Jugendfeuerwehr, würde sich über eine kleine Spende sehr freuen. Vielen Dank!

Schlachtfest des VFB Rotenhain/Bellingen
Unser Sportverein veranstaltet am Samstag, 27.01.2024 sein traditionelles Blockhüttenschlachtfest
ab 15.00 Uhr in der Blockhütte in Rotenhain. Durch einen Besuch des Schlachtfestes können Sie
die Vereinsarbeit des Sportvereins unterstützen.
Dem VFB wünsche ich viel Erfolg, allen Gästen gute Unterhaltung und ein paar schöne Stunden.

Verteilung der gelben Wertstoffsäcke
Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass die gelben Wertstoffsäcke nicht mehr von der Feuerwehr verteilt werden. Die Verteilung erfolgt künftig nur noch über die Müllfahrzeuge sowie die Standorte in Moschheim, Meudt und Rennerod.
                                                                                     Michael Wisser, Ortsbürgermeister


1. KW 2024

Neujahrsgrüße
Liebe Bellinger Bürgerinnen und Bürger,
ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute für das neue Jahr mit viel
Gesundheit und Glück für die Zukunft.

Vertretung des Ortsbürgermeisters
Vom 04.01.2024 bis zum 10.01.2024 werde ich vom Beigeordneten Udo Zimmermann vertreten.
Herr Zimmermann ist unter der Telefonnummer 0172 56 31 914 oder 02663/915685 erreichbar.
Vom 11.01.2024 bis 17.01.2024 werde ich von dem 1. Beigeordneten Thorsten Aust vertreten.
Herr Aust ist unter der Telefonnummer 0162 25 10 355 oder 02663/915912 erreichbar

Schlachtfest der FF Bellingen
Die Freiwillige Feuerwehr Bellingen führt am Samstag, 06.01.2024 ihr schon traditionelles Schlachtfest im DGH durch. Beginn der Veranstaltung ist um 15.00 Uhr.
Es werden „Hausmacher Spezialitäten“ in vielen Variationen angeboten. Unterstützen Sie durch einen Besuch des Schlachtfestes die gute Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr.
Allen Gästen wünsche ich schöne unterhaltsame Stunden, den Kameradinnen und Kameraden der FF Bellingen ein gutes Gelingen.

Einsammeln der Weihnachtsbäume
Am Samstag, 20.01.2024 werden die Weihnachtsbäume von der
Jugendfeuerwehr und den aktiven Kameraden eingesammelt. Eine Straßensammlung durch den WAB erfolgt dadurch nicht mehr. Bitte legen Sie die Bäume
befreit vom Weihnachtsschmuck am Straßenrand ab. Die Jugendfeuerwehr, würde sich über eine kleine Spende sehr freuen.Vielen Dank!





51.KW 2023

Weihnachtsgrüße 2023
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!
Weihnachten ist für viele Menschen eines der schönsten Feste des Jahres. Ein Fest der Besinnlichkeit, das Gelegenheit bietet, auf wirklich Wichtiges zu blicken.
Gesundheit und Glück lassen sich nicht in Geschenkpapier wickeln und unter den Weihnachtsbaum legen. Dabei sind sie so wichtig wie ein Leben in Frieden.
In dieser schwierigen Zeit bedanke ich mich bei allen örtlichen Vereinen und ehrenamtlichen Helfern/Helferinnen sowie bei den Gemeinderatsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit und vielfältige Unterstützung im abgelaufenen Jahr.!
Ich wünsche im Namen des Gemeinderates allen Bürgerinnen und Bürgern von Herzen erholsame und besinnliche Weihnachten, einen guten Jahreswechsel ein friedliches, erfolgreiches neues Jahr, vor allem Gesundheit und Gottes Segen.

Schlachtfest der FF Bellingen
Die Freiwillige Feuerwehr Bellingen führt am Samstag, 06.01.2024 ihr schon traditionelles Schlachtfest im DGH durch. Beginn der Veranstaltung ist um 15.00 Uhr.
Es werden „Hausmacher Spezialitäten“ in vielen Variationen angeboten. Unterstützen Sie durch einen Besuch des Schlachtfestes die gute Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr.
Allen Gästen wünsche ich schöne unterhaltsame Stunden, den Kameradinnen und Kameraden der FF Bellingen ein gutes Gelingen.







Vertretung des Ortsbürgermeisters
Vom 04.01.2024 bis zum 10.01.2024 werde ich vom Beigeordneten Udo Zimmermann vertreten.
Herr Zimmermann ist unter der Telefonnummer 0172 56 31 914 oder 02663/915685 erreichbar.
Vom 11.01.2024 bis 17.01.2024 werde ich von dem 1. Beigeordneten Thorsten Aust vertreten.
Herr Aust ist unter der Telefonnummer 0162 25 10 355 oder 02663/915912 erreichbar
.

50. KW 2023

Rückblick Nikolausfeier am 6. Dezember 2023 in Bellingen
Am Dienstag den 6. Dezember 2023 trafen sich zur Nikolausfeier der Gemeinde Bellingen 45 Kinder mit ihren Eltern und Großeltern im Dorfgemeinschaftshaus. Nach der Begrüßung durch den Ersten Beigeordneten Thorsten Aust stimmten uns der Jugendmusikverein unter der Leitung von Lars Hastrich mit weihnachtlichen Klängen sowie eine Nikolausgeschichte, die Manuela Zimmermann vorlas, auf die Veranstaltung ein. Danach besuchte uns der Nikolaus, der für jedes Kind eine Überraschungstüte dabei hatte. Nachdem der Jugendmusikverein uns weitere Weihnachtslieder vorspielten und der Nikolaus alle Geschenke verteilt hatte, verabschiedete er sich bis zum nächsten Jahr.
Für die gelungene und schöne Veranstaltung bedankt sich die Gemeinde Bellingen bei allen Mitwirkenden, den Helfern, allen anwesenden Kindern und Erwachsenen, dem Jungendmusikverein Bellingen sowie dem Nikolaus.










Sammlung Kriegsgräberfürsorge
Im November wurde in Bellingen für die Kriegsgräberfürsorge gesammelt.
Die Ortsvereine und Mitglieder des Gemeinderates haben die Sammlung durchgeführt.
Insgesamt konnten so 1.300,35 € dem Volksbund zur Verfügung gestellt werden.
Den Sammlern Lars Alef, Jens Schnee, Thorsten Aust, Oliver Zimmermann, Thomas Baldus, Oliver Kornab, Berthold Kaiser und Marco Wittwer, sowie allen Spenderinnen und Spendern, gilt mein Dank für die großzügigen Spenden und Unterstützung.


Protokoll von der Sitzung des Ortsgemeinderates am 05.12.2023
Öffentlicher Teil:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder, Beigeordneten und die Zuhörer. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es keine Einwände.

TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Bellingen gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO), Entlastung des Ortsbürgermeisters und den ihn vertretenden Ortsbeigeordneten sowie Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und den ihn vertretenden Beigeordneten
Sachverhalt:
Gemäß § 22 GemO haben wegen Sonderinteresse der Ortsbürgermeister sowie die damaligen Ortsbeigeordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen und den Sitzungstisch verlassen.
Nach § 112 GemO hat der Rechnungsprüfungsausschuss insbesondere die Aufgabe, die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss der Gemeinde durchzuführen.
Dieser Jahresabschluss ist nach § 113 GemO dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Bellingen hat sich während seiner Sitzung am 29.11.2023 mit dem Jahresabschluss befasst und empfohlen, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 114 Abs.1 GemO festzustellen sowie dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Westerburg Entlastung zu erteilen.

Beschluss:
I. Beschluss
Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss 2021 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 135.350,42 € fest. Das Eigenkapital erhöht sich hierdurch auf 2.618.405,87 €.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:              9
Dagegen:          0
Enthaltungen:   0

II. Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten
Dem Ortsbürgermeister und den ihn vertretenden Ortsbeigeordneten wird gem. § 114 Abs. 1 GemO für die Amtstätigkeit im Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:   9
Dagegen: 0
Enthaltungen:               0

III. Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und den ihn vertretenden       Beigeordneten
Gemäß Ziff. 2 VV zu § 114 GemO wird dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Westerburg
sowie den ihn vertretenden Beigeordneten für die Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen des § 68 GemO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:   9
Dagegen: 0
Enthaltungen:               0

TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung des wiederkehrenden Ausbaubeitrags
Sachlage:
Satzung gem. § 10a Abs. 1 Kommunales Abgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG-RLP) zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen; Hier: Sat-zungsbeschluss nach § 10a Abs. 1 KAG-RLP i. V. m. § 24 Abs.1 der Gemeindeordnung RLP.
Beschlussfassung:
Das gemeindliche Ermessen bei der Festlegung der Abrechnungseinheiten und Maßstäbe wird wie folgt ausgeübt:
a) Festsetzung der Gemeindeanteile in der Abrechnungseinheit:
- Abrechnungseinheit: 30 Prozent,
Begründung:
Bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages bleibt ein dem Vorteil der Allgemeinheit entsprechender Anteil (Gemeindeanteil), wie beim einmaligen Beitrag außer Ansatz. Er muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist und beträgt mindestens 20 v. H.(§ 10 a Abs. 3 KAG). Das OVG Rheinland-Pfalz räumt der Gemeinde ein Ermessensspielraum von 5 v. H. ein. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz geht da-von aus, dass regelmäßig ein Anteil von mehr als 30 v. H. nicht gerechtfertigt sind. Die Höhe ist nach den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten zu bestimmen, wobei insbesondere der Durchgangs- und Anliegerverkehr zu berücksichtigen ist. Je weniger Durchgangsverkehr, desto höher der Anliegeranteil. Auch hier ist maßgebend die Abrechnungseinheit, nicht die einzelne Straße.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12 Dagegen:0 Enthaltung: 0

b) Festlegung des Abrechnungsgebietes (Begründung siehe Anlage 1)
- Abrechnungseinheit: Bellingen
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11 Dagegen:0 Enthaltung: 1

c) Festlegung des Verteilungsmaßstabes
- Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 10 v. H. je Vollgeschoss.
- Der Zuschlag für gemischt genutzte Grundstücke beträgt 10 v. H. und für ausschließlich gewerblich genutzte Grundstücke 20 v. H..
- Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
(§ 34 BauGB), sind bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m zu berücksichtigen (Tiefenbegrenzung).
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12 Dagegen:0 Enthaltung: 0

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bellingen beschließt gem. § 10a Abs. 1 KAG-RLP i. V. m. § 24 Abs.1 der Gemeindeordnung-RLP, den vorgelegten, beigefügten Satzungstext zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen anzunehmen (Satzungsbeschluss)
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12 Dagegen:0 Enthaltung: 0

TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Verschonungssatzung für
den wiederkehrenden Ausbaubeitrag

Sachverhalt :
Verschonungssatzung gem. § 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen; Hier: Satzungsbeschluss nach § 24 Abs.1 der Gemeindeordnung RLP.
Allgemein:
Gem. § 10a Abs. 6 Kommunales Abgabengesetz – RLP können die Gemeinden durch Satzung Überleitungsregelungen für die Fälle, in denen Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Kosten der erstmaligen Herstellung aufgrund von Verträgen zu leisten sind, treffen.
Entsprechendes gilt, wenn von einmaligen Beiträgen nach § 10 auf wiederkehrende Beiträge oder von wiederkehrenden auf einmalige Beiträge umgestellt wird. Die Überleitungsregelungen sollen vorsehen, dass die betroffenen Grundstücke für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren seit der Entstehung des Beitragsanspruchs bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags nicht berücksichtigt und auch nicht beitragspflichtig werden. Bei der Bestimmung des Zeitraums sollen die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden.
Nach Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 10.06.2008, 6 C 10255/08.OVG) sollen bei der Bestimmung des Verschonungszeitraums die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden. Dies ist vorliegend durch die Festlegung der Verschonungsdauer in Abhängigkeit des Beitragsaufwandes pro Quadratmeter beachtet worden. Der vom Gesetzgeber den Gemeinden insoweit eingeräumte Spielraum und das Gebot der Abgabengleichheit erfordern keine weitere Differenzierung.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bellingen beschließt daher gem. § 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen i. V. m. § 24 Abs.1 der Gemeindeordnung-RLP, den vorgelegten Satzungstext zur Verschonung der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen anzunehmen. (Satzungsbeschluss).
Der Ortsbürgermeister wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt.
Abstimmungsergebnis:

Dafür:12 Dagegen: 0 Enthaltung:0

TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlagen
Beschluss:
Die  Straßen, die alle sämtlich in der Straßenbaulast und im Eigentum der Ortsgemeinde Bellingen stehen, werden zusammen mit den jeweiligen auf die Straßenbezeichnung bezogenen Lageplänen, die als Anlage Bestandteil dieser straßenrechtlichen Widmung sind, gemäß § 36 LStrG Rheinland-Pfalz i.V.m. § 3 Nr. 3a) LStrG Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. Seite 273) in der derzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Widmung erstreckt sich auf alle Ortstsraßen:

Die Beschlüsse erfolgende alle einstimmung, wobei die Ratsmiglier bei der Beschlussfassung bei den Straßen ausgeschlossen wurden, an denen Sie Grundstücke besitzen.

TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die KIPKI-Gelder
(8.967,86  €) für folgende Maßnahmen zu verwenden:
Austausch Elektroheizung, Fenster und Eingangstür im Gemeindebüro.
Durch den Austausch der Heizung, werden die Energiekosten um 50 bis 60  % reduziert.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12 Dagegen: 0 Enthaltung:0

TOP 7 Information über die Berechnung der Schlüsselzuweisung und die Höhe der Kreis-und Verbandsgemeindeumlage 2023
Sachverhalt:
Die Berechnung der Schlüsselzuweisung 2023 beträgt 260.245 € .
Haushaltsansatz 259.170 €
Laut Kreisumlagebescheid  2023 der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises  in Montabaur  beträgt die Kreisumlage 40 v.H.
Demnach wurde die Kreisumlage  auf
261.950 € festgesetzt. Haushaltsansatz  261.530 €.
Die Verbandsgemeindeumlage beträgt 38,00 % demnach ergibt sich ein Umlagebetrag in Höhe von 248.852  €.  Haushaltsansatz 248.420 €.
Beschluss:   Kein Beschluss, lediglich Information.

TOP 8 Verschiedenes
Über nachfolgende Themen wurde der Rat informiert
Ablauf der Baumpflanzaktion am 9. Dezember
Sachstand Windpark Bellingen
Information über die Versendung der Gebührenbescheide  (WKB)  für den 1. BA Waldstraße.
Die Bescheide sollen nach Mitteilung der VGV  Anfang nächsten Jahres versendet werden.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.

TOP 9 Einwohnerfragestunde
Fehlanzeige


Ortsgemeinde Bellingen, 05.12.2023
Schriftführer                                                                             Vorsitzender
Erwin Henrich                                                                           Michael Wisser
                                                                                                   Ortsbürgermeister









49. KW 2023

Winterdienst.
Im Zufahrtsbereich (von der Hauptstraße in die Brunnenstraße) zum Kindergarten/Bushaltestelle wird so geparkt, dass es für den Winterdienst und den Schulbus fast unmöglich ist, diese Stelle gefahrlos zu passieren. Dieser Bereich Stellt eine besondere Gefahr für die Kinder dar, die zur Bushaltestelle müssen. Das hier ein Unfallschwerpunk geschaffen wird, scheint wohl nicht zu interessieren.




Für das DGH stehen genügend Parkplätze am Sportplatz zur Verfügung. Diese werden extra vom Winterdienst
geräumt. Es kann nicht sein, dass hier Hofeinfahrten einfach zugeparkt werden. Dies gilt übrigens für die gesamte Ortslage, darum unsere bitte, die Hofeinfahrten nicht zuparken und die Straßen für den Winterdienst freihalten.
Ist das Zuviel verlangt?

Wird unsere Bitte nicht befolgt, kann es dazu kommen, dass gewisse Bereiche nicht mehr geräumt werden können.

 Melodienglanz „Das faszinierende Kirchenkonzert“

Unser Musikverein „Harmonie“ veranstaltet am Samstag, 16.12.2023 um 19.30 Uhr und am Sonntag, 17.12.2023 um 17:00 Uhr ein Kirchenkonzert in der Pfarrkirche „ St.Martin“ zu Rotenhain.
In der illuminierten Kirche erwartet Sie ein musikalischer Leckerbissen.
Lassen Sie sich vom Musikverein „Harmonie“ Bellingen musikalisch auf die Weihnachtstage einstimmen. Allen Zuhörern wünsche ich gute Unterhaltung, dem Musikverein ein gutes Gelingen und viele Gäste.



Veröffentlichung von Jubiläen im Wochenspiegel
Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union dürfen Geburtstags -und Hochzeitsjubiläen nur mit schriftlicher Einwilligung der betroffenen Personen im Wäller-Wochenspiegel veröffentlich werden.

Ab 01.01.2024 ist auch der Jahrgang 1954 davon betroffen.
Wer also eine Veröffentlichung wünscht, den bitte ich um schriftliche Mitteilung. Die Mitteilung kann auch gerne per Mail gesendet werden. Alle die eine Einwilligung schon schriftlich abgegeben haben, brauchen nichts zu Unternehmen. Bei Fragen können Sie mich gerne ansprechen.

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Zustimmung zu Veröffentlichung von Jubiläen im
Wäller – Wochenspiegel
Ich/wir sind mit der Veröffentlichung meiner/unserer Jubiläen i.S.d. Meldegesetzes einverstanden. Die Zustimmung gilt für:
Alle Geburtstage ab dem 70. Geburtstag
Alle Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag

Name:___________________________________________________________
Vorname:________________________________________________________
Unterschrift/en:___________________________________________________
Datum________________

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Michael Wisser, Ortsbürgermeister















48. KW 2023
                               Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Bellingen am Dienstag, den 05.12.2023 um 19:30 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Bellingen, 56459 Bellingen,  Schulstraße.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung

2 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Bellingen gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO), Entlastung des Ortsbürgermeisters und den ihn vertretenden Ortsbeigeordneten sowie Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und den ihn vertretenden Beigeordneten
VO/2023/0625

3 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung des wiederkehrenden Ausbaubeitrags
VO/2023/0563

4 Beratung und Beschlussfassung über die Verschonungssatzung für
den wiederkehrenden Ausbaubeitrag
VO/2023/0564

5 Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlagen
VO/2023/0633

6 Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
VO/2023/0624

7 Information über die Berechnung der Schlüsselzuweisung und die Höhe der Kreis-und Verbandsgemeindeumlage 2023
VO/2023/0621

8 Verschiedenes
VO/2023/0634

9 Einwohnerfragestunde

Nichtöffentlicher Teil

10 Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag zur Errichtung einer Holzhütte
VO/2023/0620

Ortsgemeinde Bellingen, 24.11.2023
Michael Wisser
Ortsbürgermeister


2. Digitale Sprechstunde in Bellingen
am 04.12.2023 von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Thema:
Cyperangriffe – Gefahren der digitalen Welt
Ihr Digital-Botschafter Hartmut Wagner
Mail:  di.bo.wagner.bellingen@gmail.com
Mobil:  0171 / 3 89 05 99

                                    Wahlen am 09.06.2024
Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Bei den Kommunalwahlen werden die Gemeinderäte die Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen, der VG-Rat und der Kreistag gewählt.
Am Donnerstag, 18.01.2024 findet um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus eine öffentliche Wahlversammlung der nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe Michael Wisser zur Aufstellung der Bewerber für die Wahl zum Ortsgemeinderat statt.
Hierzu sind alle Wahlberechtigten der Ortsgemeine Bellingen herzlich eingeladen.
Ich bitte Sie alle zu überlegen, ob eine Kandidatur für den Ortsgemeinderat von Bellingen Interessant für Sie wäre.
Ich würde mich über viele Rückmeldungen sehr freuen. Diese können Sie schon jetzt gerne per Mail an gemeinde.bellingen@rz-online.de senden.
Für weiterer Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung

                                                                                  Michael Wisser, Ortsbürgermeister



47.KW 2023

Einladung zum Konzertnachmittag „EINE WINTERLICHE MUSIKREISE“
Bei uns in Bellingen gibt es erfreulicherweise eine Vielzahl attraktiver Freizeitangebote, welche
die Ortsvereine für die Kinder in Bellingen und den Nachbargemeinden bereithalten. Allen voran der Jugendmusikverein mit seinen Ausbildungsgruppen für Kinder ab 3 Jahren hat ein großes Interesse daran, die Kinder des Ortes auch weiterhin für sich zu gewinnen.
Darum richtet der Jugendmusikverein am Sonntag, 26. November ab 16:30 Uhr im DGH
„ EINE WINTERLICHE MUSIKREISE“  aus.
Ich wünsche der Veranstaltung viele Gäste und Erfolg. Allen Gästen gute Unterhaltung.

2. Digitale Sprechstunde in Bellingen
am 04.12.2023 von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Thema:
Cyperangriffe – Gefahren der digitalen Welt
Ihr Digital-Botschafter Hartmut Wagner
Mail:  di.bo.wagner.bellingen@gmail.com
Mobil:  0171 / 3 89 05 99

Protokoll von der Sitzung des Ortsgemeinderates am 18.11.2023
Öffentlicher Teil:

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder, Beigeordneten, den Revierleiter Herrn Samuel Weber und die Zuhörer. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest. Ergänzungen zur Tagesordnung ergaben sich nicht. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es keine Einwände.

TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2024
Sachverhalt:
Durch das Forstamt Rennerod wird jedes Jahr der Forstwirtschaftsplan zur Beratung und Beschlussfassung erstellt.
In dem vorgelegten Plan stehen den Aufwendungen in Höhe von 81.175,00   € Erträge in Höhe von 53.554,00 € entgegen. Im Ergebnis wird von einem geplanten Fehlbetrag in Höhe von 27.621,00 € ausgegangen.
Beschluss:
Dem Forstwirtschaftsplan 2024 wird in der vorgelegten Form zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 8 Dagegen:0 Enthaltung :0

TOP 3 Information über die Abrechnung der Wiederherstellung der Waldstraße 2. BA
Sachverhalt:
Die Schlussrechnung der Fa. G. Koch von der Wiederherstellung vom 2. BA Waldstraße liegt vor. Die Schlussrechnungssumme beträgt 111.055,37 €. Die Restzahlung an die Fa. Koch beträgt 31.055,37 €. Die Schlussrechnungssumme für Ausschreibung und Bauleitung durch die Fa. Siekmann + Partner beträgt 8.070,31 €. Die Restzahlung beträgt 3.070.31 €.
Somit sind im laufenden Haushaltsjahr noch Zahlungen von insgesamt 34.125,68 € zu verbuchen.
Im Haushalt 2023 stehen 37.500,00 € hierfür zur Verfügung.
(19.000,00 € Übertragung aus 2021, 18.500,00 € Übertragung aus 2022)
Beschluss:    Kein Beschluss, lediglich Information.

TOP 4 Information über die Abrechnung vom Endausbau Waldstraße Stichweg
Sachverhalt:
Die Schlussrechnung der Fa. G. Koch vom Endausbau vom Stichweg Waldstraße liegt vor. Die Schlussrechnungssumme beträgt 65.667,45 €.  Die Schlussrechnungssumme für Ausschreibung und Bauleitung durch die VG-Werke beträgt 2.629,84 €.
Somit sind im laufenden Haushaltsjahr Zahlungen von insgesamt 68.297,29 € zu verbuchen.
Im Haushalt 2023 stehen 95.783,83 € hierfür zur Verfügung.
(65.783,83 € Übertragung aus 2022 und 30.000,00 € Ansatz 2023)
Die Baustraße mit Straßenbeleuchtung wurde 2016/17 fertiggestellt. Die Kosten der Baustraße und die Kosten vom Endausbau ergeben die Gesamtkosten für die Herstellung von dem Stichweg.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.

TOP 5  Information über die Sitzungstermine 2024
Dienstag, 06.02.2024 19:30 Uhr
Dienstag, 07.05.2024 19:30 Uhr
Freitag,   05.07.2024 19:00 Uhr Konstituierende Sitzung
Weitere Termine werden nach der Konstituierenden Sitzung festgelegt.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.

TOP 6 Verschiedenes
Über nachfolgendes wurde der Gemeinderat informiert.
Die Herstellungskosten für den Externer Stromzugang betragen 6.292,58 €.
Die Gespräche für die Bedarfsplanung des Kindergartens für das Kindergartenjahr 2024/2025 fanden am 30. Oktober 2023 mit Vertretern vom Kreis und der VG in Westerburg statt.
Nach der Prognose steigt die Kinderzahl ab dem 01.08.2024 auf 30 Kinder.
Der Ablauf von den Senioren – und Nikolausfeier wurden besprochen.
Der Satzungsbeschluss, sowie die Verschonungssatzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen wurde besprochen. Diese werden in der nächsten Sitzung des Gemeinderates auf der Tagesordnung stehen.
Termin Aktion Saubere Landschaft am 13.04.2024
Die Wahlberechtigtenversammlung für die Kommunalwahl 2024 findet am Donnerstag, 18.01.2024 um 19:00 Uhr im DGH statt.

Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.

Ortsgemeinde Bellingen, 18.11.2023
Schriftführer Vorsitzender
Erwin Henrich Michael Wisser
Ortsbürgermeister

Einladung zur Baumpflanzaktion!
Zu einer Baumpflanzaktion lädt die Gemeinde Bellingen alle Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich ein.
Wir möchten am Samstag, 09.12.2023 diese Aktion durchführen. Beginnen werden wir um 9:00 Uhr.
Treffpunkt ist der Bahnübergang am Ende der Waldstraße.
Bitte bringen Sie, wenn möglich einen Spaten, Schaufel und einen Fäustel mit.
Die Aktion soll gegen Mittag abgeschlossen sein. Im Anschluss wird ein Imbiss gereicht.
Um einen Überblick über die Teilnehmerzahl zu bekommen, füllen Sie bitte das abgedruckte Formular aus, und geben dies bis zum 30.11.2023 im Gemeindebüro oder bei mir zuhause ab. Anmeldung gerne auch per Mail. (gemeinde.bellingen@rz-online.de) Vielen Dank!
Ich nehme an der Baumpflanzaktion am 09.12.23 mit …………… Person/en teil.
Name………………………………………………………………………….
Vorname………………………………………………………………………
Bellingen, den ……………………Unterschrift………………

Einladung zur Nikolausfeier
Der Nikolaus kommt am Mittwoch, den 6. Dezember 2023 ins Dorfgemeinschaftshaus nach Bellingen. Er wird für jedes Bellinger Kind (bis einschließlich Grundschulalter) eine Überraschung dabeihaben!
Ab ca. 17:30 Uhr werden die Pforten geöffnet und ab ca. 17:45 Uhr stimmen uns eine Weihnachtsgeschichte sowie der Jugendmusikverein auf den Nikolaus ein, der uns gegen 18:00 Uhr besuchen wird.
Zur besseren Planung bitten wir den untenstehenden Abschnitt ausgefüllt bis spätestens 1. Dezember 2023 im Briefkasten am Gemeindebüro in der Brunnenstraße 16 einzuwerfen.
Eine formlose Anmeldung über E-Mail (gemeinde.bellingen@rz-online.de) ist auch möglich.
Das Nikolaus-Orga-Team
Hiermit melde ich/melden wir unser Kind/unsere Kinder für die Nikolausfeier in Bellingen an:
Name Vorname Straße, Hausnummer Geburtsdatum






46. KW 2023

Fundsachen
Auf dem Gehweg gegenüber von Brunnenstraße 1 wurde ein schwarzer (Samya) Anhänger mit Schlüssel
(HÄFELE) gefunden. Der Schlüssel kann bei mir zuhause abgeholt werden.

Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Bellingen am Samstag, den 18.11.2023 um 18:00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus
Bellingen, 56459 Bellingen, Schulstraße 7
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung
2 Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan
3 Information über die Abrechnung der Wiederherstellung der Waldstraße 2. BA
4 Information über die Abrechnung vom Endausbau Waldstraße Stichweg
5 Information über die Sitzungstermine 2024
6 Verschiedenes

Ortsgemeinde Bellingen, 09.11.2023
Michael Wisser
Ortsbürgermeister

Volkstrauertag
Am Sonntag, 19.11.2023 werden wir anlässlich des Volkstrauertages eine Gedenkfeier um 14.00 Uhr am Ehrenmal durchführen. Wir treffen uns um 13.45 Uhr am Gemeindebüro Hierzu darf ich alle Bürgerinnen und Bürger einladen.
Insbesondere die jüngeren Generationen sind aufgerufen mit Ihrer Teilnahme dafür zu sorgen, dass der Volkstrauertag auch in Zukunft nicht in Vergessenheit gerät.
Das sind wir den vielen Opfern von Krieg, Terror und Gewalt schuldig.


Adventsbasar
Am Samstag, 25.11.23 findet ab 11:00 Uhr ein Adventsbasar im DGH statt. Veranstalter ist u.a.  unser Kindergarten „Ratz-Fatz“.
Hierzu darf ich alle Bürgerrinnen und Bürger, sowie auch Interessierte aus den Nachbargemeinden herzlich einladen. Den Veranstaltern wünsche ich viel Erfolg.

Seniorenfeier
Am Sonntag, 03.12.23 findet um 11.30 Uhr die Seniorenfeier im DGH statt. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger die in diesem Jahr das 65. Lebensjahr vollenden herzlich eingeladen (Die Einladung gilt auch für Ihre/Ihren jüngere(n) Partner/Partnerin).
Bitte füllen Sie das abgedruckte Formular aus, und geben dies bis zum 22.11.2023 im Gemeindebüro oder bei mir zuhause ab. Anmeldung gerne auch per Mail. (gemeinde.bellingen@rz-online.de) Vielen Dank!
Ich nehme an der Seniorenfeier am 03.12.23 mit …………… Person/en teil.
Name………………………………………………………………………….
Vorname………………………………………………………………………
Bellingen, den …………………….Unterschrift……………………………..

Einladung zur Baumpflanzaktion!
Zu einer Baumpflanzaktion lädt die Gemeinde Bellingen alle Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich ein.
Wir möchten am Samstag, 09.12.2023 diese Aktion durchführen. Beginnen werden wir um 9:00 Uhr.
Treffpunkt ist der Bahnübergang am Ende der Waldstraße.
Bitte bringen Sie, wenn möglich einen Spaten, Schaufel und einen Fäustel mit.
Die Aktion soll gegen Mittag abgeschlossen sein. Im Anschluss wird ein Imbiss gereicht.
Um einen Überblick über die Teilnehmerzahl zu bekommen, füllen Sie bitte das abgedruckte Formular aus, und geben dies bis zum 30.11.2023 im Gemeindebüro oder bei mir zuhause ab. Anmeldung gerne auch per Mail. (gemeinde.bellingen@rz-online.de) Vielen Dank!

Ich nehme an der Baumpflanzaktion am 09.12.23 mit …………… Person/en teil.
Name………………………………………………………………………….
Vorname………………………………………………………………………
Bellingen, den ……………………Unterschrift………………

45.KW 2023

Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Bellingen am Samstag, 18.11.2023 um 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Bellingen, 56459 Bellingen, Schulstraße 7
Tagesordnung folgt in der nächsten Ausgabe.
Bellingen, 06.11.2023                                               Michael Wisser, Ortsbürgermeister


St.-Martin
Der Martinszug wird sich am 11.11.2023 um 18:00 Uhr ab Gemeindebüro in Bewegung setzten. Angeführt wird der Zug von St. Martin (Corinna Henrich) hoch zu Ross.
Der Musikverein wird den Zug musikalisch begleiten.
Die Feuerwehr übernimmt das Abbrennen des Feuers, absichern des Zuges und wird die Brezeln Verteilen.
Die Eltern der Kindergartenkinder werden Getränke vor der Garage von Carina und Tim Sturm anbieten.
Carmens Imbiss wird für das leibliche Wohl sorgen
Ich darf allen schon jetzt für Ihre Unterstützung und Mitwirkung herzlich danken

Brennholzbestellung 2023/24
Die Brennholzmenge ist auch in dieser Brennholzsaison zunächst auf 5 fm (7 rm) pro Haushalt begrenzt.Je nach Nachfrage kann es sein, dass mehr Brennholz verfügbar ist, deshalb bitte bei der Bestellung die gewünschte Menge angeben. Die Vergabe erfolgt in „Standardpolter“ mit einer Menge von ca. 5 fm, dies ist bei der Angabe der gewünschten Menge zu berücksichtigen (bei Variante 2 Meterholz sind auch kleiner Polter möglich).
Variante  1  :  Laubbrennholz lang an den Waldweg gerückt*
Preis Hartholz: 60,00 € pro fm (Buche, Esche, Eiche, Ahron, etc.)
Preis Weichholz: 42,00 € pro fm (Birke, Linde, Erle, etc.)
Die Mischung der Polter (Hartholz-Weichholz) richtet sich nach dem Wald in dem Holz eingeschlagen wird, deshalb können nicht immer reine Hartholzpolter bereitgestellt werden
* Variante 1 darf nur von Motorsägescheininhabern aufgearbeitet werden, diesen bitte bei der Bestellung nachweisen.
*Für alle, die im letzten Jahr den Nachweis vorgelegt haben, entfällt dies.
Variante  2  :  Meterholz am Waldweg gesetzt und vorgespalten
Preis : 95,00 € pro Raummeter
1 Raummeter (rm) = 0,7 Festmeter (fm)
Da es in der Vergangenheit beim Meterholz zu Reklamationen kam, folgender Hinweis: Beim angebotenen Holz handelt es sich um vorgespaltetes Meterholz und nicht um ofenfertig gespaltetes Holz, zur Verwendung im Ofen ist zwingend eine weitere Bearbeitung notwendig.
Die Brennholzabgabe erfolgt nur an Haushalte der Ortsgemeinde. Alle Preise sind incl. Mehrwertsteuer. Bitte die Bestellung bis spätestens 8. Dezember 2023 abgeben. Spätere Bestellungen können nicht berücksichtig werden.
Die Vergabe wird voraussichtlich von Februar bis April 2024 erfolgen.
Interessenten melden sich bei der Gemeindeverwaltung unter:
E-Mail: gemeinde.bellingen@rz-online.de
Oder mit dem Bestellformular. Dieses bitte im Gemeindebüro in den Briefkasten einwerfen.
Vielen Dank!
…………………………………………………………………………………………………………
Bestellformular Brennholz 2024
Name Vorname Straße Telefonnummer
Variante 1:  Laubbrennholz lang an den Waldweg gerückt
Hartholz/ Weichholz
fm
Variante 2: Meterholz am Waldweg gesetzt und vorgespalten
Meterholz
rm
                                                                                     Michael Wisser, Ortsbürgermeister
Einladung zur Nikolausfeier
Der Nikolaus kommt am Mittwoch, den 6. Dezember 2023 ins Dorfgemeinschaftshaus nach Bellingen. Er wird für jedes Bellinger Kind (bis einschließlich Grundschulalter) eine Überraschung dabeihaben!
Ab ca. 17:30 Uhr werden die Pforten geöffnet und ab ca. 17:45 Uhr stimmen uns eine Weihnachtsgeschichte sowie der Jugendmusikverein auf den Nikolaus ein, der uns gegen 18:00 Uhr besuchen wird.
Zur besseren Planung bitten wir den untenstehenden Abschnitt ausgefüllt bis spätestens 1. Dezember 2023 im Briefkasten am Gemeindebüro in der Brunnenstraße 16 einzuwerfen.
Eine formlose Anmeldung über E-Mail (gemeinde.bellingen@rz-online.de) ist auch möglich.
Das Nikolaus-Orga-Team

Hiermit melde ich/melden wir unser Kind/unsere Kinder für die Nikolausfeier in Bellingen an:
Name          Vorname          Straße,     Hausnummer            Geburtsdatum

44. KW 2023

Seniorenfeier
Am Sonntag, 03.12.23 findet um 11.30 Uhr die Seniorenfeier im DGH statt. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger die in diesem Jahr das 65. Lebensjahr vollenden herzlich eingeladen (Die Einladung gilt auch für Ihre/Ihren jüngere(n) Partner/Partnerin).
Bitte füllen Sie das abgedruckte Formular aus, und geben dies bis zum 22.11.2023 im Gemeindebüro oder bei mir zuhause ab. Anmeldung gerne auch per Mail. (gemeinde.bellingen@rz-online.de) Vielen Dank!
Ich nehme an der Seniorenfeier am 03.12.23 mit …………… Person/en teil.
Name………………………………………………………………………….
Vorname………………………………………………………………………
Bellingen, den …………………….Unterschrift……………………………..

Einladung zur Baumpflanzaktion!
Zu einer Baumpflanzaktion lädt die Gemeinde Bellingen alle Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich ein.
Wir möchten am Samstag, 09.12.2023 diese Aktion durchführen. Beginnen werden wir um 9:00 Uhr.
Treffpunkt ist der Bahnübergang am Ende der Waldstraße.
Bitte bringen Sie, wenn möglich einen Spaten, Schaufel und einen Fäustel mit.
Die Aktion soll gegen Mittag abgeschlossen sein. Im Anschluss wird ein Imbiss gereicht.
Um einen Überblick über die Teilnehmerzahl zu bekommen, füllen Sie bitte das abgedruckte Formular aus, und geben dies bis zum 30.11.2023 im Gemeindebüro oder bei mir zuhause ab. Anmeldung gerne auch per Mail. (gemeinde.bellingen@rz-online.de) Vielen Dank!
Ich nehme an der Baumpflanzaktion am 09.12.23 mit …………… Person/en teil.
Name………………………………………………………………………….
Vorname………………………………………………………………………
Bellingen, den ……………………Unterschrift………………


Wahlen am 09.06.2024
Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Bei den Kommunalwahlen werden die Gemeinderäte die Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen, der VG-Rat und der Kreistag gewählt.
Ende diesen, oder Anfang des nächsten Jahres wird eine Wahlberechtigten Versammlung stattfinden. Hier sollen die Kandidaten und Kandidatinnen für den Gemeinderat benannt werden.
Von den aktiven Ratsmitgliedern werden vier nicht mehr antreten.
Ich bitte Sie alle zu überlegen, ob eine Kandidatur für den Ortsgemeinderat von Bellingen Interessant für Sie wäre.
Ich würde mich über viele Rückmeldungen sehr freuen. Diese können Sie schon jetzt gerne per Mail an gemeinde.bellingen@rz-online.de senden.
Für weiterer Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung

Brennholzbestellung 2023/24
Die Brennholzmenge ist auch in dieser Brennholzsaison zunächst auf 5 fm (7 rm) pro Haushalt begrenzt.Je nach Nachfrage kann es sein, dass mehr Brennholz verfügbar ist, deshalb bitte bei der Bestellung die gewünschte Menge angeben. Die Vergabe erfolgt in „Standardpolter“ mit einer Menge von ca. 5 fm, dies ist bei der Angabe der gewünschten Menge zu berücksichtigen (bei Variante 2 Meterholz sind auch kleiner Polter möglich).
Variante  1  :  Laubbrennholz lang an den Waldweg gerückt*
Preis Hartholz: 60,00 € pro fm (Buche, Esche, Eiche, Ahron, etc.)
Preis Weichholz: 42,00 € pro fm (Birke, Linde, Erle, etc.)
Die Mischung der Polter (Hartholz-Weichholz) richtet sich nach dem Wald in dem Holz eingeschlagen wird, deshalb können nicht immer reine Hartholzpolter bereitgestellt werden
* Variante 1 darf nur von Motorsägescheininhabern aufgearbeitet werden, diesen bitte bei der Bestellung nachweisen.
*Für alle, die im letzten Jahr den Nachweis vorgelegt haben, entfällt dies.

Variante  2  :  Meterholz am Waldweg gesetzt und vorgespalten
Preis : 95,00 € pro Raummeter
1 Raummeter (rm) = 0,7 Festmeter (fm)

Da es in der Vergangenheit beim Meterholz zu Reklamationen kam, folgender Hinweis: Beim angebotenen Holz handelt es sich um vorgespaltetes Meterholz und nicht um ofenfertig gespaltetes Holz, zur Verwendung im Ofen ist zwingend eine weitere Bearbeitung notwendig.
Die Brennholzabgabe erfolgt nur an Haushalte der Ortsgemeinde. Alle Preise sind incl. Mehrwertsteuer. Bitte die Bestellung bis spätestens 8. Dezember 2023 abgeben. Spätere Bestellungen können nicht berücksichtig werden.
Die Vergabe wird voraussichtlich von Februar bis April 2024 erfolgen.
Interessenten melden sich bei der Gemeindeverwaltung unter:
E-Mail: gemeinde.bellingen@rz-online.de
Oder mit dem Bestellformular. Dieses bitte im Gemeindebüro in den Briefkasten einwerfen.
Vielen Dank!

…………………………………………………………………………………………………………
Bestellformular Brennholz 2024
Name           Vorname          Straße            Telefonnummer
Variante 1:  Laubbrennholz lang an den Waldweg gerückt
Hartholz/ Weichholz                              fm
Variante 2: Meterholz am Waldweg gesetzt und vorgespalten
Meterholz          rm


                                                                                   Michael Wisser, Ortsbürgermeister


43 KW 2023

Sammlung Kriegsgräbervorsorge
Vom 31.10.2023 bis zum 25.11.2023 sammeln ehrenamtliche Helfer im ganzen Land wieder Spenden für die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
In Bellingen haben sich die Ortsvereine und der Gemeinderat erneut bereiterklärt, die Sammlung durchzuführen.
„Mit Ihrer Spende helfen Sie, die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu erhalten und die von ihnen ausgehende Mahnung zum Frieden wachzuhalten“,
Ich danke schon jetzt allen Sammlerinnen und Sammlern, sowie auch allen Spendern für Ihre Unterstützung.

Aufbau  Martinsfeuer
Die  Feuerwehr wird am 04.11.2023 das Martinsfeuer aufbauen. Hierfür zunächst ein Dankeschön an die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr.
Wer Holz anliefern möchte (nur an dem Samstag von 10. bis 12. Uhr) melde sich bei unserem Wehrführer Nicolai Henn ( 0151 41 95 8448 ). Ohne eine Rücksprache mit Ihm, darf kein Holz angeliefert werden. Außerdem möchte ich schon jetzt darauf hinweisen, dass nur naturbelassenes Holz angeliefert werden darf.
Ich bitte dies unbedingt zu beachten!! Vielen Dank.

Adventsbasar
Am Samstag, 25.11.23 findet ab 11:00 Uhr ein Adventsbasar im DGH statt. Veranstalter ist u.a.  unser Kindergarten „Ratz-Fatz“.Hierzu darf ich alle Bürgerrinnen und Bürger, sowie auch Interessierte aus den Nachbargemeinden herzlich einladen. Den Veranstaltern wünsche ich viel Erfolg.

Einladung zur Baumpflanzaktion!
Zu einer Baumpflanzaktion lädt die Gemeinde Bellingen alle Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich ein.
Wir möchten am Samstag, 09.12.2023 diese Aktion durchführen. Beginnen werden wir um 9:00 Uhr.
Weitere Informationen werden demnächst an gleicher Stelle bekanntgegeben.

                                                                                  
St.-Martin
Der Martinszug wird sich am 11.11.2023 um 18:00 Uhr ab Gemeindebüro in Bewegung setzten. Angeführt wird der Zug von St. Martin (Corinna Henrich) hoch zu Ross.
Der Musikverein wird den Zug musikalisch begleiten.
Die Feuerwehr übernimmt das Abbrennen des Feuers, absichern des Zuges und wird die Brezeln Verteilen.
Die Eltern der Kindergartenkinder werden Getränke vor der Garage von Carina und Tim Sturm anbieten.
Carmens Imbiss wird für das leibliche Wohl sorgen
Ich darf allen schon jetzt für Ihre Unterstützung und Mitwirkung herzlich danken!

Volkstrauertag
Am Sonntag, 19.11.2023 werden wir anlässlich des Volkstrauertages eine Gedenkfeier um 14.00 Uhr am Ehrenmal durchführen. Wir treffen uns um 13.45 Uhr am Gemeindebüro Hierzu darf ich alle Bürgerinnen und Bürger einladen.
Insbesondere die jüngeren Generationen sind aufgerufen mit Ihrer Teilnahme dafür zu sorgen, dass der Volkstrauertag auch in Zukunft nicht in Vergessenheit gerät.
Das sind wir den vielen Opfern von Krieg, Terror und Gewalt schuldig.
                                                                                     Michael Wisser, Ortsbürgermeister

1. Digitale Sprechstunde in Bellingen
am 06.11.2023 von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Thema:
Das e-Rezept - eine Kurzinformation und
Organisatorisches für nächste Treffen.
Ihr Digital-Botschafter Hartmut Wagner
Mail:  di.bo.wagner.bellingen@gmail.com
Mobil:  0171 / 3 89 05 99



                           Protokoll von der Sitzung des Ortsgemeinderates am 18.10.2023
Öffentlicher Teil:
TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder, Beigeordneten,  sowie die Zuhörer. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest.Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es keine Einwände.
Der Ortsbürgermeister stellte den Antrag den Top 9 Beratung und Beschlussfassung über die Steuersätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2024 von der Tagesordnung zu nehmen. Ausschlaggebend hierfür ist, dass die Höhe der Umlage von Kreis und VG noch nicht feststehen. Top 10 wird dann Top 9, Top 11 wird Top 10 usw.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:13 Dagegen:0 Enthaltung:0

TOP 2  Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO
In der Oberstraße 11 und Bergstraße 10 sind die Seilleuchten defekt und müssen erneuert werden. Eine Reparatur der 50 Jahren alten Lampen ist unwirtschaftlich. Aus diesem Grund sollen neue Lampen installiert werden.
Vor dem Hintergrund, dass die nächste Sitzung am 17.10.2023 stattfindet, muss die Beschaffung im Rahmen einer Eilentscheidung erfolgen.
Die Fa. Zoth hat ein Angebot für beide Lampen in Höhe von 5.888,50 € Brutto vorgelegt.
Im Preis ist der Rückbau der alten, Lieferung und Einbau der neuen Lampen enthalten.
Die Auftragsvergabe per Eilentscheidung ermöglicht die notwendige zeitnahe Ausführung der Arbeiten
Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang und Bedeutung erheblich sind, der vorherigen Zustimmung des Gemeinderats.
Nach § 5 der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bellingen sind Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 1.500,00 € übersteigen.
Das Angebot der Fa. Zoth in Höhe von 5.888,50 € Brutto übersteigt die Wertgrenze und somit ist ein Beschluss des Ortsgemeinderates erforderlich. Aus diesem Grund wird der Auftrag im Rahmen einer Eilentscheidung i. S. v. § 48 GemO erteilt.
Der Gemeinderat wurde am 28.08.2023 über die Eilentscheidung informiert.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Eilentscheidung gem. § 48 Gemeindeordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:13 Dagegen:0 Enthaltung:0

TOP 3 Information über die Anpassung des Pachtzinses gem. Wertsicherung bezgl. Pachtvertrag mit der BAG
Der Pachtvertrag mit der BAG für das Grundstück Gemarkung Bellingen, Flur 24, Flurstück Nr. 12, wurde am 5. April 2012 geschlossen.
Die Entschädigung für die Pachtfläche und für Bodenzerstörung wurde an die Geldentwicklung gemessen an den Preisindex des Statistischen Bundesamtes für die Lebenshaltung aller Privathaushalte und den Preisindex der Erzeugerpreise für Natursteine im Tiefbau angepasst.
Somit erhöht sich die Pachtzahlung für die Pachtfläche von bisher 1.041,71 €/ 2,08 ha
auf nunmehr  1.164,06 € / 2,08 ha
Die Entschädigung für Bodenzerstörung beträgt 5.337,66 €/ha
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.

TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
Bei der Verbandsgemeindekasse Westerburg ist eine Spende über 2.000,00 € von Dieter und Katja Henn, Oberstraße 17, 56459 Bellingen für die Wiederaufforstung des Gemeindewaldes eingegangen.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO hat der Ortsgemeinderat über die Annahme und Vermittlung von Spenden zu entscheiden.
Die Annahme der Spenden erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Der Westerwaldkreis hat bereits mit Schreiben vom 11.09.2023 keine Bedenken erhoben.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bellingen stimmt der Annahme der Geldspenden von Dieter und Katja Henn, über 2.000,00 € zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:13 Dagegen:0 Enthaltung:0

TOP 5 Zustimmung zur Aufhebung der Windenergieplanung der VG Westerburg (§ 67 Abs. II Gemeindeordnung
Der Verbandsgemeinderat Westerburg hat in seiner Sitzung am 07. Februar 2023 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des  Teilflächennutzungsplanes „Standortbereiche für die Windenergie in der Verbandsgemeinde Westerburg“ beschlossen.
Der Teilflächennutzungsplan Wind regelt seit Juni 2012 die Errichtung von Windenergieanlagen durch die Ausweisung von sogenannten Windenergiezonen. Derzeit sind drei Windenergiezonen förmlich ausgewiesen:
WE-Zone 1: Gemarkung Höhn
WE-Zone 2: Gemarkungen Westerburg und Kölbingen
WE-Zone 3: Gemarkungen Girkenroth, Weltersburg und Berzhahn.
Die Ausweisung von Windenergiezonen hat zur Folge, dass die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der Zonen grundsätzlich ausgeschlossen ist. Es handelt sich hierbei um die sog. Ausschlusswirkung (§ 35 Abs. 3 Baugesetzbuch).
In Folge des in diesem Jahr in Kraft getretenen „Wind-an-Land-Gesetzes“ wurden umfangreiche Instrumente in das Baurecht übernommen, die den Ausbau der Windenergie fördern sollen. So entfällt die oben genannte „Ausschlusswirkung“ bestehender Teilflächennutzungspläne Windenergie kraft Gesetzes mit Wirkung zum 31.12.2027. Dieser Rechtsfolge liegt der Gedanke zu Grunde, dass die „Ausschlusswirkung“ als ein Hindernis beim Ausbau der Windenergie angesehen wird; insoweit hat hier der Gesetzgeber eine Kehrtwende vollzogen.
Darüber hinaus wurde den Bundesländern aufgegeben, bestimmte Anteile der Landesfläche für den Windenergieausbau zur Verfügung zu stellen (sog. Flächenbeitragswerte). In Rheinland-Pfalz wurde diese Verpflichtung auf die Träger der Regionalen Raumordnungsplanung übertragen. Mit anderen Worten: Die Flächenpotentiale für die Windenergie werden im nördlichen Rheinland-Pfalz künftig über den Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald dargestellt.
Nach Aufhebung des Teilflächennutzungsplanes werden Windenergieanlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch privilegiert zulässig sein. Diese Regelung würde – ohne Aufhebung der Windenergieplanung – jedoch auch kraft Gesetzes ab dem 01.01.2028 mit dem
Wegfall der „Ausschlusswirkung“ entstehen.
Sobald das Land Rheinland-Pfalz nachweisbar die Flächenbeitragswerte erreicht hat, sind Windenergieanlagen im Außenbereich nur noch als sonstige Bauvorhaben im Außenbereich zulässig.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Aufhebung des Teilflächennutzungsplanes „Standortbereiche für die Windenergie in der Verbandsgemeinde Westerburg“ nach § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:13 Dagegen:0 Enthaltung:0

TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der Küche im Kindergarten
Nachdem ab dem 1 August 2023 das Essen im Kindergarten selbst zubereitet wird, hat sich herausgestellt, dass hier noch einige Ergänzungen und Erweiterungen getätigt werden müssen.
Die Spülmaschine die mittlerweile 15 Jahr alt ist, muss ausgetauscht werden. Die Dunstabzugshaube muss erneuert werden. Schränke und ablagen sollen neu installiert werden.
Die Fa. Becker aus Steinebach a.d.W hat hier ein Angebot in Höhe von 8.311,08 € abgegeben.
In der Summe sind alle Arbeiten und Lieferung von Spülmaschine, Abzugshaube, sowie Schränke und Ablagen enthalten.
Beschluss:
Die Fa. Becker erhält den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten und Lieferung der Geräte für den Kindergarten, zum Angebotspreis in Höhe von 8.311,08 €
Abstimmungsergebnis:
Dafür:13 Dagegen:0 Enthaltung:0

TOP 7 Information über den Rahmenvertrag „ Wartung und Instandhaltung“ Straßenbeleuchtung
Der Rahmenvertrag „ Wartung und Instandhaltung“ Straßenbeleuchtung ist ausgelaufen und musste neu Ausgeschrieben werden.
Nach Auswertung aller Angebote hat die Fa. Zoth den Auftrag mit einer Angebotssumme in Höhe von 5677,20 €  erhalten, dieser hat eine Laufzeit von 5 Jahren.
Der Rahmenvertrag ist als Anlage angefügt.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information

TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über die Brennholzpreise 2024
.
Die Brennholzpreise für das Jahr 2024 sollen wie folgt festgesetzt werden.
Variante  1  :  Laubbrennholz lang an den Waldweg gerückt
Preis Hartholz: 60,00 € pro fm (Buche, Esche, Eiche, Ahorn, etc.)
Preis Weichholz: 42,00 € pro fm (Birke, Linde, Erle, etc.)
Die Mischung der Polter (Hartholz-Weichholz) richtet sich nach dem Wald in dem Holz eingeschlagen wird. Die Bereitstellung erfolgt in „Standardpoltern“ mit einem Volumen von ca. 5 fm, eine abweichende individuelle Poltergröße ist nicht möglich. In der Brennholzsaison 2023/2024 wird das Holz im Wesentlichen aus Eschen-und Buchenbrennholz bereitgestellt
Variante  2  :  Meterholz am Waldweg gesetzt und vorgespalten Preis : 95,00 € pro Raummeter
1 Raummeter (rm) = 0,7 Festmeter (fm)
Beschluss:
Die Brennholzpreise werden wie folgt festgelegt.
Variante 1: Hartholz 60,00 € pro fm, Weichholz 42,00 € pro fm
Variante 2: Meterholz am Waldweg gesetzt und vorgespalten 95,00 € pro Raummeter
Pro Haushalt wird die Menge auf insgesamt 5 fm (7 rm) begrenzt.
Die Brennholzabgabe erfolgt nur an Haushalte der Ortsgemeinde. Alle Preise sind incl. Mehrwertsteuer.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12 Dagegen:0 Enthaltung:0

TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über eine Jahressonderzahlung für nebenberufliche Arbeitskräfte der Gemeinde
Der Ortsgemeinderat legt alljährlich fest, ob zum Ende des Jahres eine Sonderzahlung an die nebenberuflichen Arbeitskräfte der Gemeinde gezahlt werden soll. Bisher wurde keine Sonderzahlung geleistet.
Beschluss:
An die nebenberuflichen Arbeitskräfte der Gemeinde Bellingen wird keine Sonderzahlung geleistet. Das Ratsmitglied Udo Zimmermann hat an der Beratung und Beschlussfassung gemäß § 22 GemO nicht teilgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11 Dagegen:0 Enthaltung:0

Top 10 Verschiedenes
Der Gemeinderat wurde über folgende Themen unterrichtet
Baumpflanzaktion am 9. Dezember
Sachstand Windpark Bellingen
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information

TOP 11 Einwohnerfragestunde
Es wurde angeregt, die Friedhofssatzung zu überarbeiten.
Ortsgemeinde Bellingen, 18.10.2023
Schriftführer                               Vorsitzender
Erwin Henrich                             Michael Wisser
                                                     Ortsbürgermeister



40. KW 2023

Digital-Botschafter
Informationsveranstaltung am Montag, den 9. Oktober 2023 für alle Seniorinnen und Senioren ab 65 von 18:00 bis 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Bellingen.
Um Seniorinnen und Senioren den Weg in die Digitale Welt zu ermöglichen, wurden im letzten Herbst Digital-Botschafterinnen und Botschafter für den Westerwaldkreis ausgebildet.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung möchten wir uns bei Ihnen vorstellen, und unsere ehrenamtliche Arbeit erläutern.
Sie besitzen ein Smartphone, Tablet oder Laptop und wissen nicht genau, was man damit machen kann. Dann sind Sie bei uns, den ,,Digitalbotschaftern" genau richtig.
Tauchen Sie mit uns ein, in die interessante und vielfältige digitale Welt.
Bei uns können Sie sich mit Gleichgesinnten austauschen und Sie werden feststellen, dass Sie mit Ihren offenen Fragen nicht alleine sind.
Der gemeinsame Austausch über Erfahrungen mit den Geräten, steht im Mittelpunkt unserer Arbeit, sowie das Lernen in der Gruppe und die gegenseitige Unterstützung.
Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich. Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Wir freuen uns, auf Ihr Kommen.
Hartmut Wagner
Digital-Botschafter
Bellingen
Mail: di.bo.wagner.bellingen@gmail.com
Mobil.: 0171-3890599

Grünabfälle
Ich möchte auf die Abholung der Grünabfälle am 16.10.2023 durch den WAB hinweisen.
Insbesondere Heckenschnitt der jetzt anfällt, sollte gelagert und bei der Abfuhr entsorgt werden.
Der Grünabfallcontainer wird in dieser Woche letztmals für diese Jahre entleert.
Aus diesem Grund Bitte alle dann noch anfallenden Grünabfälle bei der Abfuhr am 16.10.2023 entsorgen
Vielen Dank!

30er Zone
Im letzten Jahr wurde für alle Gemeindestraßen 30er Zonen eingerichtet.
Nun gibt es erneut Beschwerden, dass insbesondere in der Waldstraße, sowie im Kreuzungsbereich Brunnenstraße/Oberstraße/Schulstraße dies missachtet wird.
Das in diesem Bereich durch die Bushaltestelle ein erhöhtes Aufkommen von Fußgängern, insbesondere von Schulkindern vorhanden ist, sollte jedem bewusst sein. Jeden morgen müssen viele Kleinkinder mit Ihren Eltern diesen Bereich passieren, um in den Kindergarten zu gelangen.
Bitte nehmt Rücksicht! Vielen Dank!
Parksituation in der Gemeinde.
In unserer Gemeinde ist das Thema Parken immer wieder aktuell. Es gibt immer wieder Beschwerden über Falschparker auf Gehwegen, an Grundstückseinfahrten und an Einmündungsbereichen. Das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten. Hier wird teilweise so unvernünftig geparkt, dass Fußgänger auf die Straßen ausweichen müssen.
Dieser Hinweis wurde schon einige male an gleicher Stelle veröffentlicht. Jedoch ohne Erfolg. Aus diesem Grund, muss jetzt gehandelt werden!


Wahlen am 09.06.2024
Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Bei den Kommunalwahlen werden die Gemeinderäte die Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen, der VG-Rat und der Kreistag gewählt.
Ende diesen, oder Anfang des nächsten Jahres wird eine Wahlberechtigten Versammlung stattfinden. Hier sollen die Kandidaten und Kandidatinnen für den Gemeinderat benannt werden.
Ich bitte Sie alle zu überlegen, ob eine Kandidatur für den Ortsgemeinderat von Bellingen Interessant für Sie wäre.
Ich würde mich über viele Rückmeldungen sehr freuen. Diese können Sie schon jetzt gerne per Mail an gemeinde.bellingen@rz-online.de senden.
Für weiterer Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
                                                                    

                                                                                 Michael Wisser, Ortsbürgermeister


39. KW 2023

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger !

Wie alljährlich, so wird auch in diesem Jahr im November die Sammlung der Kriegsgräberfürsorge durchgeführt.
Die Sammlung ist wichtig, damit auch in Zukunft die Grabstätten unserer Gefallenen gepflegt werden können.
Mit der Sammlung zeigen wir, dass die Gefallenen der beiden Weltkriege nicht vergessen sind und nicht vergessen werden.
Ich darf Sie alle herzlich Bitten einmal zu überlegen, ob Sie nicht ein paar Stunden Opfern würden, um sich als Sammler/in zur Verfügung zu stellen.
Sie können sich per Mail ( gemeinde.bellingen@rz-online.de) oder per Telefon 0179 68 07 983 anmelden. Schon jetzt, vielen Dank !!

Für weitere Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügun
g.

                                                                             Michael Wisser, Ortsbürgermeister




38. KW 2023

Digital-Botschafter
Informationsveranstaltung am Montag, den 9. Oktober 2023 für alle Seniorinnen und Senioren ab 65 von 18:00 bis 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Bellingen.
Um Seniorinnen und Senioren den Weg in die Digitale Welt zu ermöglichen, wurden im letzten Herbst Digital-Botschafterinnen und Botschafter für den Westerwaldkreis ausgebildet.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung möchten wir uns bei Ihnen vorstellen, und unsere ehrenamtliche Arbeit erläutern.
Sie besitzen ein Smartphone, Tablet oder Laptop und wissen nicht genau, was man damit machen kann. Dann sind Sie bei uns, den ,,Digitalbotschaftern" genau richtig.
Tauchen Sie mit uns ein, in die interessante und vielfältige digitale Welt.
Bei uns können Sie sich mit Gleichgesinnten austauschen und Sie werden feststellen, dass Sie mit Ihren offenen Fragen nicht alleine sind.
Der gemeinsame Austausch über Erfahrungen mit den Geräten, steht im Mittelpunkt unserer Arbeit, sowie das Lernen in der Gruppe und die gegenseitige Unterstützung.
Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich. Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Wir freuen uns, auf Ihr Kommen.
Hartmut Wagner
Digital-Botschafter
Bellingen
Mail: di.bo.wagner.bellingen@gmail.com
Mobil.: 0171-3890599

Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bellingen
1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Bahn“
Bebauungsplan nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 den Planaufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Bahn“ gefasst. Der erstellte Planentwurf ist in der Zeit vom
25.09.2023 bis 31.10.2023 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/aktuelles/aus-der-verwaltung/ zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einsehbar.
Parallel hierzu findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 110, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten statt:
vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags
montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Die Beteiligung verfolgt das Ziel, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen kann folgende E-Mail-Adresse verwendet werden: trompeter.d@vg-westerburg.de
Stellungnahmen können aber auch auf jede andere Weise abgegeben werden (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift).
Folgende Unterlagen sind einsehbar: Planzeichnung, Begründung und Verträglichkeitsprüfung Artenschutz.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB:
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Der Geltungsbereich der Änderungsplanung erfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Bellingen, Flur 22, Flurstücke 31/16 und 31/15 teilweise.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bellingen, den 18.09.2023
Ortsgemeinde Bellingen
gezeichnet
Michael Wisser
Ortsbürgermeister

Befahren von landwirtschaftlichen Flächen

Das Betreten und befahren von landwirtschaftlichen Flächen sollte vermieden werden. Aus gegebenem Anlass und Beschwerden aus der Landwirtschaft, möchte ich nochmals darauf hinweisen. Zum einen, um die landwirtschaftliche Produktion nicht zu beschädigen, zum anderen, um Wildtiere wie Rehe mit ihren Kitzen oder Vögel, die in der Wiese brüten während der Aufzuchtzeit nicht zu stören. Das gilt sowohl für gemähte, als auch für ungemähte Wiesen.
• Also, bleib auf den Wegen, wenn du dich in der Natur aufhältst! Und über eine Wiese zu radeln, oder gar zu Fahren, dass geht gar nicht!
• Und noch eine spezielle Bitte an alle Hundehalter: Bitte leint euren Hund an und sorgt dafür, dass er sein Geschäft nicht in der Wiese erledigt.
Hundekot auf der Wiese ist nicht nur unappetitlich, sondern auch ungesund für Weidetiere. Weidetiere können durch Hundekot im Futter Infektionen bekommen. Bitte entsorgt die Hundekotbeutel fachgerecht und lasst sie nicht in der Landschaft liegen. Zum respektvollen und umweltbewussten Verhalten gehört es, keine Abfälle in Feld und Flur zu hinterlassen. Abfälle wie beispielsweise Dosen oder Flaschen können dazu führen, dass Nutz- und Wildtiere verletzt oder vergiftet werden. Zudem kann solcher Müll auch teure Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen verursachen.
Vielen Dank!
                                                                                    Michael Wisser. Ortsbürgermeister

37. KW 2023 

Kita "Ratz-Fatz"

Vom 04.09. – 08.09.2023 fand unsere alljährliche Waldwoche statt.
Es stand viel auf dem Programm und so hatten Groß und Klein ihren Spaß.
Wir erkundeten die direkten Wälder Bellingens. Dort suchten wir unter anderem Waldschätze, bauten gemeinsam ein Tipi, statteten der alten Burg in Rotenhain einen Besuch ab, tanzten und turnten und verstauten besondere Waldfundstücke in einer Flasche, damit wir uns immer an diese schöne Woche erinnern können. Das Papa-Kind-Grillen am Freitagabend war dann der krönende Abschluss einer gelungen Waldwoche. Bei schönstem Wetter und leckerstem Essen haben wir einen ganz wundervollen Abend mit den Papas und Kindern verbracht. Als Highlight bestaunten wir ein Feuerwerk und leuchteten mit unseren Knicklichtern um die Wette. Was eine aufregende und spannende Woche.





Wölfe gesichtet
In derr Nacht vom 8. auf den 9. September 2023 wurden im Bereich „ Hemmerich “ und „Zattenbacher Feld „ drei Wölfe gesichtet.
Falls Sie einem Wolf begegnen, beachten Sie bitte nachfolgendes:
Halten Sie respektvollen Abstand zu dem Tier.
Falls Sie einen Hund dabeihaben, nehmen Sie ihn an die kurze Leine. Wölfe sind gegenüber Menschen äußerst zurückhaltend, diese Maßnahme hat somit eine unmittelbare Schutzwirkung auf Ihren Hund.
Laufen Sie nicht weg. Wenn Sie mehr Abstand möchten, ziehen Sie sich langsam zurück.
Wenn Ihnen der Wolf zu nahe erscheint, machen Sie auf sich aufmerksam. Sprechen Sie laut, gestikulieren Sie oder machen Sie sich anderweitig deutlich bemerkbar. Der Wolf wird sich daraufhin in der Regel entfernen.
Laufen Sie nicht hinterher, Wölfe sind keine zahmen Haustiere.
Füttern Sie niemals Wölfe, die Tiere lernen sonst sehr schnell, Menschen mit Futter zu verbinden und suchen eventuell aktiv die Nähe des Menschen auf.
Trotz aller Vorsicht: Dass es eine absolute Sicherheit nicht geben kann, muss allen bewusst sein.








Straßenreinigung
Es ist festgestellt worden, dass an einigen Stellen in der Gemeinde die Straßenreinigung nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt wird.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Straßen in Bellingen nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung zu reinigen sind.
Die betroffenen Grundstückseigentümer ( Dort wo die Entwässerungsrinnen  mit Gras und Unkraut bedeckt sind)  werden gebeten, bis zum 28.09.2023 Ihrer Reinigungspflicht nachzukommen.
Vielen Dank!
                                                                                     Michael Wisser. Ortsbürgermeister


35. KW 2023

Grünabfallcontainer
Nachfolgendes wurde mehrfach an gleicher Stelle veröffentlicht.
Bitte alle Baum - und Strauchschnitte nicht in den Container füllen. Den Container bitte nur mit Rasenschnitt befüllen. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Kosten, ist es wichtig, dass dies beachtet wird. Wie auf dem Bild zu erkennen ist, werden die Hinweise und Bitten nicht beachtet und dies zum wiederholten Male.









Jeder Haushalt erhält einen Gutschein für die Anlieferung von Grünabfall beim WAB. Außerdem wird zweimal jährlich der Grünabfall durch den WAB am Grundstück abgeholt.
Aus diesem Grund, sollte es doch möglich sein, die Regeln zu beachten.
Vielen Dank dafür!
                                                                                Michael Wisser, Ortsbürgermeister

31. KW 2023

Vertretung des Ortsbürgermeisters
Vom 12.08.2023 bis zum 27.08.2023 werde ich vom Beigeordneten Udo Zimmermann vertreten.
Herr Zimmermann ist unter der Telefonnummer 0172 56 31 914 oder 02663/915685 erreichbar.
                                                                                  Michael Wisser, Ortsbürgermeister

30. KW 2023

Wahlen am 09.06.2024
Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Bei den Kommunalwahlen werden die Gemeinderäte die Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen, der VG-Rat und der Kreistag gewählt.
Ende diesen, oder Anfang des nächsten Jahres wird eine Wahlberechtigten Versammlung stattfinden. Hier sollen die Kandidaten und Kandidatinnen für den Gemeinderat benannt werden.
Ich bitte Sie alle zu überlegen, ob eine Kandidatur für den Ortsgemeinderat von Bellingen Interessant für Sie wäre.
Ich würde mich über viele Rückmeldungen sehr freuen. Diese können Sie schon jetzt gerne per Mail an gemeinde.bellingen@rz-online.de senden.
Für weiterer Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
                                                                                     Michael Wisser, Ortsbürgermeister


Niederschrift von der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 18.07.2023

TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder, Beigeordneten, den Forsteinrichter Herrn Rhensius, Herrn Forstamtsleiter Schuhbaeck und Herrn Revierleiter  Weber. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest. Ergänzungen zur Tagesordnung ergaben sich nicht. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es keine Einwände.

TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über das Forsteinrichtungswerk 2024 - 2034
Sachverhalt:
Das bestehende Forsteinrichtungswerk ist 2022 ausgelaufen.
Forsteinrichter Herr Fritz Rhensius hat das neue Forsteinrichtungswerk erstellt und dem Gemeinderat vorgestellt.
Beschluss:
Dem Forsteinrichtungswerk 2024-2034 wird in der vorgelegten Form zugestimmt
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

TOP 3 Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO
Sachlage:
Die Fa. Guido Jacobs hat die Lieferung von Essen für den Kindergarten zum 01.08.2023 gekündigt. Nunmehr soll ab dem 01.08.2023 das Essen selbst zubereitet werden.
Aus diesem Grund muss ein Kombidämpfer für die Zubereitung des Essens beschafft werden. Auch müssen Umbauarbeiten in der Küche getätigt werden.
Die Fa. Becker aus Steinebach/a.d.W. hat ein Angebot in Höhe von 8.562,05 € Brutto vorgelegt.
In dem Preis ist der Einbau des Kombidämpfers und der Umbau der Küche enthalten.
Damit die Zeitnahe Bestellung erfolgen kann, hat der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten die Zustimmung zur Bestellung und Ausführung der Umbauarbeiten  per Eilentscheidung nach § 48 GemO erteilt.
Zuvor wurde der Gemeinderat am 19.06.2023 in einer Besprechung über den Sachverhalt informiert.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Eilentscheidung gem. § 48 Gemeindeordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

TOP 4 Information über die Höhe der Verwahrentgelte
Sachlage:
Seit 2019 erheben die Geschäftsbanken der Verbandsgemeinde für Guthaben auf den Girokonten die über einem Sockelbetrag liegen, sogenannte Verwahrentgelte.
Aufgrund von ausgewiesenen liquiden Mittel der Ortsgemeinde Bellingen zum 31.12.2022 fallen Verwahrentgelte in Höhe von 201,14 € an ( 2021  105,69 € )
Ab dem IV Quartal 2022 erheben die Banken keine Verwahrentgelte mehr, sodass für 2023 nicht mehr mit Verwahrentgelten gerechnet werden muss.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.

TOP 5 Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss  für die 1. Änderung des Bebauungsplans 'Unter der Bahn' .
Sachlage:
Die Ortsgemeinde Bellingen hat im Jahr 2002 den Bebauungsplan ‚Unter der Bahn‘ zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen beschlossen. Der Geltungsbereich erstreckte sich auf insgesamt ca. 3,0 ha in drei Teilbereichen. Da nun ein Teilbereich mit Wohnbauflächen realisiert werden soll, ist im Zuge der entwässerungstechnischen Voruntersuchung aufgefallen, dass die im ursprünglichen Bebauungsplan festgesetzte Fläche zur Rückhaltung des Regenwassers nicht
ausreichend ist. Die benötigten Volumina und Flächen wurden neu berechnet und mit den zuständigen Behörden abgestimmt.
In der 1. Änderung des Bebauungsplans ‚Unter der Bahn‘ erfolgt die Anpassung und Erweiterung der ‚Fläche zu Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser‘. Die an dieser Stelle ursprünglich festgesetzte ‚Wohnbaufläche‘ entfällt.
Die ehemals dargestellten Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert. Die Grundzüge der ursprünglichen Planung werden nicht verändert. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren
aufgestellt.
Beschluss:
1. Der Ortsgemeinderat Bellingen stimmt dem Aufstellungsbeschluss für
die 1. Änderung des Bebauungsplans ‚Unter der Bahn‘ zu.
2. Die Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg wird gebeten, die erste Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
3. Sofern im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen eingehen, die zu einer Änderung des Planentwurfs führen, kann anschließend die zweite (förmliche) Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ohne weitere Beteiligung des Gemeinderates durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

TOP 6 Vorberatung Haushaltsplan 2024
Sachlage:
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 27. März 2023 wurde der Wunsch geäußert, den Haushaltsplan früher im Jahr aufzustellen.
Daraufhin hat die VGV Westerburg einen Erfassungsbogen erstellt, mit der  bitte diesen bis 31.07.2023 ausgefüllt zurückzusenden, damit mit der Planung begonnen werden kann. Nachfolgendes soll in den Haushaltspan 2024 aufgenommen werden.

Kostenträger: 1110 - Verwaltungssteuerung (Bürgermeister und Gremien)
Beschreibung Kosten

Garagentor 1500,00 €

Kostenträger: 1143 – Bauhof
Beschreibung Kosten
Mulcher für Kubota 3.500,00 €

Kostenträger: 2813 - Städtepartnerschaften
Beschreibung Kosten
Partnerschaftsbesuch Antweiler 2000,00 €

Kostenträger: 2811 – Heimat- und Kulturpflege
Beschreibung Kosten

Zeltkauf von Vereinen 3000,00 €

Kostenträger: 36610201 – Kinderspielplatz Bellingen
Beschreibung Kosten
Beschaffung Bänke 1.500,00 €

Kostenträger: 36500201 – Kindertagesstätte „Ratz-Fatz“ Bellingen
Beschreibung Kosten
Unterhaltung Gebäude 10.000,00 €
Bauwagen für Waldwoche   9.000,00 € ( Spendenkonto)

Kostenträger: 36610202 – Jugendraum Bellingen
Beschreibung Kosten
Unterhaltung  Toilettencontainer 1.500,00 €

Kostenträger: 5510 - Öffentliches Grün, Landschaftsbau
Beschreibung Kosten
Beschaffung Bänke 5.000,00 €
Unterhaltung Dorfplatz Hauptstraße 1.500,00 €
Sanierung Dorfbrunnen am DGH 5.000,00 €

Kostenträger: 57310201 – Mehrzweckhaus Bellingen
Beschreibung Kosten
Defibrillator 3000,00 €
Unterhaltung 10.000,00 €

Kostenträger: 5110 – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen Bebauungsplan
Beschreibung Kosten
Bebauungsplan 6.000,00 €

Kostenträger: 54110001 - Gemeindestraßen
Beschreibung Kosten
Sanierung Risse; Borsteine usw. 7.500,00 €
Schilder 1.000,00 €
Waldstraße 2. BA 37.500,00 €  SR
Waldstraße Stich 27.500,00 €  SR

Kostenträger: 54110002 - Straßenbeleuchtung
Beschreibung Kosten
Ersatz- Straßenlampen 10.000,00 €

Kostenträger: 55300701 - Friedhof Rotenhain
Beschreibung Kosten
Gebäudeunterhaltung 2.500,00 €
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.

TOP 7 Verschiedenes
Nachfolgende Themen wurden besprochen.
Sanierung Dorfplatz an der Hauptstraße
Sanierung Brunnen am DGH
Sanierung Risse Ortsstraßen
Arbeitseinsatz im Kindergarten
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.

Ortsgemeinde Bellingen, 18.07.2023
Schriftführer                                                                      Vorsitzender
Erwin Henrich                                                                    Michael Wisser
                                                                                            Ortsbürgermeister

29. KW 2023

Liebe Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!
Am 24.07.2023 beginnen die Sommerferien. Bis zum 01.09.2023 haben Familien mit schulpflichtigen Kindern dann Gelegenheit, die schulfreien Tage für gemeinsame Sommeraktivitäten zu nutzen.
Ob Sie verreisen oder zuhause den Sommer genießen: Erholen Sie sich gut, freuen sie sich auf lange Sommertage und kommen Sie gesund und erholt wieder zurück!
Ich wünsche Ihnen und Euch allen eine schöne Urlaubs- und Ferienzeit!


Herzliche Einladung zum Dorftunier des VFB Rotenhain/Bellingen
Der VfB Rotenhain/Bellingen lädt am Samstag, 22. Juli 2023 auf die Sportanlage nach Rotenhain zu einem Dorftunier ein.
Nähere Informationen zum Ablauf des Dorftuniers erhalten Sie im nichtamtlichen Teil der Gemeinde Rotenhain.
Unterstützen Sie durch einen Besuch des Turniers die gute Arbeit des Sportvereins.
Ich wünsche dem Veranstalter viele Gäste, interessante Fußballspiele und schönes Wetter.
Allen Gästen ein paar unbeschwerte Stunden beim VFB Rotenhain/Bellingen.
                                                                                     Michael Wisser, Ortsbürgermeister


28. KW 2023

Firmung
Zur Firmung möchte ich im Namen der Gemeinde Bellingen Anna Elisa Aust und Emil Krabbe recht herzlich gratulieren. Glück und Fröhlichkeit sollen Euch ein Leben lang begleiten.

Herzliche Einladung zum Dorftunier des VFB Rotenhain/Bellingen
Der VfB Rotenhain/Bellingen lädt am Samstag, 22. Juli 2023 auf die Sportanlage nach Rotenhain zu einem Dorftunier ein.
Nähere Informationen zum Ablauf des Dorftuniers erhalten Sie im nichtamtlichen Teil der Gemeinde Rotenhain.
Unterstützen Sie durch einen Besuch des Turniers die gute Arbeit des Sportvereins.
Ich wünsche dem Veranstalter viele Gäste, interessante Fußballspiele und schönes Wetter.
Allen Gästen ein paar unbeschwerte Stunden beim VFB Rotenhain/Bellingen.
                                                                                     Michael Wisser, Ortsbürgermeister

27. KW 2023

Herzliche Einladung zum Platzkonzert unseres Musikvereins „Harmonie“ Bellingen
Unser Musikverein „Harmonie“ veranstaltet am Freitag, 7. Juli 2023 ab 19.00 Uhr sein
schon traditionelles Platzkonzert am Sportplatz.
Lassen Sie sich an einem hoffentlich schönen Sommerabend von den Klängen des Musikvereins verwöhnen.
Bei der Großen Liedauswahl die der Musikverein vorhält, wird sicherlich für jeden Geschmack etwas dabei sein. Ich darf alle Bellinger zu diesem Konzert herzlich einladen. Selbstverständlich gilt die Einladung auch für alle Musikinteressierte aus den Nachbargemeinden. Allen Gästen wünsche ich gute Unterhaltung.
Dem Musikverein viele Zuhörer und schönes Wetter.

Herzliche Einladung zum Dorftunier des VFB Rotenhain/Bellingen
Der VfB Rotenhain/Bellingen lädt am Samstag, 22. Juli 2023 auf die Sportanlage nach Rotenhain zu einem Dorftunier ein.
Nähere Informationen zum Ablauf des Dorftuniers erhalten Sie im nichtamtlichen Teil der Gemeinde Rotenhain.
Unterstützen Sie durch einen Besuch des Turniers die gute Arbeit des Sportvereins.
Ich wünsche dem Veranstalter viele Gäste, interessante Fußballspiele und schönes Wetter.
Allen Gästen ein paar unbeschwerte Stunden beim VFB Rotenhain/Bellingen.

                                                                                     Michael Wisser, Ortsbürgermeister



26. KW 2023

Nachlese Kirmes
Die Kirmes 2023 ist vorüber und ich möchte kurz Rückschau halten.
„DJ Patrick“ hat am Samstag bis in die frühen Morgenstunden mächtig Stimmung ins Kirmeszelt gebracht. Vielen Dank dafür.
Der Musikverein Harmonie Bellingen und die Chorgemeinschaft Bellingen/Hölzenhausen haben durch Ihre Auftritte beim Frühschoppen für Kurzweil gesorgt. Vielen Dank an beide Vereine.
Nachmittags sorgte DJ Sebi für gute Stimmung,
Eine weitere Bereicherung der Kirmes war das Fußballspiel Kirmesjugend gegen den VFB Rotenhain/Bellingen.
Ich danke der Chorgemeinschaft Bellingen/Hölzenhausen, der Feuerwehr, dem VFB Rotenhain/Bellingen, dem Kiga-Team, sowie der Kirmesjugend für die Mitwirkung und Ausrichtung der Kirmes.
Den Kuchenbäckerinnen gilt mein Dank für die Kuchenspenden.
Danken darf ich auch Carmens Imbiss der sein Trinkgeld dem Kindergarten gespendet hat.
Abschließend danke ich allen Gästen der Kirmes, den Sie haben letztendlich zum Erfolg der Kirmes beigetragen.
Die Kirmes 2023 hat Spaß gemacht!!

Platzkonzert unseres Musikvereins „Harmonie“ Bellingen
Unser Musikverein „Harmonie“ veranstaltet am Freitag, 7. Juli 2023 ab 19.00 Uhr sein
schon traditionelles Platzkonzert am Sportplatz.
Lassen Sie sich an einem hoffentlich schönen Sommerabend von den Klängen des Musikvereins verwöhnen.
Bei der Großen Liedauswahl die der Musikverein vorhält, wird sicherlich für jeden Geschmack etwas dabei sein. Ich darf alle Bellinger zu diesem Konzert herzlich einladen. Selbstverständlich gilt die Einladung auch für alle Musikinteressierte aus den Nachbargemeinden. Allen Gästen wünsche ich gute Unterhaltung.
Dem Musikverein viele Zuhörer und schönes Wetter.

                                                                               Michael Wisser, Ortsbürgermeister

25. KW 2023

Herzliche Einladung zur Bellinger Zeltkirmes am 24.und 25.  Juni  2023  am  Sportplatz.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, verehrte Gäste.
Bellingen ist ein traditionsbewusstes Dorf.
Teil unserer Tradition ist die alljährliche Kirmes, die immer am letzten Wochenende im Juni stattfindet. Sie bildet die Möglichkeit, die untereinander bestehenden Kontakte zu vertiefen. Neubürger können sich integrieren. Man trifft auf diejenigen, die aus unserem Ort weggezogen sind, sich aber nach wie vor mit Bellingen verbunden fühlen.
Am Samstagabend wird um 18:00 Uhr der Kirmesbaum gestellt. Um 19:00 Uhr öffnet die Cocktailbar. Von 20:00 Uhr bis in den frühen Morgen sorgt „DJ Patrick Schmidt“ für Spaß und Gaudi.
Den Kirmessonntag beginnen wir um 11:00 Uhr mit einem Frühschoppenkonzert unseres Musikvereins „Harmonie“. Die Chorgemeinschaft Bellingen/Hölzenhausen wird gegen 12:00 Uhr mit einigen Liedvorträgen den Frühschoppen bereichern. Ab 14:30 Uhr wird Kaffee und Kuchen im DGH angeboten.
Um 15:30 Uhr findet ein Fußballspiel zwischen der Kirmesjugend und dem VFB Rotenhain/Bellingen statt.
Eine Hüpfburg, Kinderkarussell, Süßwaren -und Eisstand stehen an beiden Tagen zur Verfügung. Den Hunger wird Carmens Imbiss stillen.
Ich danke der Chorgemeinschaft Bellingen/Hölzenhausen, der Feuerwehr, dem Musikverein, dem Rotenhain/Bellingen und der Kirmesjugend für die Mitwirkung und Ausrichtung der Kirmes.
Die Anlieger des Kirmesplatzes bitte ich um Verständnis das es Samstag und Sonntag etwas lauter zugeht.
Es wäre schön, wenn Sie liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger mit den Ortsfahnen Ihre Häuser schmücken und so unsere Gäste begrüßen würden.
Unterstützen Sie durch Ihren Besuch diese gute alte Tradition.
Ich wünsche allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie allen Gästen aus nah und fern harmonische, unbeschwerte und fröhliche Kirmestage.
                                                                                 Michael Wisser, Ortsbürgermeister



22. KW 2023

Protokoll von der Sitzung des Ortsgemeinderates am 23. Mai 2023
Öffentlicher Teil:

TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder, Beigeordneten, Herrn Furch von der evm, sowie die Zuhörer. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest. Ergänzungen zur Tagesordnung ergaben sich nicht. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es keine Einwände.

TOP 2 Information der KEVAG Telekom „Internet-Breitbandnetz in Bellingen"
Herr Furch von der evm berichtete über den geplanten Ausbau des „Internet-Breitbandnetzes in Bellingen“.
Weiter Informationen finden Sie unter   www.bellingen.de
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information

TOP 3 Beratung und Beschlussfassung gemäß § 36 GVG ( Gerichtsverfassungsgesetz) über die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Wahlperiode 2024 – 2028
Gemäß § 36 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) haben alle Ortsgemeinden Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 – 2028 aufzustellen.
Für die Gemeinde Bellingen ist eine Person vorzuschlagen.
Herr Mike Frensch
Gartenstraße 15
56459 Bellingen
hat sich schriftlich Beworben. Weitere Bewerbungen haben sich nicht ergeben.
Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne des § 40 GemO.
Hierbei gilt zu beachten, dass bei dieser Entscheidung des Gemeinderats das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs.3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs.3 GemO).

Beschluss 1:
Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:10 Dagegen:0          Enthaltungen:0

Beschluss 2:
Der Ortsgemeinderat schlägt
Herrn
Mike Frensch
Gartenstraße 15
56459 Bellingen
für die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 – 2028 vor.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:10     Dagegen:0           Enthaltungen:0

TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme und Vermittlung von Spenden
Bei der Verbandsgemeindekasse Westerburg wurde am 12.09.2022 eine Geldspende in Höhe
von 250 Euro von der Firma Müller Schneidtechnik, Mike Müller, Industriestraße 11, 56459
Langenhahn zugunsten des Kindergartens Bellingen eingezahlt.
Des Weiteren wurde am 27.04.2023 eine Geldspende in Höhe von 150,00 € zugunsten des Kindergartens Ratz-Fatz Bellingen von der Fahrschule Alef, Am Sportplatz 5, 56459 Bellingen eingezahlt
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Geldspende in Höhe von 250 Euro von der Firma
Müller Schneidtechnik, Mike Müller, Industriestraße 11, Langenhahn und der Geldspende in Höhe von 150,00 € von der Fahrschule Alef, Am Sportplatz 5, 56459 Bellingen zugunsten des Kindergartens Ratz-Fatz Bellingen zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11    Dagegen:0    Enthaltungen:0

TOP 5 Übernahme der Trägerschaft von Kindertagesstätten Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 4 GemO
Auf Wunsch einiger Ortsgemeinden sowie Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses
wurde ein Verfahren zur Übertragung der Aufgabe „Trägerschaft Kindertagesstätten“ nach
§ 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung eingeleitet.
Danach kann die Verbandsgemeinde weitere Selbstverwaltungsaufgaben von den Ortsgemeinden übernehmen, soweit deren gemeinsame Erfüllung im dringenden öffentlichen Interesse liegt und der Übernahme mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zustimmen und in den
zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Bellingen stimmt der grundsätzlichen Aufgabenübertragung „Übernahme der Kita-Trägerschaft“ an die Verbandsgemeinde Westerburg nach § 67 Abs. 4 Gemeindeordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:10 Dagegen:1 Enthaltungen:0

TOP 6 Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Betriebsträgerschaft der Kindertagestätte Bellingen von der Ortsgemeinde Bellingen auf die Verbandsgemeinde Westerburg
Die Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg hat ihren Ortsgemeinden die Übernahme der Trägerschaft der jeweiligen Kindertagesstätten angeboten.
Hierzu hat am 07.03.2023 im Rahmen einer Öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates ein Informations- und Erörterungsgespräch mit der Verbandsgemeinde, vertreten durch Herrn Abteilungsleiter Martin Ortseifen, stattgefunden
Am 16.03.2023 hat im Rahmen eines Informationsgespräches mit dem Kita-Team, Elternausschuss, dem Kindergartenausschuss der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde, vertreten durch Herrn Abteilungsleiter Martin Ortseifen, stattgefunden
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Bellingen fasst den Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte Bellingen an die Verbandsgemeinde Westerburg zum 01.08.2023.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit der Verbandsgemeindeverwaltung einen Vertrag auszuarbeiten und diesen abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:10 Dagegen:1 Enthaltungen:0

TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung einer Sitzgruppe für den Dorfplatz in der Brunnenstraße.
Die Sitzgruppe am Dorfplatz in der Brunnenstraße ist Marode und muss ausgetauscht werden.
Es liegen nachfolgende Angebote vor:
Gartengarnitur „Salzburg“ zum Preis von 2.230,00 € Brutto.
Gartengarnitur „Blankenberg“ zum Preis von 2.440,00 € Brutto.
Gartengarnitur „Harzburg“ zum Preis von 2.860,00 € Brutto.
Der Preis bei allen Garnituren beinhaltet einen Tisch und vier Bänke, sowie die Versandkosten.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Gartengarnitur Harzburg zum Preis von 2.860,00 €   zu beschaffen
Abstimmungsergebnis:
Dafür:9     Dagegen:2             Enthaltungen:0

TOP 8 Information über die Höhe der Friedhofsumlage für 2022
Die Umlageberechnung im Ergebnis, sowie im Finanzhaushalt wird
den Ortsgemeinden Rotenhain, Stockum/Püschen und Bellingen die zusammen die Friedhofgemeinde Rotenhain bilden alljährlich über die Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg zugestellt.
Somit ergibt sich für Bellingen im Ergebnishaushalt ein Kostenanteil für das Jahr 2022 in Höhe von 3.430,95 €.
Für die Berechnung der Umlage wurden die Einwohnerzahlen der
Gemeinden zum 31.12.2022 zugrunde gelegt.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information

TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum "Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz"
Diese Beschlussvorlage basiert auf einem vom Klimaschutzministerium erstellten Mustertext, der von den beitrittsberechtigten Kommunen aus Gründen der Einheitlichkeit und Vollständigkeit verwendet werden soll.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Bellingen tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:
1. Energetische Sanierung DGH und Kindergarten
2. Energetische Sanierung Gemeindebüro
3. Austausch Heizung DGH und Gemeindebüro
4. Photovoltaikanlage am DGH
5. Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED
Auf dieser Basis wird die VG-Verwaltung beauftragt,
• die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,
• zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie
• entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11 Dagegen:0           Enthaltungen:0

TOP 10 Information über eine erfolgte Vergabeentscheidung nach
Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 07.02.2023 beschlossen, die Baumaßnahme Ausbau „Stichweg Waldstraße“ Flur 22, Parz. 106 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durchzuführen.
Das wirtschaftlichste Angebot soll nach Auswertung des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten.
Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt den Auftrag für die Baumaßnahme zu erteilen.
Der Ortsgemeinderat wird hiermit über das Ergebnis des Vergabeverfahren unterrichtet.
Den Auftrag erhält die Fa. G. Koch Westerburg zum Angebotspreis in Höhe von 77.302,45 €
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information

Top 11 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung einer Straßenlampe
Die Abspannungen der Seilleuchte in der Hauptstraße 4 a, 6 und 7 a, sind defekt und muss erneuert werden. Dies wurde bei Dachdeckerarbeiten an einem Nachbargebäude festgestellt
Die Installation einer neuen Abspannung ist unwirtschaftlich, zumal die Leuchte 50 Jahre alt ist.
Aus diesem Grund solle eine Mastleuchten der Fa. Siteco aufgestellt werden. Dieses Modell wir seit einigen Jahren bei der Erneuerung von Straßenleuchten verwendet.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Lieferung und Einbau der Mastleuchten in der Hauptstraße 7 a an die Fa. Zoth zum Angebotspreis von 2.364,26 € Brutto zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11   Dagegen:0       Enthaltungen:0

TOP 12 Information über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2022
Im Vollzug des § 27 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) vom 30.11.2000 wurde der
Nachweis der Betriebsergebnisse für das Forsthaushaltsjahr 2022 mit der Bitte um
Kenntnisnahme vom Forstamt übermittelt.
Demnach stehen dem Aufwand in Höhe von 69.398,26 € Erträge in Höhe von
76.375,06 € gegenüber. Damit schließt das Ergebnis 2022 mit einem Überschuss von
6.976,80 € ab.
Der Ortsgemeinderat wurde über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltsjahres
2022 unterrichtet, welches zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information

TOP 13 Verschiedenes
Nachfolgende Themen wurden besprochen.
Schreiben KV Haushalt 2023
Kirmes 2023
Zelt Kauf von Vereinen (Haushalt 2024)
Defibrillator (Haushalt 2024)
Blühstreifen
Bambini Feuerzwerge Hornister
Verkehrskontrolle
Gigaspeed 1000
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information

TOP 14 Einwohnerfragestunde
Es wurden allgemeine Angelegenheiten der Gemeinde besprochen.


Ortsgemeinde Bellingen, 23.05.2023
Schriftführer                                                Vorsitzender
Erwin Henrich                                              Michael Wisser, Ortsbürgermeister

20. KW 2023

Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Bellingen am Dienstag, den 23.05.2023 um 19:30 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Bellingen, 56459 Bellingen,  Schulstraße.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung
2 Information der  KEVAG Telekom  "Internet-Breitbandnetz in Bellingen"
VO/2023/0171
3 Beratung und Beschlussfassung gemäß § 36 GVG ( Gerichtsverfassungsgesetz) über die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Wahlperiode 2024 - 2028
VO/2023/0172
4 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme und Vermittlung von Spenden
VO/2023/0305
5 Übernahme  der  Trägerschaft  von  Kindertagesstätten  Aufgabenübertragung  nach  §  67  Abs. 4 GemO
VO/2023/0285
6 Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Betriebsträgerschaft der Kindertagestätte Bellingen von der Ortsgemeinde Bellingen auf die Verbandsgemeinde Westerburg
VO/2023/0170
7 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung einer Sitzgruppe für den Dorfplatz in der Brunnenstraße.
VO/2023/0256
8 Information über die Höhe der Friedhofsumlage für 2022
VO/2023/0263
9 Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum "Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz"
VO/2023/0264
10 Information über eine erfolgte Vergabeentscheidung nach VOB
VO/2023/0286
11 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung einer Straßenlampe
VO/2023/0288
12 Information über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2022
VO/2023/0317
13 Verschiedenes
VO/2023/0289
14 Einwohnerfragestunde
VO/2023/0290
Nichtöffentlicher Teil
15 Verschiedenes
VO/2023/0291
Ortsgemeinde Bellingen, 12.05.2023
Michael Wisser
Ortsbürgermeister

18. KW 2023
Grünabfallcontainer
Nachfolgendes wurde am 13.04.2023 an gleicher Stelle veröffentlicht.
Der Grünabfallcontainer wird am 20. April 2023 aufgestellt und darf nur mit Rasenschnitt befüllt werden. Bitte alle Baum - und Strauchschnitte nicht in den Container füllen, sondern bei der Abfuhr durch den WAB am 8. Mai 2023 entsorgen. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Kosten, ist es wichtig, dass dies beachtet wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Das Bild werde ich nicht weiter kommentieren, sondern mit dem Gemeinderat das weitere vorgehen besprechen.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister

17. KW 2023
Einladung zum Konzertnachmittag „Kinder musizieren für Kinder“
Bei uns in Bellingen gibt es erfreulicherweise eine Vielzahl attraktiver Freizeitangebote, welche
die Ortsvereine für die Kinder in Bellingen und den Nachbargemeinden bereithalten. Allen voran der Jugendmusikverein mit seinen Ausbildungsgruppen für Kinder ab 3 Jahren hat ein großes Interesse daran, die Kinder des Ortes auch weiterhin für sich zu gewinnen.
Darum richtet der Jugendmusikverein am Sonntag, dem 7. Mai ab 15 Uhr im DGH einen kleinen Konzertnachmittag in Zusammenarbeit mit dem Kindergartens Ratz-Fatz aus.
Neben dem musikalischen Programm gibt es Kaffee, Kuchen und kalte Getränke, die Kinder
erwartet ein Mitmachprogramm mit Kinderschminken und Instrumente-Basteln. Alle Einnahmen kommen dem Kindergarten Ratz-Fatz in Bellingen zugute.
Ich wünsche der Veranstaltung viele Gäste und Erfolg. Allen Gästen gute Unterhaltung.
Hinweis zur Verunreinigungen durch Hundekot
In den letzten Wochen gehen bei der Gemeinde wieder verstärkt Beschwerden über Verunreinigungen öffentlicher Flächen durch Hundekot ein. Teilweise wird auch berichtet, dass Hunde ihre Notdurft in den Vorgärten von fremden Privatgrundstücken verrichtet haben, ohne dass sich der Hundehalter/die Hundehalterin um die Beseitigung des Hundekots gekümmert hat.
Besonders beliebte „Hunde-Örtchen“ für Gassi-Geher/-innen ist offenbar der Bolzplatz und der Spielplatz in der Wiesenstraße, beide Anlagen werden von Kindern und Jugendlichen intensiv genutzt. Aber auch unbebaute Privatgrundstücke in den Ortslagen werden gerne und ungeniert als Hundeklo „missbraucht“.
Verschmutzungen durch Hundekot sind unschön, ärgerlich und belästigen die Bevölkerung.
Jeder, der anderen aufbürdet, die Hinterlassenschaften eines fremden Hundes entfernen zu müssen, sollte sich die Frage stellen, wie man selbst reagieren würde, wenn dies immer wieder vorkommt. Dies gilt insbesondere, weil es überall bei Hundebesitzern besonders beliebte Strecken gibt, die gleich mehrmals am Tag begangen werden.
Insbesondere dort, wo Kinder spielen, sind Verunreinigungen durch Hundekot aber nicht nur ärgerlich, sondern möglicherweise sogar gesundheitsschädlich. Der Hundekot stellt nach Expertenmeinung eine nicht zu unterschätzende Infektionsquelle dar.
Leider haben wir in jüngster Zeit auch die Erfahrung machen müssen, dass die Hundekotbeutel nicht in der Restmülltonne, sondern in Straßeneinlaufkästen entsorgt werden.
Daher die eindringliche Bitte:
Nehmen Sie bitte beim Gassi-Gehen eine Tüte mit, um damit die Hinterlassenschaft Ihres Hundes einzusammeln und ordnungsgemäß zuhause in Ihre Restmülltonne zu entsorgen.
Mit dieser Bereitschaft tragen Sie dazu bei, unser Gemeindegebiet sauber zu halten und erfreuen zudem auch Ihre Mitmenschen.
Allen Hundehalterinnen und Hundehaltern die sich an die Regeln halten und das ist die Mehrheit, danke ich herzlich.
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter die sich nicht an die Regeln halten, werden gebeten, Ihr zukünftiges Verhalten beim Ausführen von Hunden in der Öffentlichkeit entsprechend zu überdenken.
Durch die Missachtung der Regeln, bringen Sie alle Hundehalter in Misskredit.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister

16. KW 2023
Aktion „Saubere Landschaft“
Am Samstag, 15.04.2023 starteten wir um 9:30 Uhr zu der Aktion „Saubere Landschaft“
Nachdem alle ihre Runden beendet hatte, wurde sich zum gemeinsamen Abschluss im Gerätehaus getroffen.
Für das leibliche Wohl wurde mit Fleischwurst und Brötchen, Süßigkeiten und Kaltgetränken gesorgt.
Allen, die die Aktion unterstützt haben, sage ich ein herzliches Dankeschön!
Michael Wisser, Ortsbürgermeister

15. KW 2023
Erste heilige Kommunion
Die erste heilige Kommunion ist ein großer Tag für jedes christliche Kind. Zum ersten Mal darf es an der Feier des Abendmahls teilnehmen. Aus unserer Gemeinde empfangen Jasper Krämer, Tom Müller und Leon Nilges zum ersten Mal die heilige Kommunion. Ich wünsche Euch viel Freude, und möge dieser Tag bei Euch in guter Erinnerung bleiben.
„ Aktion Saubere Landschaft „
Am Samstag, 15.04.2023, findet die kreisweite Aktion „Saubere
Landschaft“ statt. Alle Vereine, Bürgerinnen und Bürger, die sich an
dieser freiwilligen Sache zum Schutz der Umwelt beteiligen möchten,
werden gebeten sich um 9.30 Uhr beim DGH einzufinden.
Wer die Möglichkeit besitzt, bringt bitte ein Fahrzeug mit Anhänger mit.
Im Anschluss wird ein kleiner Imbiss gereicht. Es würde mich freuen,
wenn wir wie in den vergangenen Jahren wieder recht zahlreich
an der Aktion teilnehmen würden.
Abholung von Grünabfällen
Ich möchte auf die Abholung der Grünabfälle am 08.05.2023 durch den WAB hinweisen.
Hierzu zählen Baum- und Strauchschnitt, Gras- und Rasenschnitt, Laub u.ä. Wichtig:
Sperrige Teile wie Äste etc. dürfen wegen der Schüttöffnung der Fahrzeuge nicht länger als 1,70 m sein. Außerdem dürfen sie nicht dicker als 12 cm sein, da die Grünabfälle nur bis zu dieser Stärke geschreddert werden können. Die Abfälle müssen gebündelt oder in Säcken bzw. Kartons zur Abfuhr bereitgestellt werden. Zum Bündeln bitte keinen Draht oder Kunststoffkordel verwenden. Am besten eignen sich Bindegarn oder Jutekordel. Säcke mit Grünschnitt sollten aus ladetechnischen Gründen nicht zugebunden werden. Die geleerten Säcke und Kartons müssen am Grundstück zurückgelassen werden. Leider ist es häufig notwendig, die Säcke zu zerschneiden, da sonst eine vollständige Entleerung kaum möglich ist.
Pro Grundstück werden bei der Regelabfuhr 2 cbm Grünabfälle kostenlos entsorgt. Darüberhinausgehende Mengen werden gegen Gebühr nach vorheriger Absprache mitgenommen. Die entsprechenden Gebühren sind vor Ort in bar zu zahlen.
Zudem können Grünabfälle auch gebührenpflichtig auf den Hausmülldeponien Meudt und Rennerod angeliefert werden. Pro bewohntes Grundstück ist einmal im Jahr eine Anlieferung bis 200 kg frei, allerdings nur gegen Vorlage des Grünabfall-Gutscheins, der jedes Jahr mit den Gebührenbescheiden verschickt wird.
Der Grünabfallcontainer wird am 20. April 2023 aufgestellt und darf nur mit Rasenschnitt befüllt werden. Bitte alle Baum - und Strauchschnitte nicht in den Container füllen, sondern bei der Abfuhr durch den WAB am 8. Mai 2023 entsorgen. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Kosten, ist es wichtig, dass dies beachtet wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

14. KW 2023
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
ich wünsche Ihnen allen frohe Ostern, harmonische und erholsame Feiertage im Kreise Ihrer Familien. Den Kindern wünsche ich gut gefüllte Osternester und schöne Ferientage.

13. KW 2023
Aktion "Saubere Landschaft"
Am Samstag, 15.04.2023, findet die kreisweite Aktion „Saubere
Landschaft“ statt. Alle Vereine, Bürgerinnen und Bürger, die sich an
dieser freiwilligen Sache zum Schutz der Umwelt beteiligen möchten,
werden gebeten sich um 9.30 Uhr beim DGH einzufinden.
Wer die Möglichkeit besitzt, bringt bitte ein Fahrzeug mit Anhänger mit.
Im Anschluss wird ein kleiner Imbiss gereicht. Es würde mich freuen,
wenn wir wie in den vergangenen Jahren wieder recht zahlreich
an der Aktion teilnehmen würden.
Wahl der Schöffinnen/Schöffen
Gemäß § 36 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) haben alle Ortsgemeinden Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen aufzustellen. Sollten Sie an einem Schöffenamt interessiert sein, können weitergehende Informationen unter www.schoeffenwahl2023.de eingeholt werden.
Für die Gemeinde Bellingen ist mindestens eine Person vorzuschlagen.
In der Gemeinderatssitzung am 23. Mai 2023 wird über die Vorschlagsliste entschieden.
Wer Interesse hat, sich als Schöffe zur Verfügung zu stellen, teilt mir dies bitte bis
zum 1. Mai 2023 schriftlich mit.
Für weitere Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister

10. KW 2023
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bereits seit einiger Zeit sind in den Gemeinden Bellingen, Langenhahn und Rotenhain die Planungen für einen Windpark im Gespräch. Wir, die Ortsbürgermeister und die Gemeinderäte von Bellingen, Langenhahn und Rotenhain möchten Sie in Zusammenarbeit mit dem Projektentwickler über den aktuellen Stand des Projekts informieren. Daher laden wir Sie zu einer Einwohnerversammlung zum Thema „Windkraft in Bellingen, Langenhahn und Rotenhain “ herzlich ein.
Datum: Donnerstag. 23.03.2023
Uhrzeit: 19 Uhr
Ort: Turnhalle in Langenhahn
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1.Begrüßung
2.Vorstellung der aktuellen Planungen durch die Projektentwickler „FUTURA-Gruppe Koblenz / Alterric Deutschland GmbH, Mainz“
3. Fragen und Diskussion
4. Schlusswort
Bellingen                                 Langenhahn                           Rotenhain
Michael Wisser                       Frank Weingarten                   Thomas Ziomek
Neue Handynummer des Ortsbürgermeisters.
Ab sofort bin ich nicht mehr unter meiner alten Handy-Nummer zu erreichen. Meine neue Handy-Nummer lautet 0179 68 07 983.
Ich bitte um Beachtung. Vielen Dank!
Parksituation in der Gemeinde.
In unserer Gemeinde ist das Thema Parken immer wieder aktuell. Es gibt immer wieder Beschwerden über Falschparker auf Gehwegen, an Grundstückseinfahrten und an Einmündungsbereichen. Das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten. Hier wird teilweise so unvernünftig geparkt, dass Fußgänger auf die Straßen ausweichen müssen.
Wir können nur an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer appellieren, sich an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu halten. Diese erfüllen Sinn und Zweck für die Verkehrssicherheit und die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr.
Jugendsammelwoche (jugendsammelwoche.de)
Vom 26.April 2023 bis zum 5. Mai 2023 findet die Jugendsammelwoche statt.
Die gesammelten Spenden werden zu 50 % für die Jugendverbände in Rheinland-Pfalz, und des Landesjugendringes z.B. im Bereich der Behindertenarbeit und Projekte in der Entwicklungshilfe zur Verfügung gestellt.50 % der Summe erhält die sammelnde Jugendgruppe.
Wer darf mitmachen?
An der Sammlung dürfen sich alle Jugendgruppen in Rheinland-Pfalz beteiligen, egal
ob Ihr oder Euer Verband Mitglied im Landesjugendring seid oder nicht.
Für weitere Informationen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister

8.KW 2023
Protokoll von der Sitzung des Ortsgemeinderates am 7. Februar 2023
Öffentlicher Teil:
TOP 1        Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Michael Wisser begrüßte die Anwesenden Ratsmitglieder, Beigeordneten, den Revierleiter Herrn Samuel Weber, Herrn Hartmut Wagner und die Zuhörer. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zu der Sitzung fest. Ergänzungen zur Tagesordnung ergaben sich nicht. Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung gab es keine Einwände.
TOP 2        Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2023
Sachverhalt:
Durch das Forstamt Rennerod wird jedes Jahr der Forstwirtschaftsplan zur Beratung und
Beschlussfassung erstellt.
In dem vorgelegten Plan stehen den Aufwendungen in Höhe von 116.740,00 € Erträge in Höhe von 83.042,00 € entgegen. Im Ergebnis wird von einem geplanten Fehlbetrag in
Höhe von 33.698,00 € ausgegangen.
Beschluss:
Dem Forstwirtschaftsplan 2023 wird in der vorgelegten Form zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12     Dagegen:0   Enthaltung:0
TOP 3        Information des Digitalen Botschafters zum Thema "Seniorinnen und Senioren in der digitalen Welt"
Sachverhalt:
Herr Hartmut Wagner stellte in seiner Eigenschaft als digitaler Botschafter die
Ziele und Angebote der digitalen Botschafterinnen und Botschafter in Rheinland-Pfalz vor.
Die Präsentation ist unter www.bellingen.de auf der Seite Aktuell abrufbar.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information
TOP 4        Beratung und Beschlussfassung über eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Unter der Bahn" (Planänderungsbeschluss)
Sachverhalt:
Gemäß der Ortsbesichtigung mit Vertretern der SGD Nord und der UWB musste die Bemessung des Regenrückhaltebeckens auf ein maximales Volumen überprüft werden. Man einigte sich darauf, dass man noch zwei weitere Parzellen (31/15 und 31/16) für das Anlegen eines Beckens mitberücksichtigt (Siehe hierzu auch Planentwurf der Ingenieurgesellschaft Siekmann + Partner mbH in der Anlage).
Um dieses Vorhaben verwirklichen zu können, muss der rechtskräftige Bebauungsplan „Unter der Bahn" vom 08.10.2002 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 / § 13 b BauGB geändert werden. Dazu ist im ersten Schritt ein Änderungsbeschluss des Ortsgemeinderates herbeizuführen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Unter der Bahn" vom 08.10.2002 in der Weise zu ändern, dass die Grundstücke Flur 22 Flurstücksnummern 31/10,31/11,31/12,31/13,31/14,31/18 und 31/21 als Baugrundstücke und die
Flurstücksnummer 31/1 als Straße ausgewiesen werden kann.
Die Flurstücke 31/15,16 und 17 stehen als RRB zur Verfügung.
Das Flurstück 31/20 könnte als Spielplatz ausgewiesen werden. Die Flurstücke 31/3,5,6,7,8,9 und 19 sowie die Flurstücke 33/1 und 33/3 werden im B-Plan nicht mehr berücksichtigt.
Mit der Durchführung der Planung wird die
Ingenieurgesellschaft
Dr. Siekmann + Partner mbH
Zum Angebotspreis von 6000,00 € ( Netto ) zzgl. 5 % Nebenkosten beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11                              Dagegen: 0      Enthaltung:1
TOP 5        Information gemäß § 33 GemO über Vertragsverhältnisse der Ortsgemeinde mit Ratsmitgliedern
Sachlage:
Der Ortsgemeinderat muss alljährlich über die Vertragsverhältnisse zwischen der Ortsgemeinde Bellingen und Ratsmitgliedern informiert werden.
Aktuell bestehen keine Vertragsverhältnisse.
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.
TOP 6        Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau " Stichweg Waldstraße " Flur 22 Parzelle, 106
Sachlage:
Am 31. März 2022 fand ein Termin mit den Anliegern des Stichweges in der Waldstraße, Flur 22, Parz. 106 und des Bauausschusses der Ortsgemeinde statt. Hier wurde die Ausbauweise besprochen und festgelegt.
Die LV-Positionen wurden mit dem Gemeinderat vorab in der Sitzung am 8. März 2022 besprochen.
Nunmehr soll die Baumaßnahme öffentlich Ausgeschrieben werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Baumaßnahme Ausbau „Stichweg Waldstraße“ Flur 22, Parz. 106 im
Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durchzuführen.
Das wirtschaftlichste Angebot erhält nach Auswertung des Vergabeverfahrens den Zuschlag.
Der Gemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister den Auftrag für die Baumaßnahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12              Dagegen:0            Enthaltung:0
TOP 7 Beratung und ggf. Beschlussfassung über ein Hygieneangebot der Fa. CWS für den Kindergarten und das DGH
Sachlage:
Das Angebot ist was die Verbrauchsmengen angeht so kalkuliert dass dies lt. der Anzahl Kinder/Mitarbeiter vor Ort monatlich ausreicht.
Alle Spender sind bei der Erstmontage schon mit Verbrauchsmaterial bestückt. Dann muss das Verbrauchsmaterial bei Bedarf selbst bestellt werden.
Die Stoffhandtuchrollen laufen im Fullservice. Das bedeutet die benutzten werden durch CWS abgeholt und frische wieder angeliefert, einmal monatlich.
Das Dorfgemeinschaftshaus ist nicht extra als Lieferstelle aufgeführt. Da würde sonst nochmal extra 18,90 als Servicepauschale anfallen.
Die Montagekosten fallen nur einmalig an.
Nettokosten im Monat für Kindergarten und DGH zusammen 207,75 €
Beschluss:
Das Angebot wird nicht angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:12                        Dagegen:0            Enthaltung:0
TOP 8        Verschiedenes
Über nachfolgende Themen wurde der Rat Unterrichtet
Angebot Dorfautomaten
Sachstand Windkraft
Beschluss:
Kein Beschluss, lediglich Information.
TOP 9        Einwohnerfragestunde
Fehlanzeige
Ortsgemeinde Bellingen, 07.02.2023
Vorsitzender
Oliver Zimmermann Stellv.  Schriftführer
Michael Wisser
Ortsbürgermeister


5. KW 2023
Einladung
Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates der Gemeinde Bellingen ein.
Sitzungstermin:
Dienstag, 07.02.2023, 19:30 Uhr
Ort, Raum:
Dorfgemeinschaftshaus Bellingen, 56459 Bellingen, Schulstraße
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2023
VO/2022/0572
3
Information des Digitalen Botschafters zum Thema "Seniorinnen und Senioren in der digitalen Welt"
VO/2023/0018
4
Beratung und Beschlussfassung über eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Unter der Bahn" (Planänderungsbeschluss)
VO/2023/0019
5
Information gemäß § 33 GemO über Vertragsverhältnisse der Ortsgemeinde mit Ratsmitgliedern
VO/2023/0020
6
Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau " Stichweg Waldstraße " Flur 22 Parzelle, 106
VO/2023/0021
7
Beratung und ggf. Beschlussfassung über ein Hygieneangebot der Fa. CWS für den Kindergarten und das DGH
VO/2023/0022
8
Verschiedenes
VO/2023/0023
9
Einwohnerfragestunde
Nichtöffentlicher Teil
10
Herstellen des Einvernehmens nach § 36 des Baugesetzbuches
VO/2023/0024
11
Verschiedenes
VO/2023/0058
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Michael Wisser
Ortsbürgermeister                                                         Bellingen, 27.01.2023



3. KW 2023
Sternsingeraktion 2023
Unter dem Motto “Kinder stärken, Kinder schützen - in Indonesien und weltweit“ brachten die Sternsinger in diesem Jahr den Segen in die Häuser und sammelten Spenden.
In Bellingen wurde ein Betrag von 913,80 EUR gesammelt. Für diese tolle Summe möchten wir uns bei allen Spendern bedanken.
Des Weiteren bedanken wir uns bei Kathrin Nilges für die Organisation, der Begleitperson Karin Müller und den Sternsingern Anna, Helene, Zoe, Jasper, Leon, Nevio und Tom für ihren Einsatz.
Schlachtfest des VFB Rotenhain/Bellingen
Unser Sportverein veranstaltet am Samstag, 21.01.2023 sein traditionelles Blockhüttenschlachtfest
ab 15.00 Uhr in der Blockhütte in Rotenhain. Durch einen Besuch des Schlachtfestes können Sie
die Vereinsarbeit des Sportvereins unterstützen.
Dem VFB wünsche ich viel Erfolg, allen Gästen gute Unterhaltung und ein paar schöne Stunden.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
2. KW 2023
Schlachtfest des VFB Rotenhain/Bellingen
Unser Sportverein veranstaltet am Samstag, 21.01.2023 sein traditionelles Blockhüttenschlachtfest
ab 15.00 Uhr in der Blockhütte in Rotenhain. Durch einen Besuch des Schlachtfestes können Sie
die Vereinsarbeit des Sportvereins, der eine sehr intensive Jugendarbeit betreibt unterstützen.
Dem VFB wünsche ich viel Erfolg, allen Gästen gute Unterhaltung und ein paar schöne Stunden.
Einsammeln der Weihnachtsbäume
Am Samstag, 14.01.2023 werden die Weihnachtsbäume von der
Jugendfeuerwehr und den aktiven Kameraden eingesammelt. Bitte legen Sie die Bäume
befreit vom Weihnachtsschmuck am Straßenrand ab. Die Jugendfeuerwehr, würde sich über eine kleine Spende sehr freuen.
Michael Wisser, Ortsbürgermeiste
1. KW 2023
Schlachtfest der FF Bellingen
Die Freiwillige Feuerwehr Bellingen führt am Samstag, 07.01.2023 ihr schon traditionelles Schlachtfest im DGH durch. Beginn der Veranstaltung ist um 15.00 Uhr.
Es werden „Hausmacher Spezialitäten“ in vielen Variationen angeboten. Unterstützen Sie durch einen Besuch des Schlachtfestes die gute Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr.
Allen Gästen wünsche ich schöne unterhaltsame Stunden, den Kameradinnen und Kameraden der FF Bellingen ein gutes Gelingen.
Einsammeln der Weihnachtsbäume
Am Samstag, 14.01.2023 werden die Weihnachtsbäume von der
Jugendfeuerwehr und den aktiven Kameraden eingesammelt. Bitte legen Sie die Bäume
befreit vom Weihnachtsschmuck am Straßenrand ab. Die Jugendfeuerwehr, würde sich über eine kleine Spende sehr freuen.
30er Zone
Im letzten Jahr wurde für alle Gemeindestraßen 30er Zonen eingerichtet.
Nun gibt es Beschwerden, dass insbesondere im Kreuzungsbereich Brunnenstraße/Oberstraße/Schulstraße diese Regelung von einigen Verkehrsteilnehmern nicht beachtet wird.
Das in diesem Bereich durch die Bushaltestelle und Kindergarten ein erhöhtes Aufkommen von Fußgängern, insbesondere von Kindern vorhanden ist, sollte jedem bewusst sein.
Weitere Erläuterungen erübrigen sich!
Neujahrsgrüße
Liebe Bellinger Bürgerinnen und Bürger,
ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute für das neue Jahr mit viel
Gesundheit und Glück für die Zukunft.
Michael Wisser, Ortsbürgermeister
Top
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